Corona-Soforthilfe: L-Bank fordert erneut Rückzahlung - Dr. Soll & Sauer gewinnen für Unternehmen vor Gericht
Seit
Anfang 2024 fordert die L-Bank verstärkt von Unternehmen in
Baden-Württemberg die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen aus dem Jahr
2020. Betroffene erhalten Widerrufs- und Erstattungsbescheide und sehen
sich mit erheblichen finanziellen Belastungen konfrontiert. Der Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer liegt ein entsprechender Bescheid vor. In
zahlreichen Verfahren hat die Kanzlei gezeigt, dass die Rückforderungen
rechtlich nicht haltbar sind. So haben Verwaltungsgerichte, darunter in
Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg, entschieden, dass die ursprüngliche
Zweckbestimmung der Soforthilfe nicht eindeutig definiert war. Ein
Widerruf wegen angeblicher Zweckverfehlung könne daher nicht pauschal
gerechtfertigt werden.
Die Corona-Soforthilfe wurde im Jahr 2020 eingeführt, um Selbstständige
und Unternehmen, die durch die Pandemie in wirtschaftliche Not geraten
waren, zu unterstützen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt
Betroffenen, sich juristisch im Corona-Hilfe-Online-Check beraten zu lassen.
Die aktuelle Lage: Rückforderungen bedrohen Existenzen
Die Corona-Soforthilfen wurden 2020 als schnelle, unbürokratische Hilfe
für kleine und mittlere Unternehmen, Solo-Selbstständige und
Freiberufler eingeführt. Der damalige Bundesfinanzminister Olaf Scholz
versprach ausdrücklich, dass eine Rückzahlung nicht notwendig sei. In
Baden-Württemberg hatten mehr als 250.000 Unternehmen die Hilfen
beantragt.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die aktuelle Lage zusammen:
- Viele
Unternehmen sehen sich nun erneut in ihrer Existenz bedroht, da sie die
Corona-Hilfen teilweise oder komplett zurückzahlen sollen.
- Bereits 2023
forderte das Land mehr als 60.000 Selbstständige und Kleinunternehmen
auf, den tatsächlichen Umfang ihrer Einnahmeausfälle während der
Lockdowns zu belegen, so der SWR. Ganz offensichtlich gibt es nun
erneut eine Welle von Rückforderungsbescheiden.
- Infolgedessen
wurden bereits Hunderte Klagen bei den Verwaltungsgerichten in
Baden-Württemberg eingereicht - die Zahl der Verfahren steigt weiter.
- Die Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer hat mehrere Verfahren gegen die L-Bank in
Baden-Württemberg gewonnen - darunter in Karlsruhe, Freiburg und
Stuttgart. Wie in den meisten Verfahren spielte auch vor dem
Verwaltungsgericht Stuttgart der Zweck der Corona-Hilfen eine zentrale
Rolle. Die Kammer stellte klar, dass sie den Widerrufs- und
Erstattungsbescheid sowie den Widerspruchsbescheid der L-Bank als
rechtswidrig ansieht. Der Zweck, für den die Soforthilfe gewährt wurde,
sei nicht eindeutig definiert. Aus diesem Grund könne der
Bewilligungsbescheid nicht aufgrund einer Zweckverfehlung im Sinne von
§ 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 LVwVfG widerrufen werden, so die Kammer.
Konkret geht es dabei um die "Überbrückung existenzbedrohlicher
Wirtschaftslagen", "Umsatzeinbußen" und "Liquiditätsengpässe". Daher
dürfe der Widerruf des Bewilligungsbescheids der L-Bank sich nicht nur
auf einen einzigen Grund ("Liquiditätsengpässe") stützen.
- Dr. Stoll
& Sauer geht davon aus, dass die bisher erstrittenen Urteile
Vorbildcharakter für andere Verfahren im Land haben werden.
- Aktuell
verschickt die L-Bank erneut Widerrufs- und Erstattungsbescheide. Die
Fallkonstellation ähnelt den von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
gewonnenen Verfahren: Die Antragstellung für die Corona-Soforthilfe
erfolgte vor dem 8. April 2020, und im Bewilligungsbescheid steht, dass
die Hilfe "zur Überwindung einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage
bzw. Liquiditätsengpässen oder Umsatzeinbrüchen" ausbezahlt wurde.
Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zur Rückforderung der Corona-Soforthilfe
Für viele Unternehmen, Selbstständige, Soloselbstständige und
Freiberufler war die Corona-Pandemie eine herausfordernde und
existenzbedrohende Zeit. Die Corona-Soforthilfe war eine dringend
benötigte Entlastung. Doch die aktuellen Rückforderungen belasten die
Betroffenen erneut erheblich und gefährden ihre Existenz. Diese
Forderungen stehen in starkem Widerspruch zu der ursprünglich
versprochenen unbürokratischen Unterstützung.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer empfiehlt von Rückzahlungsbescheiden bedrohten Unternehmen, sich juristisch im Online-Check
beraten zu lassen. Die Kanzlei hat bereits mehrere Verfahren für
Unternehmen gewonnen. Weitere Informationen zum Thema
Corona-Soforthilfen gibt es auf einer Spezialwebsite der Kanzlei.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucher- und
Verwaltungsrecht. Mit der Expertise von 21 Anwälten und Fachanwälten
steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in
den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei
ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den
Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-,
Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht.
Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000
Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus.
Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die
Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das
Verfahren in erster Instanz gewonnen.
Aktuell führen Anwälte der Kanzlei eine Sammelklage gegen das
Social-Media-Unternehmen Meta zum Facebook-Datenleck. Im JUVE-Handbuch
2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von
Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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