Sensationelle Corona-Urteile
Corona-Kontaktverbot ist verfassungswidrig
Das Amtsgericht
Weimar hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die
Corona-Kontaktverbote in Thüringen verfassungswidrig sind:
„Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut)
verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das
allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine
katastrophale politische Fehlentscheidungund der Lockdown ist eine katastrophale politische Fehlentscheidung, so das Gericht. Az. 6 OWi - 523 Js 202518/20, siehe https://openjur.de/u/2316798.html (zum Artikel)
Ausgangssperre in Niedersachsen mit sensationeller Begründung gekippt
Das OVG Lüneburg kippt die Ausgangssperre in Hannover - und somit wohl auch in ganz Niedersachen.
Die Begründung ist ein Schlag ins Gesicht der Regierenden und eine wie ich finde kleine Sensation:
„Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer
derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer
Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein
diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender
Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im
privaten Raum zu erklären."
Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie "bestehe die begründete
Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der
Infektionswege".
Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.
Wow! Das ist mal ein Pfund. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht in Zukunft auch so konsequent argumentiert.
@RASattelmaier, https://www.facebook.com/Dr.Heike.Jacobsen/posts/2960883904134227
Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet
Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht,
Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All
diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder
seelische Wohl des Kindes darstellen.“
„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände
untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder
physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen
Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen
für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine
wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“
„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein
prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit
dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den
Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des
Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr.
Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests
unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines
positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz
von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das
würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98
falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem
PCR-Test nachtesten müsste. Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen
Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die
medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er
außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann.
Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch
unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand
gestellt wird.“
Bayerisches Gericht: Corona-Tests für Schüler müssen freiwillig sein
Ein Gerichtsurteil weicht Söders „Testpflicht für alle“ auf. Einen
ersten Eilantrag gegen die Corona-Testpflicht für Schüler hat der
Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute zwar abgelehnt. Das Gericht
betont in seinem Urteil jedoch, dass die Teilnahme an solchen Tests nur
freiwillig geschehen dürfe. Bei fehlendem Einverständnis müsse
sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht
bestehen. Schülern dürften keine Nachteile entstehen, wenn sie sich
nicht testen wollen. Weiterlesen
Österreichisches Gericht entblößt Berlins Corona-Politik
Verdacht der Verstöße gegen die WHO-Vorgaben: Es ist unglaublich, und
ich habe die Tragweite selbst nicht sofort erkannt: Das österreichische
Gericht, das in einer Entscheidung den Umgang der österreichischen
Bundesregierung mit dem PCR-Test zerlegte und damit die gesamte
Corona-Politik in Frage stellte, hat damit auch – wohl ohne es zu
ahnen – die Bundesregierung im fernen Berlin völlig entblößt. Zum Bericht
Nochmal Österreich:
Hammerurteil! OLG Linz:„An einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt
es, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht.“ Vielmehr entscheidet die
Viruslast – also der CT-Wert – über eine Gefährdung.
Ist dieser Wert über 30, kann keine Person infiziert werden.“ (Quelle)
RA Reiner Fuellmich: Streitwert von Corona-Sammelklagen könnte in die Billionen gehen
Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich geht mit Hilfe internationaler
Kollegen rechtlich gegen die Corona-Maßnahmen vor und hat angekündigt,
hohe Schadensersatzzahlungen zu erwirken. Wie weit ist sein Vorhaben
gediehen? Die DWN haben mit dem Anwalt, dessen Kanzlei ihren Sitz in
Göttingen hat, gesprochen. Zum Interview
AUCH INTERESSANT:
Corona-Ungereimtheiten - Teil 1
Corona-Ungereimtheiten - Teil 2
Corona-Ungereimtheiten - Teil 3
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