Worum es genau geht bei der 183-Tage-Regel?
Ein auf Auswanderung spezialisierter Steuerberater klärt auf:
Damit du in Deutschland keine Steuern mehr zahlen musst, musst du deine unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 (1) (=Absatz 1) Einkommensteuergesetz ("EStG") beenden.
Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft sich zum einen an den Wohnsitz und zum anderen an den gewöhnlichen Aufenthalt
.
Der gewöhnliche Aufenthalt ist in § 9 AO wie folgt definiert:
"Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter
Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in
diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt."
Der wichtigste Teil der Definition ist dabei "nicht nur vorübergehend".
Erst im zweiten Satz wird auf die 183-Tage-Regelung Bezug genommen:
"Als gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes ist
stets und von Beginn an ein zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von
mehr als sechs Monaten Dauer anzusehen; kurzfristige Unterbrechungen
bleiben unberücksichtigt."
Die 183-Tage-Regelung leitet sich aus der gesetzlichen Definition "mehr als sechs Monaten Dauer" ab.
In den meisten Fällen dürfte die genaue Berechnung der
183-Tage-Regelung bzw. der 6-Monats-Frist nicht ausschlaggebend sein.
Wenn du aber insbesondere für die erste Zeit nach deiner Auswanderung
bzw. aus geschäftlichen Gründen weiterhin häufiger in Deutschland sein
willst (musst?), dann solltest du die Berechnung der 183-Tage-Regelung
genau kennen.
Bei einem normalen Jahr mit 365 Tagen ist die Hälfte 182,5 Tage. Damit
liegt bei einem Aufenthalt von 183 Tagen in Deutschland ein Aufenthalt
von mehr als 6 Monaten und damit ein gewöhnlicher Aufenthalt vor.
Bei einem Schaltjahr mit 366 Tagen wäre das nicht exakt der Fall. Dann
sollte bei exakt 183 Tagen in Deutschland im zweiten Schritt geprüft
werden, ob die 6 Monate überschritten sind. Das dürfte regelmäßig der
Fall sein, wenn in die 6 Monate der Februar fällt.
Für die Berechnung der 183-Tage-Regelung ist außerdem immer ein rollierendes Jahr
und nicht das Kalenderjahr relevant! Das ist vor allem dann relevant,
wenn du zum 31.12. deinen Wohnsitz aufgegeben hast, aber erst zum
03.01. aus Deutschland ausreist. Dann hast du bis zum 03.01. einen
gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und wirst noch für das ganze
Jahr zur unbeschränkten Steuerpflicht veranlagt.
Ich empfehle immer, so wenig wie möglich in Deutschland zu sein. Es
kann insbesondere aus privaten Gründen schnell zu einer ungewollten
Überschreitung der Frist kommen, z.B. wenn du an Tag 180 deine Ausreise
planst und dann ein gebrochenes Bein die Ausreise für 2 Wochen
verhindert. Oder eine Pandemie dafür sorgt, dass du Deutschland nicht
fristgerecht verlassen kannst.
Hältst du genau fest, wann und wie lange du in Deutschland bist?
Die Tage in Deutschland solltest du immer tagesgenau aufzeichnen, wenn
du häufiger in Deutschland bist. So kannst du die (rollierende) Anzahl
der Tage in Deutschland immer klar nachvollziehen.
Steuerberater Michael Wohlfart & das Team von EasyDigiTax
Gratis-Download:
AUCH INTERESSANT:
Die 23 Länder der Welt ohne Einkommensteuer
Die Länder, die Auslandseinkommen nicht besteuern
Die besten Länder, innerhalb Europas steuerfrei auszuwandern
Weil dein Geld dir gehört: Offshore-Banking
|
|
|