Wo es für fast
alles eine legale Lösung gibt:
City of London
Problem
mit dem Führerschein? Zu viele Schulden? Billige Krankenversicherung?
Preiswerte AG? Keine Steuern? Neuer Name? Gehen Sie nach London!
Abdruck mit
freundlicher Genehmigung aus "Leben im Ausland":
Wenn deutsche Steuereintreiber wie früher Steinbrück und jetzt Schäuble
über Steueroasen reden, dann schimpfen und drohen sie - und tun nichts.
Die USA reden wenig über das Thema. Sie handeln lieber: Vor einem Jahr
die haltlosen Vorwürfe gegen die Banca
Privada
in Andorra, die dem ganzen Land schadeten. Jetzt der Schlag gegen
Panama: Ein guter Standort nach dem anderen wird platt gemacht. Wer ist
als nächster an der Reihe? Die Drohung aus Washington ist nicht zu
überhören: "Wenn Sie eine Offshore-Lösung wollen, kommen Sie gefälligst
zu uns", warnt die größte Steueroase der Welt.
Oder gehen Sie nach London, darf hinzugefügt werden, denn auch da ist
heute vieles möglich, was woanders mächtige Kritiker auf den Plan ruft.
Oder nennen Sie mir eine zweite Stadt auf der Welt, die von eigenen
Zeitungen als Geldwäsche-Zentrum des weltweiten Drogenhandels
beschuldigt wird, ohne dass dies für die Banken Folgen hat. Lesen Sie
hier, für welche Probleme es in London ganz legale Lösungen gibt - und
an wen Sie sich dort wenden...
Das britsiche Rechtssystem hat seit jeher ein natürliches Verhältnis zu
seinen Steueroasen. Nur ein Beispiel: Prominenteste Kundin der
Offshore-Industrie auf den Kanalinseln ist angeblich die Queen
persönlich. Bevor der Buckingham Palast vor Jahren verkündete, sie
zahle von nun an Steuern wie jeder Brite, ließ sie noch schnell einen Trust auf Jersey
gründen, dem sie einen Großteil
ihrer Gemäldesammlung übertrug. Machen Sie es der Queen nicht nach,
wenn Sie in Deutschland wohnen, denn mit deutschem Steuerrecht
kämen Sie damit in Konflikt!
Banken in aller Welt sind in den letzten Jahren in die (negativen)
Schlagzeilen geraten. Aber haben Sie schon einmal davon gehört, dass
sich jemand mit einer Bank im Finanzdistrikt der britischen Metropole
angelegt hat?
City
of London: Größter Finanzplatz der Welt ein rechtsfreier
Raum
Vielleicht
hat es auch mit einer Tatsache zu tun, die vielen nicht so recht klar
ist: Die City of London ist
auf etwas mehr als einer Quadratmeile der größte
Finanzplatz der Welt. Diese Square Mile grhört gar nicht zu Großbritannien,
sie ist so etwas wie ein exterritoriales Gebiet. Wenn die Queen die City of London
betreten will, muss sie sich wie bei einem Staatsbesuch vorher anmelden
und wird an der Grenze der Quadratmeile vom Oberhaupt der City empfangen.
Oberbürgermeister ("Mayor") von London war seit Mai 2008 der
Konservative Boris Johnson (seit Juli 2016 Außenminister;
neuer Bürgermeister ist nun Sadiq Khan, übrigens ein Moslem). Aber die City of London gehört nicht zu
seinem Amtsbereich. Das Oberhaupt der City
of London trägt den Titel "Lord Mayor".
Dieses
autonome Gebilde mitten in London, in dem nur 8.072 Menschen wohnen
und 300.000 täglich zur Arbeit kommen, wird
von der City of London Corporation
betrieben. 241 ausländische Banken haben ihren Sitz in der City. Broker und Investmentbanken
der USA haben große Teile ihrer Kundenvermögen in die City ausgelagert.
Oberhaupt
der Square Mile und Chef ihrer Corporation ist aktuell der Reeder
Jeffrey Richard de Corban Evans, vierter Baron Mountevans. Theoretisch
wird er gewählt. Praktisch hat bei seiner Wahl jeder Bewohner der City
eine Stimme, die ansässigen Unternehmen dagegen insgesamt 23.000
Stimmen und damit immer eine bequeme Zwei-Drittel-Mehrheit.
Der Lord Mayor empfängt Regierungschefs, Staatsoberhäupter und Chefs
von Weltkonzernen in der City. Bei seinen Reisen in alle Welt will er
seine Gastgeber von den Werten der Liberalisierung und den Segnungen
deregulierter globaler Finanzmärkte überzeugen. Er preist die
Finanzdienstleistungen der City
an und versucht, das Kapital der Welt nach London zu lenken.
Britische Gesetze greifen in der City
nicht. Die City of London Corporation
hat eine eigene Staatlichkeit, eigene Gesetze und überwacht sich
selbst. Ihre Manager handeln mit Wertpapieren und Devisen über alle
Grenzen hinweg, aber kein Gericht kann sie belangen und keine Regierung
kann ihre Geschäfte kontrollieren.
Der
Offshore-Finanzsektor hilft der Realwirtschaft beim Steuernsparen
Prof. Dr. Dr. Berger, der für die Wissensmanufaktur ein hoch
interessantes Dossier über die City
of London geschrieben hat, bezeichnet dies als Nabe eines
globalen Finanzrades, dessen Speichen die City
mit Inseln und Regionen auf der ganzen Welt verbinden: die Kanalinseln
Jersey und Guernsey, der Isle of Man in der irischen See, Gibraltar an
der Südspitze Spaniens, den Bermudas vor der Ostküste der USA, den
Bahamas vor Florida, den Turks und Caicos-Inseln, Cayman Islands und
Virgin Islands in der Karibik sowie einigen Atollen in der Südsee.
Diese Inseln sind Kronkolonien, die so wenig zu Großbritannien
gehören wie die City of London.
Es sind Inseln mit ihren eigenen Gesetzen im Privatbesitz der Krone des
Vereinigten
Königreichs. Jeder Gouverneur dieser Inselstaaten vertritt die
Krone in Gestalt der Queen.
Weil die Inseln außerhalb der eigenen Küste, der eigenen
Gesetze und Kontrolle liegen, werden sie offshore genannt. Das
ist die Wirtschaft im Land, die Produkte und Dienstleistungen anbietet,
die nützlich sind und unser Leben erleichtern. Der
Offshore-Finanzsektor hilft der Onshore-Realwirtschaft, sich der
Besteuerung oder anderer Zumutungen zu entziehen.
Die Schreibtische
der Karibikfirmen stehen alle in der City of London
In einem einzigen Bürohaus, dem Ugland House auf den Cayman Islands,
sind 18.000 Unternehmen ansässig. Geld wird mit Privatflugzeugen auf
die Inseln geflogen, die Überbringer werden mit Polizei-Eskorte zur
Bank geleitet. Ein Anführer des Medellin-Kartells soll am Airport von
Norman's Cay auf den Bahamas von nackten Frauen abgeholt worden sein.
Schreibtische der 18.000 Unternehmen gibt es auf keiner dieser Inseln.
Die meisten stehen in der City of
London.
Übrigens, ist Ihnen bei den Berichten über die "Panama Papiere"
aufgefallen, dass in den Medien immer nur von Panama die Rede ist -
obwohl die beschuldigte Kanzlei Mossack Fonseca mit Büros in 34 Ländern
präsent ist (Einzelheiten auf www.mossfon.com)
und die genannten Firmen meist gar nicht in Panama ansässig sind,
sondern auf den Bahamas und britischen bzw. amerikanischen Virgin
Islands?
Panamas Regierung
gibt sich unterwürfig aus Angst vor der Zukunft
Inzwischen soll ja das Büro dieser Panama-Anwälte durchsucht worden
sein. Mit welcher Begründung eigentlich? Ganz einfach: Panamas
Regierung tut so, als würde sie zu Kreuze kriechen und kooperieren,
weil sie um die Zukunft ihres lukrativen Geschäftsmodells fürchtet.
Vermutlich zu recht. So was wäre in der City of London jedenfalls
undenkbar. Wie gesagt: Britisches Recht gilt hier nicht, die City
kontrolliert sich selber. Ich bin überzeugt, wenn Sie Ihre
Offshore-Aktivitäten und finanziellen Dinge heute über die USA und
London abwickeln, ist die Chance am größten,
dass etwas von dem Schutz auf Sie abfällt, den diese Großmächte genießen, die den Steinbrücks, Schäubles und
sonstigen Knechten und Dienstboten sagen, wo oben und unten ist.
So viel zum Thema City of London.
Ich will das hier nicht näher ausführen, weil vermutlich die wenigsten
von Ihnen in der Hochfinanz tätig sind. Falls doch, sage ich Ihnen
nichts Neues. Sehen Sie es einfach als Hinweis darauf, was in London
alles ganz legal möglich ist, ohne dass sich irgendein dahergelaufener
deutscher Politik-Darsteller mit seiner limitierten Machtbefugnis
erlaubt, dies irgendwie zu kritisieren. Wenn Sie mehr zur City wissen wollen, lesen Sie am
besten Prof. Bergers Dossier auf der entsprechenden Webseite.
Wer
Ihnen in London hilft, Lösungen für die meisten Ihrer Probleme zu finden
Kommen wir zu den praktischen Dingen, die Ihnen die Rechtslage in
London bzw. in Großbritannien
ermöglicht. Von der liberalen Gesetzgebung auf der Insel war ja
wiederholt die Rede. So gibt es unter anderem keine Meldepflicht. In
Deutschland so komplizierte Dinge wie Namensänderung sind in London
eine Kleinigkeit, wie in unserem Report "Spurlos verschwinden"
beschrieben wird. Immer wieder fragen mich allerdings Leser, wohin sie
sich denn in London wenden sollen. Sie wollen einen fachkundigen
Ansprechpartner, der mit der Problematik vertraut ist, und von dem sie
am besten auch noch auf Deutsch beraten werden. So einen Kontakt habe
ich jetzt gefunden: die englisch-deutschen Anwälte Kerr, Schmidt and
Partners (kurz KSP).
An
dieser Stelle gleich ein paar eindringliche Hinweise zur
Kontaktaufnahme:
In der
Vergangenheit erstickte die Kanzlei förmlich
in
Email-Anfragen .
Das lag aber
auch daran, dass die Anfragen vieler Leser ziemlich unmöglich sind.
Die
kommen nicht auf den Punkt, erzählen ihr ganzes Leben, erzählen tausend
wichtige und unwichtige Details oder wollen gleich eine Gratisberatung
per Mail haben.
Wir haben einige
Anfragen gesehen; die würde kein Anwalt der Welt beantworten.
Andere würden
schreiben, er soll zu einer kostenpflichtigen Beratung im Büro
vorbeikommen.
Das machen sie
bei KSP nicht, sondern ignorieren solch unmögliche Mails.
Also:
Fassen Sie sich
kurz und kommen Sie auf den Punkt.
Oder - was sicherlich zu schnelleren
Resultaten führt - rufen Sie KSP an.
Man spricht dort auch Deutsch.
Wenn Sie statt der üblichen britischen Limited, der längst keiner mehr
so richtig traut, Ihre Geschäfte lieber über eine repräsentative AG
abwickeln und für deren Gründung kein Vermögen ausgeben wollen, dann
sind Sie bei Paul Kerr und seinen Partnern richtig.
Aber auch, wenn es um einen europaweit gültigen Führerschein geht, wenn
Sie Ihren Namen ändern oder sich für einen Bruchteil deutscher Kosten
krankenversichern wollen, wenn Sie ein Auslandskonto brauchen,
geschäftlich nicht selber in Erscheinung treten wollen, wenn private
oder geschäftliche Insolvenz droht, eine Scheidung vor der Tür steht
oder die Erbschaft sinnvoll geregelt werden soll.
185 Tage im Jahr in
London leben - und keiner da, der es kontrolliert
Paul Kerr stellt klar: "Dass alle unsere Dienstleistungen absolut legal
sind, versteht sich von selbst. Allerdings sollten Sie nach London
kommen. In einigen Fällen kommt eine lösbare Herausforderung dazu: Sie
müssen dafür mindestens 185 Tage im Jahr Ihren Wohnsitz in Großbritannien haben."
Wer dazu wenig Lust hat, für den gibt Kerr Entwarnung: Im Gegensatz zu
anderen EU-Ländern gibt
es hier kein Meldegesetz, und damit auch keine Behörde, bei der Sie
sich anmelden oder abmelden müssen. Mit anderen Worten: Sie haben einen
Wohnsitz im Land, der für Sie organisiert wird, und können sich völlig
frei bewegen!
Ganz wichtig: Auf Wunsch organisiert Ihnen Kerr Ihren Aufenthalt bzw.
Wohnsitz so, dass Sie in Deutschland keinerlei Einkommensteuer mehr
bezahlen und auch in Großbritannien
7 Jahre von der Einkommensteuer befreit sind. Nach Ablauf der 7 Jahre
zahlen Sie dann nur eine
Steuerpauschale in Höhe von 30.000 Pfund unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.
Diese
erstrebenswerte steuerliche Situation ist mit Hilfe einer raffinierten,
auf geltendem Recht basierenden und damit rechtlich unangreifbaren
Gestaltung möglich. Über 50.000 Personen nutzen dieses Gesetz bereits,
das spricht eine deutliche Sprache.
Auch wenn es oft nicht
nötig ist - ein Besuch in London lohnt immer
Kerr weist darauf
hin, dass eine persönliche Anreise nach London nicht zu vermeiden ist,
wenn Sie einen EU-Führerschein, eine EU-Krankenversicherung oder einen
neuen Namen wollen, oder wenn die Privatinsolvenz droht. Bei allen
anderen Leistungen ist die Anwesenheit in London nicht unbedingt nötig,
aber immer empfehlenswert.Und zwar deshalb, so Kerr:
"In neun von zehn Fällen hat ein persönliches Gespräch unter vier Augen
über die Vorstellungen und Wünsche des Mandanten dazu geführt, dass
dessen Bedarf besser erkannt und optimiert wurde. Ein gemeinsamer Blick
im persönlichen Gespräch führte entweder zu erheblichen Einsparungen
oder zur Verbesserung langfristiger und nachhaltiger Lösungen."
Kerr rät auch unbedingt zum Besuch in London, um gemeinsam die weitere
Vorgehensweise und den Umfang der Leistungen festzulegen. Rechnen Sie
mit ein oder zwei Tagen Aufenthalt, je nach Umfang. Die Ausführung
dauert dann zwischen wenigen Tagen (Firma, Konto, Name) bis zu 12
Monaten bei einer Privatinsolvenz.
Ohne Idiotentest den
Führerschein zurück - auf Wunsch mit neuem Namen
Gehen wir ins Detail! Für all die folgenden Probleme finden Sie die
geeignete Lösung in London:
EU-Führerschein:
Sie können bei Führerscheinentzug ohne Idiotentest Ihren Schein
zurückbekommen! Ihr Mann in London beantragt die Wiedererteilung der
Fahrerlaubnis in Großbritannien.
Positiver Nebeneffekt: So sammeln Sie keine Punkte in Flensburg mehr!
Voraussetzung ist, dass der Ablauf der Führerscheinsperre nicht länger
als 24 Monate zurückliegt und kein neues Fahrverbot oder neue
Führerscheinsperre gegen Sie ausgesprochen wurde. Zu diesem Zweck
müssen Sie selbst nach London kommen und diese Unterlagen mitbringen:
- Einen gültigen
Personalausweis und einen Reisepass
- Einen Auszug
aus dem Führerscheinregister (bekommen Sie beim Straßenverkehrsamt bzw.
der Führerscheinstelle)
- Ein Passbild
mit weißem Hintergrund (35x45
mm), auf dem beide Ohren sichtbar sind
- Ab dem 70.
Lebensjahr oder für einen LKW-Führerschein ist ein Gesundheitstest
nötig, der in London rund 180 Euro kostet.
So einen
Führerschein können Sie weltweit unbegrenzt nutzen. Also ausdrücklich
auch in Deutschland, wie im §28 der Fahrerlaubnisverordnung und in der
dritten EU-Führerschein-Richtlinie vom 19. Januar 2013 ganz
unmissverständlich festgelegt ist.
Sie können den Führerschein auch auf einen neuen Namen ausstellen
lassen. In der englischsprachigen Welt gilt ein Füherschein als
Ausweis. Sie können damit also nach einer Namensänderung auf Ihren
neuen Namen Firmen gründen oder Konten eröffnen.
Sie können übrigens auch Ihren aktuellen, nicht gesperrten Führerschein
umtauschen. Sie löschen auf diese Weise Punkte ins Flensburg und
entgehen einem eventuell drohenden Entzug. Wenn einer bereits viele
Punkte hat, ist das auf jeden Fall eine Überlegung wert.
Ihr neuer Führerschein kommt nach rund 12 Wochen per Einschreiben oder
Zustellung an die abgesprochene Adresse. Kerr betont: "Wir verkaufen
keine Führerscheine! Wir organisieren die Wiedererteilung oder den
Umtausch eines bereits vorhandenen Scheins. Wenn Sie noch nie eine
Fahrerlaubnis hatten, funktioniert das nicht!"
Und er warnt: "Vertrauen Sie niemandem, der Ihnen einen Führerschein
ohne Anreise per Post verspricht, oder ohne die oben genannte
24-Monate-Regel.Wir haben hier immer wieder Mandanten, die mit solchen
Angeboten auf die Nase gefallen sind und eine Menge Geld verloren
haben."
Der Preis: Bei KSP in London kostet der Führerschein-Deal alles in
allem 1.985 Euro.
Ihre
Vorteile, wenn Sie den Mittelpunkt Ihres Lebens nach England verlegen
Wohnsitz:
Um den EU-Führerschein oder die Krankenversicherung in London zu
bekommen, brauchen Sie einen Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt in
England. Sie können aus britischer Sicht in der EU so viele Wohnsitze
haben, wie Sie wollen, entscheidend ist der Lebensmittelpunkt. Den
verlegen Sie jetzt (theoretisch oder praktisch) nach England. Im
Gegensatz zu anderen EU-Ländern gibt es hier kein Meldegesetz und damit
auch keine Behörde, bei der Sie sich an- oder abmelden müssen oder die
Ihren Wohnsitz prüft. Mit anderen Worten: Sie haben einer Ihrer
Erstwohnsitze mit Lebensmittelpunkt in Großbritannien und können sich trotzdem frei
bewegen und aufhalten, wo Sie wollen.
Wenn Sie die Polizei z.B. in Deutschland kontrolliert, erklären Sie,
dass Ihr Lebensmittelpunkt London ist, oder jede andere englische
Stadt. Ansonsten lassen Sie sich nicht weiter auf Diskussionen ein und
auch nicht provozieren. Wenn die Polizei Zweifel hat, warum auch
immer, dann muss sie Ihnen das beweisen. Sollte es in so einem Fall zu
Problemen kommen, können Sie sich bei KSP jederzeit kostenlosen Rat
einholen.
Lukratives Nebenprodukt Ihres London-Wohnsitzes sind ggfs. die oben
erwähnten 7 Jahre Steuerfreiheit:
EU-Krankenversicherung: Eine preiswerte
Lösung mit vielen Vorteilen
EU-Krankenversicherung:
Mit englischem Wohnsitz haben Sie die Möglichkeit, eine in der gesamten
EU gültige gesetzliche Krankenversicherung zum absoluten Spitzenpreis
abzuschließen. Außer
dem Wohnsitz brauchen Sie eine Anstellung bzw. eine Firma. Um das alles
zu regeln, müssen Sie nach London kommen und einen gültigen
Personalausweis und Reisepass mitbringen. Damit organisiert KSP das
gesamte Prozedere inklusive Wohnsitz.
Versicherungsträger
und Anbieter ist die gesetzliche Krankenversicherung des Landes, also
das englische Gegenstück zur deutschen AOK oder Barmer etc.
Mit dieser Krankenversicherung können Sie europaweit jeden Kassenarzt
und jedes Krankenhaus mit Kassenzulassung aufsuchen. Sie sind in der EU
und der Schweiz einem gesetzlich Versicherten gleichgestellt. Alle
Leistungen werden übernommen, die auch Ihre gesetzliche Kasse zahlt.
Ärzte rechnen direkt mit der Versicherung ab. Sie müssen also nicht
Ihre Behandlung zahlen und dann die Rechnung einreichen.
Der Abschluss ist denkbar einfach: Es ist unwichtig, welche
Versicherungen Sie vorher haben oder hatten, und die bisherigen
Erkrankungen spielen auch keine Rolle und werden nicht abgefragt.
Zurück in die
gesetzliche Krankenversicherung? Bis 63 Jahre kein Problem
Diese EU-Krankenversicherung eignet sich für Selbstständige,
Freiberufler, Geschäftsführer der eigenen GmbH und Nichtbeschäftigte.
Sie eignet sich nicht für Rentner, Angestellte, Arbeitnehmer mit
sozialversicherungspflichtigem Einkommen und auch nicht für chronisch
Kranke. Maximales Eintrittsalter ist 63 Jahre. Bei Familien sind
Erwachsene einzeln zu versichern, Kinder bis 12 Jahre sind ohne Beitrag eingeschlossen dabei.
Die Dauer der Versicherung beträgt mindestens zwei Jahre, ansonsten
solange Sie wollen bzw. maximal bis zum Renteneintritt. Dann ist Ihre
deutsche gesetzliche Krankenversicherung wieder für Sie zuständig. Wer
über 55 Jahre alt und in Deutschland nicht gesetzlich versichert ist,
kann mit Hilfe der britischen EU-Krankenversicherung wieder in die
Gesetzliche zurück, wenn er mindestens zwei Jahre Mitglied bei der
EU-Krankenversicherung war. Den Wiedereintritt in die gesetzliche
deutsche Versicherung organisieren in dem Fall die London-Anwälte für
Sie.
Bei der Pflegeversicherung werden die Jahre der Mitgliedschaft in der
EU-Krankenversicherung voll angerechnet, ohne dass deshalb zusätzliche
Beiträge anfallen.
Für den Abschluss reicht ein Tag Aufenthalt in London. Sie kommen früh
und fliegen spät abends wieder zurück. Beachten Sie beim Rückflug, dass
Sie am besten erst nach 18 Uhr zum Airport fahren und damit nicht in
die Rushhour kommen. Weniger stressig ist natürlich ein längerer Besuch
in London, das seinen Besuchern schließlich allerlei zu bieten hat.
Kommen wir
zu den Beiträgen: Ungewöhnlich ist, dass Sie den ganzen Jahresbeitrag
im Voraus zahlen. Die gute Nachricht ist, dass diese Kosten ziemlich
niedrig sind! Im ersten Jahr zahlen Sie 1.785 Euro, was einem
Monatsbeitrag von 149 Euro entspricht. Darin ist das Anwaltshonorar
bereits enthalten. Jedes weitere Folgejahr kostet dann 1.185 Euro, was
99 Euro im Monat sind. Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen Paul Kerr
bei einem persönlichen Gespräch in London.
Ein neuer Name für
den Führerschein, die Firma und das Bankkonto
Ihr neuer Name:
Sie wollen Ihren Namen ändern? Das ist nach britischem Recht sehr
einfach. Sie brauchen dazu einen englischen Wohnsitz, müssen nach
London kommen und einen gültigen Personalausweis und Reisepass
mitbringen. Was tun mit neuem Namen?
Sie können Ihren Führerschein auf den neuen Namen umschreiben lassen.
Ein Führerschein gilt nach britischem Recht in vielen Ländern als
Ausweis. Sie können damit also Firmen gründen, Konten eröffnen und
andere Rechtsgeschäfte aller Art durchführen.
Der Preis all inclusive liegt bei 985 Euro einschließlich
Wohnsitz. Weil Sie für eine Namensänderung einen Wohnsitz in England
brauchen, kann Ihre Situation auch hier so eingerichtet werden, dass
Sie 7 Jahre lang steuerfrei sind.
Anwalt Kerr betont, dass er keine neuen Pässe verkauft. Wenn Sie
wollen, kann allerdings Ihr neuer Name in Ihren vorhandenen Pass
eingetragen werden (geht nicht bei deutschen pässen).
Arbeiten mit einer AG: Unkompliziert und
sehr preiswert in London
Firmengründung:
Sicher kennen Sie die berühmte englische Limited, mit der heute viele
Unternehmer in Deutschland arbeiten. So eine Limited können Sie auch
bei KSP gründen. Interessanter ist aber in vielen Fällen eine britische
PLC. Ausgeschrieben heißt das Public
Limited Company und entspricht einer deutschen AG, also einer
Aktiengesellschaft. Bekannte Nutzer einer PLC sind Air Berlin, Alba
Group in Berlin, BarclayCard in Hamburg, CMC Markets in Frankfurt, KMG
Kliniken in Bad Wilsnack oder Zurich Insurance.
Die Gründung so einer PLC ist in Großbritannien
deutlich unkomplizierter und preiswerter als die einer AG in
Deutschland. Eine PLC hat im Vergleich zur Limited neben dem höheren Ansehen, auch international,
eine ganze Reihe praktischer Vorteile:
- Die flexible
Aktiengestaltung in unterschiedlichen Währungen und Bezugs- und
Stimmrechten
- Es gibt keine
Begrenzung zur Aufnahme von Gesellschaftern
- Es besteht
keinerlei Verpflichtung, an irgendeiner Börse gelistet zu sein
- Einfache Form der
Vermögensübertragung durch Aktientransfer ohne Notar
- Sie können weltweit
Niederlassungen eröffnen und Beteiligungen eingehen
- Es
gibt keine Aufsichtsratpflicht und damit geringe laufende Kosten. Es
sind allerdings mindestens zwei Direktoren erforderlich, wobei der
zweite Direktor von KSP gestellt werden kann. Außerdem brauchen Sie einen Company
Secretary, der auf Wunsch ebenfalls durch Anwalt Kerr gestellt wird.
Zur Gründung müssen
Sie nicht unbedingt persönlich nach London kommen. Sie können sich auch
per Email an KSP wenden unter kontakt@ksplegal.com., (Internetseite: http://ksplegal.com/).
Schildern Sie kurz Ihren Bedarf. Sie erhalten dann die nötigen
Unterlagen und eine Rechnung. Nach Zahlungseingang besprechen Sie mit
dem Anwalt die Details wie Kapital, Stückelung, Währung etc. Innerhalb
von drei Werktagen ist dann Ihre PLC einsatzbereit.
Nochmals:
Eindringliche Hinweise zur Kontaktaufnahme:
In der
Vergangenheit erstickte die Kanzlei förmlich
in
Email-Anfragen .
Das lag aber
auch daran, dass die Anfragen vieler Leser ziemlich unmöglich sind.
Die kommen
nicht auf den Punkt, erzählen ihr ganzes Leben, erzählen tausend
wichtige und unwichtige Details oder wollen gleich eine Gratisberatung
per Mail haben.
Wir haben einige
Anfragen gesehen; die würde kein Anwalt der Welt beantworten.
Andere würden
schreiben, er soll zu einer kostenpflichtigen Beratung im Büro
vorbeikommen.
Das machen sie
bei KSP nicht, sondern ignorieren solch unmögliche Mails.
Also:
Fassen Sie sich
kurz und kommen Sie auf den Punkt.
Oder - was sicherlich zu schnelleren
Resultaten führt - rufen Sie KSP an.
Man spricht dort auch Deutsch.
Die Reise nach
London ist nicht unbedingt nötig, aber immer ratsam
Die Gründung
inklusive Trading Certificate, Company Secretary und zwölf Monaten
Beratung kostet 2.000 britische Pfund, etwa 2.700 Euro. Sie müssen
nicht nach London kommen und können per Email Ihre Pass- oder
Ausweiskopie sowie die Kopie einer Verbrauchsrechnung (Strom, Wasser,
Festnetztelefon) auf Ihren Namen an die Kanzlei schicken.
Obwohl die Anreise nicht unbedingt nötig ist, empfiehlt Anwalt Kerr,
die Gründung direkt in seiner Kanzlei vorzunehmen. Im persönlichen
Vier-Augen-Gespräch können Sie besser Ihre spezielle Situation
schildern und können für Sie optimale Lösungen gefunden werden.
Außer
der PLC gründet die Kanzlei auch weltweit jede Firma und jedes
Firmengeflecht, das für den Kunden Sinn macht. Vielleicht ist ja auch
eine Vorratsgesellschaft für Sie geeignet. KSP kauft übrigens auch
Gesellschaften jeder Rechtsform auf.
Sie ahnen
es: Die Gründung Ihrer britischen Gesellschaft ist natürlich auch auf
einen neuen Namen möglich. Kerr fasst die Vorteile einer britischen
Firma zusammen:
- Freie Namenwahl
- Eigenkapital ab einem britischen Pfund möglich
- Sehr schnelle Gründung und Geschäftsfähigkeit
- Keine Haftung mit Ihrem Privatvermögen
- Schnelle und unkomplizierte Kapitalerhöhung,
Wechsel eines Gesellschafters oder des Geschäftsführers möglich
- Schneller Neustart nach einer Insolvenz
- Kein Notar bei einer Änderung der Satzung
- Unkomplizierte Löschung
Bei speziellen
Firmenkonstruktionen zahlen Sie übrigens nur 5% Unternehmenssteuer und
sind 7 Jahre lang von der Einkommensteuer befreit. Die Kosten halten
sich in Grenzen. So kostet etwa die Gründung einer englischen PLC
inklusive Company Secretary und Registered Office 395 Euro. Die
Eintragung als unselbstständige Niederlassung , zum Beispiel in
Deutschland, erledigen Kerr und Partner für 195 Euro.
Was Ihre
London-Anwälte noch alles für Ihr Unternehmen tun können
Europa-Geschäftsführer:
Für alle, die nicht selbst geschäftlich in Erscheinung treten wollen,
stellt KSP auf Wunsch den Geschäftsführer Ihrer englischen Firma. Das
kann z.B. sinnvoll sein, wenn Sie Ihre Haftungsrisiken nach Großbritannien ausgliedern wollen
oder eine Verwaltungsgesellschaft mit nicht selbstständiger
Niederlassung in Deutschland haben und keine horrenden Sozialabgaben
für den Geschäftsführer zahlen wollen. Einen britischen Geschäftsführer
gibt es für 895 Euro im Jahr.
Factoring:
Auch Rechnungsversand und Inkasso können Sie auslagern. Sie schicken
Ihre Rechnungen per Email, den Rest erledigen die Experten in London
inklusive Inkasso für 3% Provision. Nach Eingang werden 97% des
Rechnungsbetrages auf jedes beliebige Bank-oder Kartenkonto überwiesen.
Die Einrichtung kostet einmalig 195 Euro.
Brauchen Sie ein
Bankkonto? Droht private oder geschäftliche Insolvenz?
Bankkonto:
Voraussetzung für Ihr neues Bankkonto für den Privatgebrauch oder Ihre
(neue oder bestehende) Firma sind wie bei der Firmengründung eine Pass-
oder Ausweiskopie sowie eine Verbrauchsrechnung mit Ihrem Namen. Eine
Reise nach London ist nicht notwendig, aber auch in diesem Fall
empfehlenswert.
Sie erhalten ein voll funktionsfähiges Bankkonto mit Internet-Banking,
das auf Wunsch auch auf Ihren neuen Namen eröffnet werden kann. Das
Anwaltshonorar liegt bei 395 Euro.
Firmeninsolvenz:
Jeder Fall ist anders, daher ist es wenig sinnvoll, hier in Details zu
gehen. KSP wickelt die komplette Firmeninsolvenz zum Festpreis von
4.500 Euro ab. Schreiben Sie eine Mail an kontakt@ksplegal.com mit den Einzelheiten, lassen Sie sich
telefonisch beraten oder vereinbaren Sie einen Termin in London.
Privatinsolvenz: Wenig bekannt ist, dass sich
Deutsche und andere EU-Bürger in Großbritannien sehr vorteilhaft privat
entschulden können. Auch hier muss der Schuldner seinen
Lebensmittelpunkt nach Großbritannien verlegen und eine Wohnung
anmieten.
Verbraucher-Insolvenzverfahren laufen erstaunlich problemlos ab, die
Insolvenzkosten sind deutlich geringer
als in Deutschland. Die Restschuldbefreiung wird automatisch erteilt
und nicht wie in Deutschland nach richterlicher Prüfung. Diese
Restschuldbefreiung gilt auch für nicht angemeldete Forderungen.
Gläubiger sind verpflichtet, sich selbst zu informieren. Nach der
Restschuldbefreiung in England müssen die Schulden auch in der
deutschen Schufa gelöscht werden.
Für die
Entsorgung Ihrer Schulden bietet London bessere Bedingungen
Im Vergleich zum bekannten Schulden-Entsorgungsland Frankreich ist in
England der Aufwand mit Wohnsitz und Lebensmittelpunkt geringer, weil
die Richter die Angaben nicht so genau unter die Lupe nehmen wie in
Frankreich. Auch gibt es hier keine Wohlverhaltensperiode. Die
Restschuldbefreiung kann 3 bis 18 Monate dauern, im Durchschnitt sind
es 9 Monate.
Wichtig: In England gibt es fünf Insolvenz-Pflichttermine, zu denen der
Schuldner persönlich erscheinen muss.
Privatinsolvenz in England rechnet sich ab einer Schuldenlast von
25.000 Euro, das Anwaltshonorar beträgt 7.987 Euro.
Scheidung und
Erbschaft:
Da bei dieser Thematik unzählige Varianten möglich sind, empfiehlt
Anwalt Kerr eine kurze Problemschilderung, nach der er Ihnen Lösungen
anbietet. Am besten fliegen Sie zum Gespräch nach London. Ihr Kontakt
für alle geschilderten Fälle:
Kerr, Schmidt & Partners
1 Royal Exchange Avenue
London EC3 V3LT , England
montags bis freitags 7 bis 19 Uhr
Email: kontakt@ksplegal.com
Internet: http://ksplegal.com
Nehmen
Sie Kontakt per Email auf. Schildern Sie kurz Ihr Problem oder Ihre
Wünsche. Je nach Bedarf ruft Sie Paul Kerr zurück oder vereinbart einen
Termin in London.
Artikel
wie den obigen finden Sie jeden Monat zuhauf im E-Magazin "Leben im Ausland"
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