Jeden Tag Reicher
StartseiteAGBKontaktImpressum

Wo es für fast alles eine legale Lösung gibt:
City of London



Problem mit dem Führerschein? Zu viele Schulden? Billige Krankenversicherung? Preiswerte AG? Keine Steuern? Neuer Name? Gehen Sie nach London!

Abdruck mit freundlicher Genehmigung aus "Leben im Ausland":
Wenn deutsche Steuereintreiber wie früher Steinbrück und jetzt Schäuble über Steueroasen reden, dann schimpfen und drohen sie - und tun nichts. Die USA reden wenig über das Thema. Sie handeln lieber: Vor einem Jahr die haltlosen Vorwürfe gegen die Banca Privada in Andorra, die dem ganzen Land schadeten. Jetzt der Schlag gegen Panama: Ein guter Standort nach dem anderen wird platt gemacht. Wer ist als nächster an der Reihe? Die Drohung aus Washington ist nicht zu überhören: "Wenn Sie eine Offshore-Lösung wollen, kommen Sie gefälligst zu uns", warnt die größte Steueroase der Welt.

Oder gehen Sie nach London, darf hinzugefügt werden, denn auch da ist heute vieles möglich, was woanders mächtige Kritiker auf den Plan ruft. Oder nennen Sie mir eine zweite Stadt auf der Welt, die von eigenen Zeitungen  als Geldwäsche-Zentrum des weltweiten Drogenhandels beschuldigt wird, ohne dass dies für die Banken Folgen hat. Lesen Sie hier, für welche Probleme es in London ganz legale Lösungen gibt - und an wen Sie sich dort wenden...

Das britsiche Rechtssystem hat seit jeher ein natürliches Verhältnis zu seinen Steueroasen. Nur ein Beispiel: Prominenteste Kundin der Offshore-Industrie auf den Kanalinseln ist angeblich die Queen persönlich. Bevor der Buckingham Palast vor Jahren verkündete, sie zahle von nun an Steuern wie jeder Brite, lie
ß sie noch schnell einen Trust auf Jersey gründen, dem sie einen Großteil ihrer Gemäldesammlung übertrug. Machen Sie es der Queen nicht nach, wenn  Sie in Deutschland wohnen, denn mit deutschem Steuerrecht kämen Sie damit in Konflikt!

Banken in aller Welt sind in den letzten Jahren in die (negativen) Schlagzeilen geraten. Aber haben Sie schon einmal davon gehört, dass sich jemand mit einer Bank im Finanzdistrikt der britischen Metropole angelegt hat?


City of London:  Größter Finanzplatz der Welt ein rechtsfreier Raum
Vielleicht hat es auch mit einer Tatsache zu tun, die vielen nicht so recht klar ist: Die City of London ist auf etwas mehr als einer Quadratmeile der größte Finanzplatz der Welt. Diese Square Mile grhört gar nicht zu Großbritannien, sie ist so etwas wie ein exterritoriales Gebiet. Wenn die Queen die City of London betreten will, muss sie sich wie bei einem Staatsbesuch vorher anmelden und wird an der Grenze der Quadratmeile vom Oberhaupt der City empfangen.

Oberbürgermeister ("Mayor") von London war seit Mai 2008 der Konservative Boris Johnson (seit Juli 2016 Au
ßenminister; neuer Bürgermeister ist nun Sadiq Khan, übrigens ein Moslem). Aber die City of London gehört nicht zu seinem Amtsbereich. Das Oberhaupt der City of London trägt den Titel "Lord Mayor".

Dieses autonome Gebilde mitten in London, in dem nur 8.072 Menschen wohnen und 300.000 täglich zur Arbeit kommen, wird von der City of London Corporation betrieben. 241 ausländische Banken haben ihren Sitz in der City. Broker und Investmentbanken der USA haben große Teile ihrer Kundenvermögen in die City ausgelagert.

Oberhaupt der Square Mile und Chef ihrer Corporation ist aktuell der Reeder Jeffrey Richard de Corban Evans, vierter Baron Mountevans. Theoretisch wird er gewählt. Praktisch hat bei seiner Wahl jeder Bewohner der City eine Stimme, die ansässigen Unternehmen dagegen insgesamt 23.000 Stimmen und damit immer eine bequeme Zwei-Drittel-Mehrheit.

Der Lord Mayor empfängt Regierungschefs, Staatsoberhäupter und Chefs von Weltkonzernen in der City. Bei seinen Reisen in alle Welt will er seine Gastgeber von den Werten der Liberalisierung und den Segnungen deregulierter globaler Finanzmärkte überzeugen. Er preist die Finanzdienstleistungen der City an und versucht, das Kapital der Welt nach London zu lenken.

Britische Gesetze greifen in der City nicht. Die City of London Corporation hat eine eigene Staatlichkeit, eigene Gesetze und überwacht sich selbst. Ihre Manager handeln mit Wertpapieren und Devisen über alle Grenzen hinweg, aber kein Gericht kann sie belangen und keine Regierung kann ihre Geschäfte kontrollieren.

Der Offshore-Finanzsektor hilft der Realwirtschaft beim Steuernsparen
Prof. Dr. Dr. Berger, der für die Wissensmanufaktur ein hoch interessantes Dossier über die City of London geschrieben hat, bezeichnet dies als Nabe eines globalen Finanzrades, dessen Speichen die City mit Inseln und Regionen auf der ganzen Welt verbinden: die Kanalinseln Jersey und Guernsey, der Isle of Man in der irischen See, Gibraltar an der Südspitze Spaniens, den Bermudas vor der Ostküste der USA, den Bahamas vor Florida, den Turks und Caicos-Inseln, Cayman Islands und Virgin Islands in der Karibik sowie einigen Atollen in der Südsee.

Diese Inseln sind Kronkolonien, die so wenig zu Gro
ßbritannien gehören wie die City of London. Es sind Inseln mit ihren eigenen Gesetzen im Privatbesitz der Krone des Vereinigten Königreichs. Jeder Gouverneur dieser Inselstaaten vertritt die Krone in Gestalt der Queen.

Weil die Inseln au
ßerhalb der eigenen Küste, der eigenen Gesetze und Kontrolle liegen, werden sie offshore genannt. Das ist die Wirtschaft im Land, die Produkte und Dienstleistungen anbietet, die nützlich sind und unser Leben erleichtern. Der Offshore-Finanzsektor hilft der Onshore-Realwirtschaft, sich der Besteuerung oder anderer Zumutungen zu entziehen.

Die Schreibtische der Karibikfirmen stehen alle in der City of London
In einem einzigen Bürohaus, dem Ugland House auf den Cayman Islands, sind 18.000 Unternehmen ansässig. Geld wird mit Privatflugzeugen auf die Inseln geflogen, die Überbringer werden mit Polizei-Eskorte zur Bank geleitet. Ein Anführer des Medellin-Kartells soll am Airport von Norman's Cay auf den Bahamas von nackten Frauen abgeholt worden sein. Schreibtische der 18.000 Unternehmen gibt es auf keiner dieser Inseln. Die meisten stehen in der City of London.

Übrigens, ist Ihnen bei den Berichten über die "Panama Papiere" aufgefallen, dass in den Medien immer nur von Panama die Rede ist - obwohl die beschuldigte Kanzlei Mossack Fonseca mit Büros in 34 Ländern präsent ist (Einzelheiten auf www.mossfon.com) und die genannten Firmen meist gar nicht in Panama ansässig sind, sondern auf den Bahamas und britischen bzw. amerikanischen Virgin Islands?

Panamas Regierung gibt sich unterwürfig aus Angst vor der Zukunft
Inzwischen soll ja das Büro dieser Panama-Anwälte durchsucht worden sein. Mit welcher Begründung eigentlich? Ganz einfach: Panamas Regierung tut so, als würde sie zu Kreuze kriechen und kooperieren, weil sie um die Zukunft ihres lukrativen Geschäftsmodells fürchtet. Vermutlich zu recht. So was wäre in der City of London jedenfalls undenkbar. Wie gesagt: Britisches Recht gilt hier nicht, die City kontrolliert sich selber. Ich bin überzeugt, wenn Sie Ihre Offshore-Aktivitäten und finanziellen Dinge heute über die USA und London abwickeln, ist die Chance am grö
ßten, dass etwas von dem Schutz auf Sie abfällt, den diese Großmächte genießen, die den Steinbrücks, Schäubles und sonstigen Knechten und Dienstboten sagen, wo oben und unten ist.

So viel zum Thema City of London. Ich will das hier nicht näher ausführen, weil vermutlich die wenigsten von Ihnen in der Hochfinanz tätig sind. Falls doch, sage ich Ihnen nichts Neues. Sehen Sie es einfach als Hinweis darauf, was in London alles ganz legal möglich ist, ohne dass sich irgendein dahergelaufener deutscher Politik-Darsteller mit seiner limitierten Machtbefugnis erlaubt, dies irgendwie zu kritisieren. Wenn Sie mehr zur City wissen wollen, lesen Sie am besten Prof. Bergers Dossier auf der entsprechenden Webseite.

Wer Ihnen in London hilft, Lösungen für die meisten Ihrer Probleme zu finden
Kommen wir zu den praktischen Dingen, die Ihnen die Rechtslage in London bzw. in Gro
ßbritannien ermöglicht. Von der liberalen Gesetzgebung auf der Insel war ja wiederholt die Rede. So gibt es unter anderem keine Meldepflicht. In Deutschland so komplizierte Dinge wie Namensänderung sind in London eine Kleinigkeit, wie in unserem Report "Spurlos verschwinden" beschrieben wird. Immer wieder fragen mich allerdings Leser, wohin sie sich denn in London wenden sollen. Sie wollen einen fachkundigen Ansprechpartner, der mit der Problematik vertraut ist, und von dem sie am besten auch noch auf Deutsch beraten werden. So einen Kontakt habe ich jetzt gefunden: die englisch-deutschen Anwälte Kerr, Schmidt and Partners (kurz KSP).

An dieser Stelle gleich ein paar eindringliche Hinweise zur Kontaktaufnahme:
In der Vergangenheit erstickte die Kanzlei
förmlich in Email-Anfragen .
Das lag aber auch daran, dass die Anfragen vieler Leser ziemlich unmöglich sind.
Die kommen nicht auf den Punkt, erzählen ihr ganzes Leben, erzählen tausend wichtige und unwichtige Details oder wollen gleich eine Gratisberatung per Mail haben.
Wir haben einige Anfragen gesehen; die würde kein Anwalt der Welt beantworten.
Andere würden schreiben, er soll zu einer kostenpflichtigen Beratung im Büro vorbeikommen.
Das machen sie bei KSP nicht, sondern ignorieren solch unmögliche Mails.
Also:
Fassen Sie sich kurz und kommen Sie auf den Punkt.
Oder - was sicherlich zu schnelleren Resultaten führt - rufen Sie KSP an. Man spricht dort auch Deutsch.

Wenn Sie statt der üblichen britischen Limited, der längst keiner mehr so richtig traut, Ihre Geschäfte lieber über eine repräsentative AG abwickeln und für deren Gründung kein Vermögen ausgeben wollen, dann sind Sie bei Paul Kerr und seinen Partnern richtig.

Aber auch, wenn es um einen europaweit gültigen Führerschein geht, wenn Sie Ihren Namen ändern oder sich für einen Bruchteil deutscher Kosten krankenversichern wollen, wenn Sie ein Auslandskonto brauchen, geschäftlich nicht selber in Erscheinung treten wollen, wenn private oder geschäftliche Insolvenz droht, eine Scheidung vor der Tür steht oder die Erbschaft sinnvoll geregelt werden soll.

185 Tage im Jahr in London leben - und keiner da, der es kontrolliert
Paul Kerr stellt klar: "Dass alle unsere Dienstleistungen absolut legal sind, versteht sich von selbst. Allerdings sollten Sie nach London kommen. In einigen Fällen kommt eine lösbare Herausforderung dazu: Sie müssen dafür mindestens 185 Tage im Jahr Ihren Wohnsitz in Gro
ßbritannien haben."

Wer dazu wenig Lust hat, für den gibt Kerr Entwarnung: Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern
gibt es hier kein Meldegesetz, und damit auch keine Behörde, bei der Sie sich anmelden oder abmelden müssen. Mit anderen Worten: Sie haben einen Wohnsitz im Land, der für Sie organisiert wird, und können sich völlig frei bewegen!

Ganz wichtig: Auf Wunsch organisiert Ihnen Kerr Ihren Aufenthalt bzw. Wohnsitz so, dass Sie in Deutschland keinerlei Einkommensteuer mehr bezahlen und auch in Gro
ßbritannien 7 Jahre von der Einkommensteuer befreit sind. Nach Ablauf der 7 Jahre zahlen Sie dann nur eine Steuerpauschale in Höhe von 30.000 Pfund unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens. Diese erstrebenswerte steuerliche Situation ist mit Hilfe einer raffinierten, auf geltendem Recht basierenden und damit rechtlich unangreifbaren Gestaltung möglich. Über 50.000 Personen nutzen dieses Gesetz bereits, das spricht eine deutliche Sprache.

Auch wenn es oft nicht nötig ist - ein Besuch in London lohnt immer
Kerr weist darauf hin, dass eine persönliche Anreise nach London nicht zu vermeiden ist, wenn Sie einen EU-Führerschein, eine EU-Krankenversicherung oder einen neuen Namen wollen, oder wenn die Privatinsolvenz droht. Bei allen anderen Leistungen ist die Anwesenheit in London nicht unbedingt nötig, aber immer empfehlenswert.Und zwar deshalb, so Kerr:

"In neun von zehn Fällen hat ein persönliches Gespräch unter vier Augen über die Vorstellungen und Wünsche des Mandanten dazu geführt, dass dessen Bedarf besser erkannt und optimiert wurde. Ein gemeinsamer Blick im persönlichen Gespräch führte entweder zu erheblichen Einsparungen oder zur Verbesserung langfristiger und nachhaltiger Lösungen."

Kerr rät auch unbedingt zum Besuch in London, um gemeinsam die weitere Vorgehensweise und den Umfang der Leistungen festzulegen. Rechnen Sie mit ein oder zwei Tagen Aufenthalt, je nach Umfang. Die Ausführung dauert dann zwischen wenigen Tagen (Firma, Konto, Name) bis zu 12 Monaten bei einer Privatinsolvenz.

Ohne Idiotentest den Führerschein zurück - auf Wunsch mit neuem Namen
Gehen wir ins Detail! Für all die folgenden Probleme finden Sie die geeignete Lösung in London:

EU-Führerschein: Sie können bei Führerscheinentzug ohne Idiotentest Ihren Schein zurückbekommen! Ihr Mann in London beantragt die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis in Gro
ßbritannien. Positiver Nebeneffekt: So sammeln Sie keine Punkte in Flensburg mehr!
Voraussetzung ist, dass der Ablauf der Führerscheinsperre nicht länger als 24 Monate zurückliegt und kein neues Fahrverbot oder neue Führerscheinsperre gegen Sie ausgesprochen wurde. Zu diesem Zweck müssen Sie selbst nach London kommen und diese Unterlagen mitbringen:
  • Einen gültigen Personalausweis und einen Reisepass
  • Einen Auszug aus dem Führerscheinregister (bekommen Sie beim Straßenverkehrsamt bzw. der Führerscheinstelle)
  • Ein Passbild mit weißem Hintergrund (35x45 mm), auf dem beide Ohren sichtbar sind
  • Ab dem 70. Lebensjahr oder für einen LKW-Führerschein ist ein Gesundheitstest nötig, der in London rund 180 Euro kostet.
So einen Führerschein können Sie weltweit unbegrenzt nutzen. Also ausdrücklich auch in Deutschland, wie im §28 der Fahrerlaubnisverordnung und in der dritten EU-Führerschein-Richtlinie vom 19. Januar 2013 ganz unmissverständlich festgelegt ist.

Sie können den Führerschein auch auf einen neuen Namen ausstellen lassen. In der englischsprachigen Welt gilt ein Füherschein als Ausweis. Sie können damit also nach einer Namensänderung auf Ihren neuen Namen Firmen gründen oder Konten eröffnen.

Sie können übrigens auch Ihren aktuellen, nicht gesperrten Führerschein umtauschen. Sie löschen auf diese Weise Punkte ins Flensburg und entgehen einem eventuell drohenden Entzug. Wenn einer bereits viele Punkte hat, ist das auf jeden Fall eine Überlegung wert.

Ihr neuer Führerschein kommt nach rund 12 Wochen per Einschreiben oder Zustellung an die abgesprochene Adresse. Kerr betont: "Wir verkaufen keine Führerscheine! Wir organisieren die Wiedererteilung oder den Umtausch eines bereits vorhandenen Scheins. Wenn Sie noch nie eine Fahrerlaubnis hatten, funktioniert das nicht!"
Und er warnt: "Vertrauen Sie niemandem, der Ihnen einen Führerschein ohne Anreise per Post verspricht, oder ohne die oben genannte 24-Monate-Regel.Wir haben hier immer wieder Mandanten, die mit solchen Angeboten auf die Nase gefallen sind und eine Menge Geld verloren haben."
Der Preis: Bei KSP in London kostet der Führerschein-Deal alles in allem 1.985 Euro.

Ihre Vorteile, wenn Sie den Mittelpunkt Ihres Lebens nach England verlegen
Wohnsitz: Um den EU-Führerschein oder die Krankenversicherung in London zu bekommen, brauchen Sie einen Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt in England. Sie können aus britischer Sicht in der EU so viele Wohnsitze haben, wie Sie wollen, entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. Den verlegen Sie jetzt (theoretisch oder praktisch) nach England. Im Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es hier kein Meldegesetz und damit auch keine Behörde, bei der Sie sich an- oder abmelden müssen oder die Ihren Wohnsitz prüft. Mit anderen Worten: Sie haben einer Ihrer Erstwohnsitze mit Lebensmittelpunkt in Gro
ßbritannien und können sich trotzdem frei bewegen und aufhalten, wo Sie wollen.

Wenn Sie die Polizei z.B. in Deutschland kontrolliert, erklären Sie, dass Ihr Lebensmittelpunkt London ist, oder jede andere englische Stadt. Ansonsten lassen Sie sich nicht weiter auf Diskussionen ein und auch nicht provozieren.  Wenn die Polizei Zweifel hat, warum auch immer, dann muss sie Ihnen das beweisen. Sollte es in so einem Fall zu Problemen kommen, können Sie sich bei KSP jederzeit kostenlosen Rat einholen.
Lukratives Nebenprodukt Ihres London-Wohnsitzes sind ggfs. die oben erwähnten 7 Jahre Steuerfreiheit:

EU-Krankenversicherung: Eine preiswerte Lösung mit vielen Vorteilen
EU-Krankenversicherung: Mit englischem Wohnsitz haben Sie die Möglichkeit, eine in der gesamten EU gültige gesetzliche Krankenversicherung zum absoluten Spitzenpreis abzuschlie
ßen. Außer dem Wohnsitz brauchen Sie eine Anstellung bzw. eine Firma. Um das alles zu regeln, müssen Sie nach London kommen und einen gültigen Personalausweis und Reisepass mitbringen. Damit organisiert KSP das gesamte Prozedere inklusive Wohnsitz.
Versicherungsträger und Anbieter ist die gesetzliche Krankenversicherung des Landes, also das englische Gegenstück zur deutschen AOK oder Barmer etc.

Mit dieser Krankenversicherung können Sie europaweit jeden Kassenarzt und jedes Krankenhaus mit Kassenzulassung aufsuchen. Sie sind in der EU und der Schweiz einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Alle Leistungen werden übernommen, die auch Ihre gesetzliche Kasse zahlt. Ärzte rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen also nicht Ihre Behandlung zahlen und dann die Rechnung einreichen.

Der Abschluss ist denkbar einfach: Es ist unwichtig, welche Versicherungen Sie vorher haben oder hatten, und die bisherigen Erkrankungen spielen auch keine Rolle und werden nicht abgefragt.

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Bis 63 Jahre kein Problem
Diese EU-Krankenversicherung eignet sich für Selbstständige, Freiberufler, Geschäftsführer der eigenen GmbH und Nichtbeschäftigte. Sie eignet sich nicht für Rentner, Angestellte, Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen und auch nicht für chronisch Kranke. Maximales Eintrittsalter ist 63 Jahre. Bei Familien sind Erwachsene einzeln zu versichern, Kinder bis 12 Jahre sind
ohne Beitrag eingeschlossen dabei.

Die Dauer der Versicherung beträgt mindestens zwei Jahre, ansonsten solange Sie wollen bzw. maximal bis zum Renteneintritt. Dann ist Ihre deutsche gesetzliche Krankenversicherung wieder für Sie zuständig. Wer über 55 Jahre alt und in Deutschland nicht gesetzlich versichert ist, kann mit Hilfe der britischen EU-Krankenversicherung wieder in die Gesetzliche zurück, wenn er mindestens zwei Jahre Mitglied bei der EU-Krankenversicherung war. Den Wiedereintritt in die gesetzliche deutsche Versicherung organisieren in dem Fall die London-Anwälte für Sie.

Bei der Pflegeversicherung werden die Jahre der Mitgliedschaft in der EU-Krankenversicherung voll angerechnet, ohne dass deshalb zusätzliche Beiträge anfallen.

Für den Abschluss reicht ein Tag Aufenthalt in London. Sie kommen früh und fliegen spät abends wieder zurück. Beachten Sie beim Rückflug, dass Sie am besten erst nach 18 Uhr zum Airport fahren und damit nicht in die Rushhour kommen. Weniger stressig ist natürlich ein längerer Besuch in London, das seinen Besuchern schlie
ßlich allerlei zu bieten hat.

Kommen wir zu den Beiträgen: Ungewöhnlich ist, dass Sie den ganzen Jahresbeitrag im Voraus zahlen. Die gute Nachricht ist, dass diese Kosten ziemlich niedrig sind! Im ersten Jahr zahlen Sie 1.785 Euro, was einem Monatsbeitrag von 149 Euro entspricht. Darin ist das Anwaltshonorar bereits enthalten. Jedes weitere Folgejahr kostet dann 1.185 Euro, was 99 Euro im Monat sind. Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen Paul Kerr bei einem persönlichen Gespräch in London.

Ein neuer Name für den Führerschein, die Firma und das Bankkonto
Ihr neuer Name: Sie wollen Ihren Namen ändern? Das ist nach britischem Recht sehr einfach. Sie brauchen dazu einen englischen Wohnsitz, müssen nach London kommen und einen gültigen Personalausweis und Reisepass mitbringen. Was tun mit neuem Namen?

Sie können Ihren Führerschein auf den neuen Namen umschreiben lassen. Ein Führerschein gilt nach britischem Recht in vielen Ländern als Ausweis. Sie können damit also Firmen gründen, Konten eröffnen und andere Rechtsgeschäfte aller Art durchführen.

Der Preis all inclusive liegt bei 985 Euro einschlie
ßlich Wohnsitz. Weil Sie für eine Namensänderung einen Wohnsitz in England brauchen, kann Ihre Situation auch hier so eingerichtet werden, dass Sie 7 Jahre lang steuerfrei sind.

Anwalt Kerr betont, dass er keine neuen Pässe verkauft. Wenn Sie wollen, kann allerdings Ihr neuer Name in Ihren vorhandenen Pass eingetragen werden (geht nicht bei deutschen pässen).

Arbeiten mit einer AG: Unkompliziert und sehr preiswert in London
Firmengründung: Sicher kennen Sie die berühmte englische Limited, mit der heute viele Unternehmer in Deutschland arbeiten. So eine Limited können Sie auch bei KSP gründen. Interessanter ist aber in vielen Fällen eine britische PLC. Ausgeschrieben hei
ßt das Public Limited Company und entspricht einer deutschen AG, also einer Aktiengesellschaft. Bekannte Nutzer einer PLC sind Air Berlin, Alba Group in Berlin, BarclayCard in Hamburg, CMC Markets in Frankfurt, KMG Kliniken in Bad Wilsnack oder Zurich Insurance.

Die Gründung so einer PLC ist in Gro
ßbritannien deutlich unkomplizierter und preiswerter als die einer AG in Deutschland. Eine PLC hat im Vergleich zur Limited neben dem höheren Ansehen, auch international, eine ganze Reihe praktischer Vorteile:
  • Die flexible Aktiengestaltung in unterschiedlichen Währungen und Bezugs- und Stimmrechten
  • Es gibt keine Begrenzung zur Aufnahme von Gesellschaftern
  • Es besteht keinerlei Verpflichtung, an irgendeiner Börse gelistet zu sein
  • Einfache Form der Vermögensübertragung durch Aktientransfer ohne Notar
  • Sie können weltweit Niederlassungen eröffnen und Beteiligungen eingehen
  • Es gibt keine Aufsichtsratpflicht und damit geringe laufende Kosten. Es sind allerdings mindestens zwei Direktoren erforderlich, wobei der zweite Direktor von KSP gestellt werden kann. Außerdem brauchen Sie einen Company Secretary, der auf Wunsch ebenfalls durch Anwalt Kerr gestellt wird.
Zur Gründung müssen Sie nicht unbedingt persönlich nach London kommen. Sie können sich auch per Email an KSP wenden unter kontakt@ksplegal.com., (Internetseite: http://ksplegal.com/). Schildern Sie kurz Ihren Bedarf. Sie erhalten dann die nötigen Unterlagen und eine Rechnung. Nach Zahlungseingang besprechen Sie mit dem Anwalt die Details wie Kapital, Stückelung, Währung etc. Innerhalb von drei Werktagen ist dann Ihre PLC einsatzbereit.

Nochmals: Eindringliche Hinweise zur Kontaktaufnahme:
In der Vergangenheit erstickte die Kanzlei
förmlich in Email-Anfragen .
Das lag aber auch daran, dass die Anfragen vieler Leser ziemlich unmöglich sind.
Die kommen nicht auf den Punkt, erzählen ihr ganzes Leben, erzählen tausend wichtige und unwichtige Details oder wollen gleich eine Gratisberatung per Mail haben.
Wir haben einige Anfragen gesehen; die würde kein Anwalt der Welt beantworten.
Andere würden schreiben, er soll zu einer kostenpflichtigen Beratung im Büro vorbeikommen.
Das machen sie bei KSP nicht, sondern ignorieren solch unmögliche Mails.
Also:
Fassen Sie sich kurz und kommen Sie auf den Punkt.
Oder - was sicherlich zu schnelleren Resultaten führt - rufen Sie KSP an. Man spricht dort auch Deutsch.


Die Reise nach London ist nicht unbedingt nötig, aber immer ratsam
Die Gründung inklusive Trading Certificate, Company Secretary und zwölf Monaten Beratung kostet 2.000 britische Pfund, etwa 2.700 Euro. Sie müssen nicht nach London kommen und können per Email Ihre Pass- oder Ausweiskopie sowie die Kopie einer Verbrauchsrechnung (Strom, Wasser, Festnetztelefon) auf Ihren Namen an die Kanzlei schicken.

Obwohl die Anreise nicht unbedingt nötig ist, empfiehlt Anwalt Kerr, die Gründung direkt in seiner Kanzlei vorzunehmen. Im persönlichen Vier-Augen-Gespräch können Sie besser Ihre spezielle Situation schildern und können für Sie optimale Lösungen gefunden werden.

Au
ßer der PLC gründet die Kanzlei auch weltweit jede Firma und jedes Firmengeflecht, das für den Kunden Sinn macht. Vielleicht ist ja auch eine Vorratsgesellschaft für Sie geeignet. KSP kauft übrigens auch Gesellschaften jeder Rechtsform auf.

Sie ahnen es: Die Gründung Ihrer britischen Gesellschaft ist natürlich auch auf einen neuen Namen möglich. Kerr fasst die Vorteile einer britischen Firma zusammen:
  • Freie Namenwahl
  • Eigenkapital ab einem britischen Pfund möglich
  • Sehr schnelle Gründung und Geschäftsfähigkeit
  • Keine Haftung mit Ihrem Privatvermögen
  • Schnelle und unkomplizierte Kapitalerhöhung, Wechsel eines Gesellschafters oder des Geschäftsführers möglich
  • Schneller Neustart nach einer Insolvenz
  • Kein Notar bei einer Änderung der Satzung
  • Unkomplizierte Löschung
Bei speziellen Firmenkonstruktionen zahlen Sie übrigens nur 5% Unternehmenssteuer und sind 7 Jahre lang von der Einkommensteuer befreit. Die Kosten halten sich in Grenzen. So kostet etwa die Gründung einer englischen PLC inklusive Company Secretary und Registered Office 395 Euro. Die Eintragung als unselbstständige Niederlassung , zum Beispiel in Deutschland, erledigen Kerr und Partner für 195 Euro.

Was Ihre London-Anwälte noch alles für Ihr Unternehmen tun können
Europa-Geschäftsführer: Für alle, die nicht selbst geschäftlich in Erscheinung treten wollen, stellt KSP auf Wunsch den Geschäftsführer Ihrer englischen Firma. Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Haftungsrisiken nach Gro
ßbritannien ausgliedern wollen oder eine Verwaltungsgesellschaft mit nicht selbstständiger Niederlassung in Deutschland haben und keine horrenden Sozialabgaben für den Geschäftsführer zahlen wollen. Einen britischen Geschäftsführer gibt es für 895 Euro im Jahr.

Factoring: Auch Rechnungsversand und Inkasso können Sie auslagern. Sie schicken Ihre Rechnungen per Email, den Rest erledigen die Experten in London inklusive Inkasso für 3% Provision. Nach Eingang werden 97% des Rechnungsbetrages auf jedes beliebige Bank-oder Kartenkonto überwiesen. Die Einrichtung kostet einmalig 195 Euro.


Brauchen Sie ein Bankkonto? Droht private oder geschäftliche Insolvenz?
Bankkonto: Voraussetzung für Ihr neues Bankkonto für den Privatgebrauch oder Ihre (neue oder bestehende) Firma sind wie bei der Firmengründung eine Pass- oder Ausweiskopie sowie eine Verbrauchsrechnung mit Ihrem Namen. Eine Reise nach London ist nicht notwendig, aber auch in diesem Fall empfehlenswert.
Sie erhalten ein voll funktionsfähiges Bankkonto mit Internet-Banking, das auf Wunsch auch auf Ihren neuen Namen eröffnet werden kann. Das Anwaltshonorar liegt bei 395 Euro.

Firmeninsolvenz: Jeder Fall ist anders, daher ist es wenig sinnvoll, hier in Details zu gehen. KSP wickelt die komplette Firmeninsolvenz zum Festpreis von 4.500 Euro ab. Schreiben Sie eine Mail an
kontakt@ksplegal.com mit den Einzelheiten, lassen Sie sich telefonisch beraten oder vereinbaren Sie einen Termin in London.

Privatinsolvenz: Wenig bekannt ist, dass sich Deutsche und andere EU-Bürger in Gro
ßbritannien sehr vorteilhaft privat entschulden können. Auch hier muss der Schuldner seinen Lebensmittelpunkt nach Großbritannien verlegen und eine Wohnung anmieten.
Verbraucher-Insolvenzverfahren laufen erstaunlich problemlos ab, die Insolvenzkosten sind deutlich
geringer als in Deutschland. Die Restschuldbefreiung wird automatisch erteilt und nicht wie in Deutschland nach richterlicher Prüfung. Diese Restschuldbefreiung gilt auch für nicht angemeldete Forderungen. Gläubiger sind verpflichtet, sich selbst zu informieren. Nach der Restschuldbefreiung in England müssen die Schulden auch in der deutschen Schufa gelöscht werden.

Für die Entsorgung Ihrer Schulden bietet London bessere Bedingungen
Im Vergleich zum bekannten Schulden-Entsorgungsland Frankreich ist in England der Aufwand mit Wohnsitz und Lebensmittelpunkt geringer, weil die Richter die Angaben nicht so genau unter die Lupe nehmen wie in Frankreich. Auch gibt es hier keine Wohlverhaltensperiode. Die Restschuldbefreiung kann 3 bis 18 Monate dauern, im Durchschnitt sind es 9 Monate.
Wichtig: In England gibt es fünf Insolvenz-Pflichttermine, zu denen der Schuldner persönlich erscheinen muss.
Privatinsolvenz in England rechnet sich ab einer Schuldenlast von 25.000 Euro, das Anwaltshonorar beträgt 7.987 Euro.

Scheidung und Erbschaft: Da bei dieser Thematik unzählige Varianten möglich sind, empfiehlt Anwalt Kerr eine kurze Problemschilderung, nach der er Ihnen Lösungen anbietet. Am besten fliegen Sie zum Gespräch nach London. Ihr Kontakt für alle geschilderten Fälle:
Kerr, Schmidt & Partners
1 Royal Exchange Avenue
London EC3 V3LT , England
montags bis freitags 7 bis 19 Uhr
Email:
kontakt@ksplegal.com
Internet: http://ksplegal.com
Nehmen Sie Kontakt per Email auf. Schildern Sie kurz Ihr Problem oder Ihre Wünsche. Je nach Bedarf ruft Sie Paul Kerr zurück oder vereinbart einen Termin in London.

Artikel wie den obigen finden Sie jeden Monat zuhauf im E-Magazin  "Leben im Ausland"
Weitere Infos HIER
 

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Norbert Bartl, Leben im Ausland / Roland Benn, Big Benn Books


Zurück zur Übersicht

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

120x600 auto

120x600 auto

120x600 auto

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

120x600 auto
120x600 auto

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

120x600 auto


Footer von Jeden Tag Reicher