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Unseriöse Schuldnerberater erkennen

Die Crux mit gewerblichen Anbietern ist, dass sie selten individuelle, auf den Einzelfall zugeschnittene und rechtlich fundierte Beratung leisten, damit der Schuldner nachhaltig aus der Schuldenfalle entkommt.

3 wichtige Punkte vorab:
  1. Die Angebote versprechen meistens stereotyp schnelle Soforthilfe, aber die Wirtklichkeit sieht dann oft anders aus.
  2. Besonders schlecht schneiden Schuldner- oder Insolvenzberatungen ab, die nur online erfolgen.
  3. Eine der ersten Fragen bei einer Beratung sollte die nach den Kosten sein!
Schon seit vielen Jahren haben qualifizierte Schuldnerberatungsstellen bei Kommunen, Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen ellenlange Wartelisten; in der Regel bekommt man nur nach monatelanger Wartezeit seine Erstberatung.
Da bei vielen Verbrauchern aber das Schuldenproblem akut ist, greift man allzu oft auf gewerbliche Anbieter zurück. Viele kommen jedoch dadurch vom Regen in die Traufe, weil die Leistungen schlecht und die Gebühren horrend sind. So erkennen Sie unseriöse Angebote:


Ist die Werbung reißerisch?
Angebote, die schnelle Soforthilfe versprechen, sind immer mit Vorsicht zu genießen. Selten halten sie, was sie versprechen. Soforthilfe gibt es praktisch ohnehin nicht, und nicht selten dauert die Abwicklung über einen gewerblichen Anbieter länger als die Wartezeit bei einer anerkannten seriösen Beratungsstelle.
Dazu kommt, dass dieser Weg die Verschuldung noch verschlimmern kann, wegen happiger Gebühren und Honorare. Das verlockende Angebot, nur noch eine Rate an eine Stelle zahlen zu müssen, sollte misstrauisch machen. Häufig werden die Beratungsgebühren mit eingerechnet und zuerst abbezahlt. Es kann vorkommen, dass die Gläubiger leer ausgehen.


Besteht eine Rechtsberatungsbefugnis?
Rechtsberatungen dürfen in Deutschland nur geeignete und berechtigte Personen durchführen. Das gilt auch bei der Vorbereitung zum Verbraucherinsolvenz-Verfahren. Ein normaler Schuldenberatungsvermittler hat sie in der Regel nicht. Wenn er auch keine nach dem Verbraucherinsolvenzrecht notwendige Anerkennung hat, muss er einen Rechtsanwalt einschalten. Damit fallen außer seinen eigenen Gebühren (für die Datenaufnahme!) auch noch Kosten durch den Anwalt an.
Schwierig wird es insbesondere, wenn der Schuldner keinen persönlichen Kontakt zum Anwalt hat und somit keine direkten Fragen stellen, Unklarheiten klären und seine individuelle Lage erläutern kann.


Reine Online-Beratung?
Klären Sie ab, ob die Privatinsolvenz nur übers Internet oder Telefon erfolgen soll. Es gibt nämlich Amtsgerichte, die einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz-Verfahren nur annehmen, wenn vorab eine persönliche Beratung stattgefunden hat.
Einschlägige Urteile u.a.:
   AG Potsdam, Beschl. vom 19. 2. 2015, Az. 35 IK 1239/14;
   AG Düsseldorf, Beschluss vom 3.2.2015, Az. 513 IK 233/14.


Sind die Kosten transparent?
Schon bei der ersten Kontaktaufnahme müssen Sie als Schuldner das Thema Kosten ansprechen. Wenn aus den Antworten keine klare Kostenstruktur hervorgeht, ist äußerste Vorsicht geboten.
Eine klare Kostenstruktur richtet sich beispielsweise nach der Anzahl der Gläubiger und dem damit verbundenen Arbeitsaufwand.
Auch die Leistungsfähigkeit des Schuldners sollte dabei mit berücksichtigt werden.
Auch ein gutes Indiz: Gibt es eine Aufklärung über Ansprüche des Schuldners auf Beratungshilfe?


Wo erfolgt der Vertragsabschluss?
Seriöse gewerbliche Schuldnerberatungen, die es ja durchaus gibt, haben offizielle Büros - sie machen keine Hausbesuche.
Sie informieren ausführlich, räumen Bedenkzeit ein und eindrängen nicht, einen Vertrag unterschrieben zu bekommen.
Der Vertrag selbst sollte nicht nur reine Verwaltungstätigkeiten benennen wie die Auflistung von Gläubigern und Forderungen, die Kontoführung oder das Weiterleiten von Raten und so weiter. Ausdrücklich sollte auch eine Rechtsberatung und Rechtsvertretung vereinbart sein.
Seien Sie misstrauisch, wenn Sie außer dem eigentlichen Schuldner- und Verbraucherinsolvenz-Beratungsvertrag weitere Verträge unterschreiben sollen. Wahrscheinlich gehen Sie damit nur neue Verpflichtungen ein, ohne dass es die Schuldenregulierung erleichtert.


Neuer Kreditvertrag?
Seriöse Anbieter schwatzen überschuldeten Verbrauchern nicht noch einen Kreditvertrag auf. Unseriöse dagegen tun es, reden gegebenenfalls von "Finanzsanierung" und "nur noch eine Rate an eine Stelle", doch in Wirklichkeit gerät man noch tiefer in die Schuldenfalle.

Wer sich eingehender informieren will, wie man unseriöse Schuldnerberatungsangebote erkennt, für den hat die Verbraucherzentrale eine sehr hilfreiche >> Checkliste




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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