Besonderer Pfändungsschutz
für Selbstständige und Freiberufler
Seit dem
01.04.2007 gibt es das „Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge“,
das vor
allem von Selbstständigen sehr begrüßt wird, beendet es doch endlich
ihre
bisherige Benachteiligung gegenüber dem
Alterssicherungs-Pfändungsschutz von
Arbeitnehmern (denn
was deren Altersvorsorge dient, ist schon immer tabu).
Traditionell sorgen
selbstständige Unternehmer und
Freiberufler für ihr Alter vor, indem sie Kapitallebensversicherungen,
private
Rentenversicherungen, Banksparpläne und dergleichen abschließen. All
diese
Anlageformen waren bisher jedoch voll dem Zugriff der Gläubiger
ausgesetzt,
auch wenn davon die finanzielle Zukunft im Alter abhing. Niemand hatte
Erbarmen, selbst dann nicht, wenn die gesamte Alterssicherung verloren
ging...
Mit dem o.g. Gesetz
werden Versicherungen und Sparpläne von
Unternehmern und Freiberuflern genauso geschützt wie Renten und
Pensionen von
Arbeitsnehmern! Hier
bleibt nämlich der Altersruhegeld-Anspruch immer erhalten und es
kann
allenfalls die monatliche Renten-/Pensionszahlung wie ein
Arbeitseinkommen
gepfändet werden.
Dieser neue
Pfändungsschutz speziell für Selbstständige
schützt somit bei Zwangsvollstreckung und Insolvenz das Einkommen im
Versicherungsfall, d.h. die Alters- bzw. Berufsunfähigkeitsrente, wie
es bisher
schon bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall war.
Doch nicht nur das: Da
ein selbstständiger
Versicherungsnehmer nur in den Genuss dieser Rentenzahlungen kommen
kann, wenn
er zuvor das notwendige Vorsorgekapital angespart hat, ist jetzt
erstmals auch
dieses geschützt. Allerdings gibt es Abstufungen gemäß dem Alter des
Schuldners, denn ein junger Unternehmer hat mehr Zeit zum Ansparen als
ein
älterer. Folgende Beträge dürfen pro Jahr pfändungssicher angespart
werden:
18. bis 29. Lebensjahr: 2.000 Euro
30. bis 39. Lebensjahr: 4.000 Euro
40. bis 47. Lebensjahr: 4.500 Euro
48. bis 53. Lebensjahr: 6.000 Euro
54. bis 59. Lebensjahr: 8.000 Euro
60. bis 65. Lebensjahr: 9.000 Euro
Was passiert mit
Vorsorgekapital, das die o.g.
Progressionsstufen übersteigt? Ist es voll pfändbar?
Wenn der Rückkaufswert
der Lebensversicherung etc. den
unpfändbaren Betrag übersteigt, sind 30% des übersteigenden Betrages
zusätzlich
pfändungssicher!
Aber ACHTUNG: Ist der
Unterschied zwischen Rückkaufswert und
Pfändungsfreibetrag höher als das Dreifache des unpfändbaren
Jahresbetrages
(siehe obige Tabelle), ist der übersteigende Betrag voll
pfändbar!!
Rechenbeispiele:
Unternehmer A hat seit
seinem 30. Lebensjahr jährlich 4.000
Euro in seine private Rentenversicherung (Lebensversicherung) gesteckt.
Im 37. Lebensjahr trifft
ihn eine Zwangsvollstreckung.
Angespart hat er bisher 8 x 4.000 Euro = 32.000 Euro (was zufällig auch
der
Pfändungsfreibetrag ist).
Der Rückkaufswert beträgt
zu diesem Zeitpunkt 38.000 Euro,
er übersteigt den Pfändungsfreibetrag um 6.000 Euro. 30% hiervon (=
1.800 Euro)
sind zusätzlich pfändungssicher, 4.200 Euro sind pfändbar.
Unternehmer B hat seit
seinem 30. Lebensjahr jährlich 6.000
Euro in seine private Rentenversicherung (Lebensversicherung) gesteckt.
Im 37. Lebensjahr trifft
ihn eine Zwangsvollstreckung.
Angespart hat er bisher 8 x 6.000 Euro = 48.000 Euro.
Der Rückkaufswert beträgt
zu diesem Zeitpunkt 50.000 Euro
und übersteigt den Pfändungsfreibetrag (8 x 4.000 = 32.000 Euro) um
18.000
Euro. Da das mehr als das Dreifache des Jahresfreibetrages von 4.000
Euro ist,
sind die vollen 18.000 Euro pfändbar.
Mit dieser scheinbaren
Ungleichbehandlung soll verhindert
werden, dass ein Schuldner durch eine Einmalzahlung in eine
Lebensversicherung
unberechtigt Kapital dem Zugriff seiner Gläubiger entzieht.
! ACHTUNG:
Die
Rürup-Rente ist nicht pfändungssicher! Was für
Arbeitnehmer die Riester-Rente ist, ist für Selbstständige die sog.
Rürup-Rente. Doch entgegen den Versprechungen der Versicherungen und
ihrer
Vertreter ist sie nicht sicher vor Pfändung. Beide Renten sind nicht
übertragbar oder abtretbar, doch die Rürup-Rente darf gepfändet werden.
Das
liegt wohl daran, dass der Staat hier keine Zulagen zahlt, sondern
Steuervorteile gewährt und es deshalb nicht gerne sieht, wenn
Selbstständige
sich einerseits eine Altersvorsorge aufbauen, aber andererseits Steuern
schuldig bleiben.
Auch der Bundesgerichtshof hat schon bestätigt, dass eine
Rürup-Rente pfändbar ist (Az. IX a ZB 271/03).
! WICHTIG
Immobilienvermögen,
auch wenn es zur Alterssicherung
angelegt wurde, wird nicht von o.g. Gesetz begünstigt.
AUCH
INTERESSANT:
Kein Geld? Einer
hilft immer!
Der
schufafreie Kurzzeitkredit
Lohn und Gehalt pfändungssicher machen
Leben ohne
Kreditkarte?
Können Urlaubs- und Weihnachtsgeld gepfändet werden?
Das pfändungsfreie P-Konto
Europaweite Pfändungen durch die EU-Pfändungsverordnung
Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
500 Euro kostenlos
Gratis-Ebook: Ich will mein Geld zurück (von GEZ, Banken, Versicherungen)
Gratis-Taschenbuch: Reicher als die Geissens
|