Kapitalschutz durch neuartiges
Mehrgenerationen-Modell
Die Zeiten werden
von Monat zu Monat schwieriger. Wer etwas gespart hat, sieht sein
Vermögen in Gefahr durch Inflation, Steuererhöhungen, Vermögensabgabe,
Wiedereinführung der Vermögenssteuer, Missmanagement, Konkurs,
Haftungszugriffe und andere negative Ereignisse, vielleicht auch durch
Scheidung, nachteilige Schenkungen usw. Die Reichen schützen ihre
Millionen davor sehr oft durch Stiftungen. Wer weniger hat, für den
gibt es diese Lösung:
Chefredakteur Markus Miller von "Kapitalschutz vertraulich"
hat in der Juni-Ausgabe das sog Mehrgenerationen-Modell erläutert.
Bereits ab 50.000 Euro sind solche professionelle Gestaltungsmodelle
möglich, die ähnlich guten Vermögensschutz bieten wie Stiftungen, für
die man allerdings mindestens 2 bis 3 Millionen Euro benötigt,
ansonsten sind sie aus Kostengründen ineffizient.
Was braucht man für das Mehrgenerationenmodell?
Zunächst und vor allem einen absolut rechtssicheren Finanzplatz. Der
beste Finanzplatz in Europa ist das Fürstentum Liechtenstein. Die
Standortvorteile sind enorm. Dass Liechtenstein geradezu ein Musterland
ist (und eines der 5 letzten Länder, die keinerlei Staatsschulden
haben), habe ich hier bereits früher beschrieben und hier noch einmal in Detail: "Der beste Finanzplatz in Europa".
Kurz zusammengefasst die 10 Gründe
- Kein ESM-Haftungsrisiko, aber EWR-Vorteile
- Stabile Verhältnisse
- Kapitalstarke Banken
- Keine Staatshilfen benötigt
- Unternehmensstrategie
- Kein Euro
- Bestes Rating
- Strenge Finanzmarktaufsicht
- Kein Klumpenrisiko
- Rechtzeitige Strukturreformen
Die Details hier ausführlich nochmal: "Der beste Finanzplatz in Europa"
Die zweite Komponente für das Mehrgenerationenmodell sind die ganz
speziellen Versicherungspolicen nach liechtensteinischem Recht, die
auch die steuerliche Situation in Deutschland berücksichtigen und daher
anerkannt sind.
Wenn man nun mehrere Versicherungsverträge sinnvoll zusammenstellt, ist
eine Sicherung und Planung von Familienvermögen bis zur vierten
Generation möglich.
Markus Miller beschreibt ein Beispiel:
"Ein Ehepaar verfügt über ein liquides Vermögen von 400.000 Euro,
bestehend aus Wertpapieren, Kontoguthaben und Termingeldern, auf das
sie nicht angewiesen sind. Deswegen überlegen sie im Rahmen der
vorweggenommenen Erbfolge, dieses Vermögen über eine Schenkung an ihre
beiden Kinder (A und B) zu übertragen. Beide Kinder haben ebenfalls
jeweils zwei Kinder (Enkel). Hier kann nachfolgendes
Mehrgenerationenmodell umgesetzt werden, in dem vier
Versicherungspolicen zu jeweils 100.000 Euro abgeschlossen werden.
Versicherungsnehmer
Ehepartner zu jeweils 50%
Vertrag
1
Vertrag
2
Vertrag
3
Vertrag 4
Kind A und Kind A und Kind B und Kind B und
Enkel A
Enkel B Enkel C Enkel D
Die wirkungsvollen Effekte dieser Vertragsgestaltung
- Beim Versterben eines Versicherungsnehmers übernimmt der überlebende Versicherungsnehmer den Vertrag (Erbfall).
- Sollten die Großeltern versterben, werden die Kinder alleinige Versicherungsnehmer pro Vertrag (Erbfall).
- Verstirbt eine versicherte Person, endet der Vertrag nicht, da es zwei versicherte Personen gibt.
- Sollte ein
Kind (A oder B) bei alleiniger Versicherungsnehmerschaft versterben,
würden deren Kinder (also Enkel) automatisch Versicherungsnehmer werden.
- Bekommen die
Enkel wiederum Kinder, können diese als Bezugsberechtigte im Todesfall
eingesetzt werden, was zu einer einkommensteuerfreien Auszahlung führt.
- Die Kosten
für den Todesfallschutz beziehen sich auf die jüngste versicherte
Person, sie sind dadurch für die nächsten 50–60 Jahre zu
vernachlässigen.
- Das bedeutet,
dass eine laufende Einkommensteuerfreiheit für 50–60 Jahre mit
anschließender einkommensteuerfreier Todesfallleistung für die
Bezugsberechtigten im Todesfall erzielt wird.
- Gleichzeitig bestehen jederzeit Zuzahlungs- bzw. Entnahmemöglichkeiten.
- Durch diese
Gestaltung wird auf eine relativ einfache und vergleichsweise
kostengünstige Art und Weise ein wirkungsvolles Generationenkonto
geschaffen, das mit einer Stiftung vergleichbar ist, für die allerdings
eine weit höhere Komplexität, Mindestanlagesumme und Kostenbelastung
erforderlich wäre.
Für die Umsetzung des o.g. Mehrgenerationen-Modells empfiehlt Markus Miller:
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