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Einzigartiger Vermögenschutz

Am 01. März 2024 hat ein US-Bundesgericht in Alabama entschieden, dass der erst dieses Jahr in Kraft getretene sog. “Corporate Transparency Act”, also das Gesetz zur Einführung des US-Transparenzregisters der wirtschaftlich Berechtigten von US-Gesellschaften, verfassungswidrig ist und die US-Bundesregierung ihre Kompetenzen mit der Einführung des Gesetzes überschritten hat.

Führende Beamte des US-Finanzministeriums haben angekündigt, Einspruch gegen das Urteil einzulegen und es wird davon ausgegangen, dass der Fall letztendlich vor dem obersten Gerichtshof, dem US-Supreme Court, landen wird, der von konservativen Richtern dominiert wird.

Info für Mandanten mit US-Gesellschaften: So lange die Rechtslage ungeklärt ist, werden wir weiterhin für alle Mandanten, deren US-Gesellschafte wir betreuen, die notwendigen Meldungen beim Transparenzregister fristgerecht einreichen.

Krasser Gegensatz zur EU-Position

Im Gegensatz zu diesem erfrischenden US-Urteil, ist es um die bürgerlichen Freiheitsrechte in der EU scheinbar nicht mehr gut bestellt: EU-Parlament und EU-Ministerrat haben sich im Januar 2024 darauf geeinigt haben, durch einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, angeblich zur Bekämpfung der Geldwäsche, einen teilweise China ähnelnden Überwachungsstaat zu schaffen, inklusive Einführung eines Vemögensregisters und Einführung einer Bargeldobergrenze.


Ein Transparenzregister und eine ganze Batterie von EU-Richtlinien (AMLD1 bis 6) zur Abschaffung jeglicher Privatsphäre sind in der EU schon lange unter Dach und Fach.

Man muss den USA nicht unkritisch gegenüberstehen, um anzuerkennen, dass Amerika den Europäern in punkto persönlicher und unternehmerischer Freiheit etwas voraus hat. Neben dem jüngsten Urteil wären hier z.B. auch noch die Weigerung der USA, am internationalen Informationsaustausch der OECD teilzunehmen und die Tatsache, dass der US-Senat vermutlich die OECD Mindeststeuer zu Fall bringen wird.

Zeit, Ihre US-LLC zu gründen?

Angesichts dieser Entwicklungen sollten Sie sich fragen, ob jetzt nicht ein günstiger Zeitpunkt ist, um Ihre vermögensverwaltende LLC in den USA zu gründen. Als Plan B und als Versicherungspolice sozusagen.


Denn aufgrund des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages aus dem Jahre 1953 bieten US-Gesellschaften einzigartige Vorteile in punkto Vermögensschutz. In dem Vertrag wird nämlich geregelt, dass das Vermögen einer US-Gesellschaft vom deutschen Staat nur bei voller Entschädigung enteignet werden darf.

Eine vergleichbare völkerrechtliche Vereinbarung gibt es seitens Deutschland mit keinem anderen Staat.

Man muss daher eine staatliche Enteignung auch nicht für wahrscheinlich halten, um anzuerkennen, dass US-Gesellschaften durch den genannten Vertrag besonders geschützt sind und der deutsche Staat mit einer US-Gesellschaft nicht umspringen kann wie er will.

Und darum geht es. Einen Plan B und eine Versicherungspolice für Ihr Vermögen.


Vorteile Ihrer vermögensverwaltenden US LLC

Ganz klar: Der wichtigste Vorteil der vermögensverwaltenden US-LLC ist die Abschirmwirkung des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrages.
Aber die Gründung Ihrer vermögensverwaltenden US LLC durch unser Team hat auch noch weitere Vorteile:
  • Komplettbetreuung auf Deutsch, Erreichbarkeit deutsche Zeitzone.
  • Gründung und laufende Rundum-Betreuung Ihrer US LLC in Delaware, Florida oder Wyoming.
  • Kontoeröffnung bei einer US-Bank mit standardmäßig 250.000 Dollar Einlagensicherung (optional Konto mit 5 Millionen Dollar Einlagensicherung)
  • US-Konten sind anonym, denn die USA nehmen nicht am automatischen Informationsaustausch nach OECD CRS teil.
  • Besitzer wird nirgendwo veröffentlicht.
  • Die LLC muss keine Bilanzen veröffentlichen.
  • In Bundesstaaten wie Wyoming ist der Schutz des LLC-Vermögens selbst im Falle einer Insolvenz des Eigentümers gesetzlich verankert.
  • In den USA fallen keinerlei Steuern an, auch wenn Sie Ihr Vermögen am Kapitalmarkt investieren oder dafür Zinsen erhalten (bitte Quellensteuern bei US-Dividenden beachten).
(Diese Gestaltung ist komplett legal, allerdings müssen Sie je nach Wohnsitzland lokale Meldepflicht und Steuerpflicht beachten).





Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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