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Sensationelle Corona-Urteile


Corona-Kontaktverbot ist verfassungswidrig
Das Amtsgericht Weimar hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass die Corona-Kontaktverbote in Thüringen verfassungswidrig sind:
„Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidungund der
Lockdown ist eine katastrophale politische Fehlentscheidung, so das Gericht. Az. 6 OWi - 523 Js 202518/20, siehe https://openjur.de/u/2316798.html (zum Artikel)

Ausgangssperre in Niedersachsen mit sensationeller Begründung gekippt 
Das OVG Lüneburg kippt die Ausgangssperre in Hannover - und somit wohl auch in ganz Niedersachen.
Die Begründung ist ein Schlag ins Gesicht der Regierenden und eine wie ich finde kleine Sensation:
„Nicht nachprüfbare Behauptungen reichten zur Rechtfertigung einer derart einschränkenden und weitreichenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre nicht aus. Insbesondere sei es nicht zielführend, ein diffuses Infektionsgeschehen ohne Beleg in erster Linie mit fehlender Disziplin der Bevölkerung sowie verbotenen Feiern und Partys im privaten Raum zu erklären."
Nach mehr als einem Jahr mit der Pandemie "bestehe die begründete Erwartung nach weitergehender wissenschaftlicher Durchdringung der Infektionswege".
Maßnahmen, die nur auf Verdacht hin ergriffen würden, seien nicht mehr zu rechtfertigen.
Wow! Das ist mal ein Pfund. Bleibt zu hoffen, dass das Gericht in Zukunft auch so konsequent argumentiert.
@RASattelmaier, https://www.facebook.com/Dr.Heike.Jacobsen/posts/2960883904134227

Knaller-Urteil in Weimar: Keine Masken und kein Mindestabstand mehr für Schüler – Kindeswohl gefährdet
Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen nicht zulässig sind. All diese Dinge würden eine „Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen.“
„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht. Schulen spielen keine wesentliche Rolle im ,Pandemie‘-Geschehen.“
„Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine ,Infektion‘ mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. Das ergibt sich nach den Darlegungen in den Gutachten bereits aus den eigenen Berechnungen des Robert-Koch-Instituts. Laut RKI-Berechnungen, wie Gutachter Prof. Dr. Kuhbandner ausführt, beträgt bei Massentestungen mit Schnelltests unabhängig von Symptomen die Wahrscheinlichkeit, beim Erhalt eines positiven Ergebnisses tatsächlich infiziert zu sein, bei einer Inzidenz von 50 (Testspezifität 80%, Testsensitivität 98%) nur zwei Prozent. Das würde heißen: Auf zwei echt-positive Schnelltest-Ergebnisse kämen 98 falschpositive Schnelltest-Ergebnisse, welche man dann alle mit einem PCR-Test nachtesten müsste. Ein (regelmäßiger) Zwang zum anlasslosen Massentesten an Asymptomatischen, also Gesunden, für das schon die medizinische Indikation fehlt, kann nicht auferlegt werden, weil er außer Verhältnis zu dem Effekt steht, der damit erreicht werden kann. Zugleich setzt der regelmäßige Zwang zum Test die Kinder psychisch unter Druck, weil so ihre Schulfähigkeit ständig auf den Prüfstand gestellt wird.“

Bayerisches Gericht: Corona-Tests für Schüler müssen freiwillig sein
Ein Gerichtsurteil weicht Söders „Testpflicht für alle“ auf. Einen ersten Eilantrag gegen die Corona-Testpflicht für Schüler hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof heute zwar abgelehnt. Das Gericht betont in seinem Urteil jedoch, dass die Teilnahme an solchen Tests nur freiwillig geschehen dürfe. Bei fehlendem Einverständnis müsse sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Schülern dürften keine Nachteile entstehen, wenn sie sich nicht testen wollen. Weiterlesen

Österreichisches Gericht entblößt Berlins Corona-Politik
Verdacht der Verstöße gegen die WHO-Vorgaben: Es ist unglaublich, und ich habe die Tragweite selbst nicht sofort erkannt: Das österreichische Gericht, das in einer Entscheidung den Umgang der österreichischen Bundesregierung mit dem PCR-Test zerlegte und damit die gesamte Corona-Politik in Frage stellte, hat damit auch  – wohl ohne es zu ahnen – die Bundesregierung im fernen Berlin völlig entblößt. Zum Bericht

Nochmal Österreich:
Hammerurteil! OLG Linz:„An einer Übertragbarkeit der Krankheit mangelt es, wenn keine Ansteckungsgefahr besteht.“ Vielmehr entscheidet die Viruslast – also der CT-Wert – über eine Gefährdung.
Ist dieser Wert über 30, kann keine Person infiziert werden.“ (Quelle)

RA Reiner Fuellmich: Streitwert von Corona-Sammelklagen könnte in die Billionen gehen
Der Rechtsanwalt Reiner Fuellmich geht mit Hilfe internationaler Kollegen rechtlich gegen die Corona-Maßnahmen vor und hat angekündigt, hohe Schadensersatzzahlungen zu erwirken. Wie weit ist sein Vorhaben gediehen? Die DWN haben mit dem Anwalt, dessen Kanzlei ihren Sitz in Göttingen hat, gesprochen. Zum Interview

AUCH INTERESSANT:
Corona-Ungereimtheiten - Teil 1
Corona-Ungereimtheiten - Teil 2
Corona-Ungereimtheiten - Teil 3


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