Die 4 Vorteile, die ein Gläubigervergleich hat gegenüber einer Insolvenz
Ein Vergleich
mit den Gläubigern hat erhebliche Vorteile gegenüber einer
Privat-Insolvenz (für Privatleute) oder einer Regelinsolvenz (für
Geschäftsleute). Daher sollte immer geprüft werden, ob ein
Gläubigervergleich eine Aussicht auf Erfolg hat.
Denn so lassen sich die Schulden nicht nur reduzieren, sondern man
vermeidet ein langwieriges Insolvenzverfahren mit jahrelangen negativen
Nachwirkungen.
Dies sind die 4 Vorteile eines Gläubigervergleichs:
1. Unabhängigkeit von Pfändungsgrenzen und Laufzeit der Ratenzahlung
Die Pfändungsfreigrenzen steigen meist Jahr für Jahr. Die neueste Tabelle können Sie beispielsweise hier studieren: https://www.hartziv.org/pfaendungstabelle/, um zu sehen, wie viel Ihnen gepfändet werden könnte.
Wenn Ihr Monatseinkommen netto 1.800 Euro beträgt und Sie nicht
unterhaltspflichtig sind, müssen Sie bei einem Insolvenzverfahren
278,40 € an Ihre Gläubiger abtreten (siehe o.g. Pfändungstabelle).
Wenn Sie sich aber außergerichtlich einigen, müssen Sie nur die vereinbarte Rate zahlen.
Bei einem Vergleich ist vorteilhaft, dass sie a) weniger anbieten
können als die gesetzliche Rate laut Pfändungstabelle. Wenn Sie
geschickt verhandeln, geht der/die Gläubiger darauf ein.
Und b) ändert sich nichts an der vereinbarten Rate und dem
Gesamtbetrag, sollten Sie später mehr verdienen oder einen zusätzlichen
Nebenjob haben. Im Insolvenzverfahren dagegen werden Mehrverdienste
auch berücksichtigt.
Bei einer Vergleichverhandlung kann oft auch die Gesamtforderung
reduziert werden, indem der Gläubiger auf einen Teil verzichtet.
2. Vermeidung der öffentlichen Bekanntmachung
Bereits wenn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, veröffentlicht das
Insolvenzgericht diese Information. Da Insolvenz-Bekanntmachungen für
jeden einsehbar sind, ist auch jeder über Ihre finanzielle Situation
informiert.
Die Bekanntmachungen erfolgen online auf https://neu.insolvenzbekanntmachungen.de/ap/
3. Löschung der Schufa-Einträge
Durch einen Gläubiger-Vergleich besteht die Chance, die Einträge bei
der Schufa und weiteren Wirtschaftsauskunftsdateien schneller löschen
zu lassen. Je nach Verhandlungsgeschick unter Umständen sogar sofort.
Bei einem normalen, gesetzlichen Insolvenzverfahren sind die
Negativmerkmale meist noch bis zu 3 Jahre nach Abschluss der
Wohlverhaltensphase (7 Jahre) in der Schufa!
4. Die Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren entfallen
Die Höhe der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren sind nicht
unerheblich. Sie betragen in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 Euro.
Im Insolvenzverfahren kann zwar beantragt werden, die Gerichtskosten zu
stunden, aber bezahlt werden müssen sie auf jeden Fall.
Bei einem Gläubigervergleich entfallen sie natürlich komplett.
AUCH INTERESSANT:
Der Schulden-K.o. - und alles ist OK
Auch bei Schulden gilt: Bezahlen Sie zuerst sich selbst
Verschuldung im Alter
Gute Schulden - schlechte Schulden
Seriöse Schuldnerberater erkennen
Ratz-fatz schuldenfrei in 3-6 Monaten
Nie mehr Probleme
Spurlos verschwinden
Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
500 Euro kostenlos
|
|
|