Muss ich im Jahr der Auswanderung meine Einkünfte noch in Deutschland besteuern, wenn ich weg bin?
Steuerberater Michael Wohlfart, der spezialisiert ist auf Fragen der Besteuerung nach Umzug ins Ausland, berichtet von einem großartigen Erfolg gegen das Finanzamt für einen Mandanten:
Der Mandant wollte wissen:
"Muss ich im Jahr der Auswanderung meine Einkünfte noch in Deutschland besteuern, wenn ich weg bin?"
Michael Wohlfart: "Wenn es richtig gemacht wird: Nein!"
Sein Mandant war im Februar 2019 ausgewandert. Bis zu diesem Zeitpunkt
haben wir seine Einkünfte aus dem Gewerbe versteuert. Danach waren die
Einkünfte im Ausland nur noch für den Progressionsvorbehalt relevant.
Aber nicht zu besteuern.
Das Finanzamt wollte seine Einkünfte im Ausland aber weiterhin in Deutschland besteuern.
Mit Verweis auf § 50d Abs. 9 EStG: "Sind Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen…"
???
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Im Gesetz ist eindeutig die Rede von einem "unbeschränkt
Steuerpflichtigen." Genau das war der Auswanderer aber seit Februar
2019 nicht mehr.
Es ging um über 35.000 € Steuern.
Fast 3 Monate und eine Vielzahl an E-Mails mit verschiedenen Gesetzes-
und Literatur-Zitaten später konnten wir das Finanzamt von der
richtigen Anwendung der Gesetze überzeugen.
Diese Woche kam der Steuerbescheid. Unser Mandant muss die Steuern nicht bezahlen.
Ehrlich gesagt wäre in einer solchen Situation sicherlich auch der eine oder andere Steuerberater-Kollege erst einmal überfragt.
Das ist auch ok, schließlich sind das Spezial-Fragen, die offensichtlich auch das Finanzamt selbst überfordern.
Genau darum geht es in meinem Blog, unserer Community und letztlich
unserer Steuer-MasterMind: Du sollst auf solche Situationen vorbereitet
sein und entspannt darauf reagieren können.
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Beste Grüße
Michael Wohlfart
Sein Gratis-Ebook: "Der ultimative Fahrplan zu deiner rechtssicheren Auswanderung als Unternehmer"
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