Haben
Sie schon einmal darüber nachgedacht, wer Sie vertritt, wenn Sie es selbst nicht mehr können, z.B.
wegen
eines Unfalls einer oder Krankheit? Hier lauert
eine
weitgehend unbekannte Riesen-Gefahr für Ihr Leben und Vermögen! So
vermeiden
Sie sie clever, ansonsten bestimmen fremde Personen darüber! Mit 2
ungeheuerlichen Videos zur Veranschaulichung:
Wenn
Sie bisher glaubten, dass Sie Ihr Ehe- oder Lebenspartner vertritt,
wenn Sie es
nicht mehr können, unterliegen Sie einen großen Irrtum. Zur
Verdeutlichung hier
ein schier unglaublicher Bericht aus dem wirklichen Leben: VIDEO ANSEHEN
Wie
Sie sehen konnten, gibt es keine gesetzliches Vertretungsrecht für
Erwachsene (die
gibt
es nur für Minderjährige),
selbst
wenn man miteinander verheiratet ist. Unglaublich, aber so ist das
Gesetz.
Wenn
keine sog. Vorsorgevollmacht vorliegt, wird von Amts wegen oder auf
Antrag ein Betreuer
bestellt. Das hat zur Konsequenz, dass eine fremde Person über das
Schicksal
eines Ehepaares bzw. einer Familie bestimmt. Und auch über deren
Vermögen.
Dieser
Zustand bleibt bestehen, solange die betroffene Person sich nicht
wieder selbst
vertreten kann, also im schlimmsten Fall den Rest ihres Lebens!
90%
der deutschen Bevölkerung hat keine solche Vorsorgevollmacht erteilt.
Gehören
Sie dazu? Dann sind Sie in Gefahr, eines Tages fremdbestimmt zu werden.
Es
gibt freilich auch die Möglichkeit, dass der (Ehe-)Partner als Betreuer
bestellt wird. Doch hier lauern weitere Gefahren, wenn nicht gar
Katastrophen.
Zur Verdeutlichung ein weiteres Video. Der Fall ist unglaublich, aber
kein
Einzelfall: VIDEO ANSEHEN
Wenn
der (Ehe-)Partner zum Betreuer wird, dann ist er in allererster Linie
dies –
ein Betreuer. Und das schließt nicht nur Rechte, sondern vor allem auch
gravierende Pflichten mit ein. Letztendlich müssen Sie nun insbesondere
über
früher in der Regel gemeinsam verwaltetes Geld auf Heller und Pfennig
Rechenschaft ablegen.
Wie
können Sie eine
Katastrophe wie im letzten Video clever vermeiden?
Die
Lösung ist ganz einfach: Sie sollten nicht Betreuer, sondern nur
Bevollmächtigter sein. Dann sind Sie dem Betreuungsgericht keine
Rechenschaft
schuldig!
Was
müssen Sie also
jetzt tun?
Sie
müssen sich die entsprechenden Vollmachten beschaffen, um voll
handlungsfähig
zu bleiben und nicht haftbar zu werden.
Allerdings:
Diese Vollmachten müssen auch rechtskonform sein, sonst nützen sie
Ihnen gar
nichts. Das muss von Anfang an stimmen, eine zweite Chance bekommen Sie
nicht
(das heißt, eine Ersatzvollmacht wird nicht anerkannt).
Wie
teuer ist das?
Die
Kosten von Rechtsanwälten und Notaren ergeben sich aus deren
Gebührenordnungen
und richten sich nach dem Vermögen des Mandanten. Ein Anwalt wird
normalerweise
400 bis 800 Euro verlangen, ein Notar zwischen 300 und1.300 Euro.
Im
Internet gibt es sogar über hundert kostenlose Vorlagen. Nur ist hier
die
Frage: Welche ist die richtige, ist rechtskonform und konkret genug?
Wie
gesagt, es gibt keine zweite Chance, wenn man eine Vollmacht vorlegt,
die das
Gericht nicht anerkennt.
Und
dann gibt es noch diverse Arten von Vollmachten:
- Gesamtvollmacht
inkl. Patientenverfügung
- Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Unternehmer-Vollmacht
- Sorgerechtsverfügung
Sie
sehen, die Sache ist durchaus etwas komplex und nicht billig. Dennoch
sollten
Sie alles so bald wie möglich regeln, damit es nie zu spät ist. Aber
ich habe eine gute und günstige Empfehlung für Sie:
Die
Rechtsanwältin Claudia Möller erstellt Ihnen alles für 249 Euro pro
Person, der
Ehepartner zahlt nur 199 Euro. Die Sorgerechtsverfügung kostet gar nur
89 Euro.
Und
wer immer auf dem Laufenden bleiben will, kann einen jährlichen
Update-Service
dazu buchen, der nur 39 Euro p.a. kostet.
Kontakt
und weitere Informationen: