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5 Strategien, die vor einer Vermögensabgabe (Lastenausgleich) schützen

Die Vermögensabgabe namens Lastenausgleich ist eine einmalig erhobene Vermögenssteuer. Der Vermögende kann sie in einem Betrag zahlen, wenn er sich das leisten kann oder in Raten. Zum Vergleich: Die 1952 eingeführte Vermögensabgabe konnte in Raten 30 Jahre lang abgestottert werden.

Kaum bekannt ist, dass das Grundgesetz die jederzeitige Einführung einer Vermögensabgabe vorsieht. Es soll zwar eine staatliche Ausnahmelage (wie z.B. Krieg) vorliegen, aber trickreiche Begründungen hat man in der Corona-Pandemie ja ausgiebig trainiert. Das Grundgesetz sieht auch eine Zweckbindung der eingesammelten Gelder und eine Einmaligkeit vor, aber das muss inzwischen auch nichts mehr heißen. Das Grundgesetz wurde seit 2020 mehrfach missachtet...

Wie hoch kann der Lastenausgleich sein?
Das wird noch diskutiert. 1952 betrug die Vermögensabgabe bis zu 50 Prozent! Damals waren vor allem Immobilieneigentümer betroffen. Sie werden auch dieses Mal dazugehören, aber im Gegensatz zur Nachkriegszeit sind heute vielerlei andere Vermögenswerte vorhanden, die besteuert werden können.

Strategie 1
Immobilien-Besitzer können sich im Grundbuch ein sog. Nießbrauchrecht eintragen lassen. Dadurch wird der Immobilienwert gemindert, so dass die Berechnungsgrundlage mitunter deutlich sinkt und somit weniger Vermögen abgegeben werden muss. Im günstigsten Fall unterschreitet man sogar die Freibetragsgrenze.

Mit Niebrauch kann man übrigens auch wunderbar steuerneutral verschenken und vererben, was Sie in diesem Artikel nachlesen können: Erbe und Nießbrauch


Strategie 2
Kauf von Silber und Lagerung über ein ausländisches Zollfreilager (z.B. in der Schweiz). Der Grund ist, dass Silber nicht nur ein Edelmetall ist, sondern auch ein gefragtes Industriemetall. Daher besteht eine gute Wahrscheinlichkeit, das Silber von der Vermögensabgabe ausgenommen wird. Wohlgemerkt: Silber als Industriemetall, nicht als Schmuck.
Ein weiterer Hinweis auf die Ausnahmesituation ist die EU-Machbarkeitsstudie über ein EU-weites Vermögensregister. Die Studie listet nämlich nur Gold auf, nicht aber Silber.

Strategie 3
Edelsteine kann am sehr gut strategisch nutzen. Anders als Gold und Silber sind sie nämlich viel anonymer:
Während man diese Edelmetalle in Deutschland und Österreich nur noch bis zu einem Betrag von unter 2.000 Euro kaufen kann, ohne sich auszuweisen, liegt die Grenze bei Edelsteinen bei 10.000 Euro (Ehepaare das Doppelte).
Auch über die Grenze schaffen lassen sie sich leichter: Gold und Silber müssen ab einem Wert von 10.000 Euro angemeldet werden - bei Edelsteinen besteht keine Anmeldepflicht.
Mehr zum Thema Diamanten und eine vertrauenswürdige deutsche Bezugsquelle finden Sie in diesem früheren Artikel von mir: Diamanten - der härteste Sachwert der Welt


Strategie 4
Liechtenstein ist in vielerlei Hinsicht ein europäisches Musterland, wie in diesem Artikel ausführlich beschrieben wird: Musterland Liechtenstein
Und auch als Finanzplatz ist das kleine Fürstentum nicht zu schlagen: Der beste Finanzplatz in Europa
Liechtenstein ist nicht nur eines der letzten 5 Länder dieser Welt, das schuldenfrei ist, es gibt dort auch eine spezielle fondsgebundene Lebensversicherung, die ihresgleichen sucht: die einzigartige Kapitalschutz-Real-Wert-Police. Sie ist völlig rechtskonform nach deutschem Recht und zugriffssicher.

Übrigens:
Das Kapital der LV-Police wird auch dann ausgezahlt, wenn eine Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses ausgeschlagen werden muss.


Strategie 5
Diese Strategie ist eher etwas für schwerreiche Personen: nämlich die Gründung einer Familienstiftung im Ausland. An die Stiftung leiht man einen großen Teil seines Vermögens über ein Darlehen aus. Da diese Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit ist, befindet sich das Vermögen nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Inhabers und kommt somit nicht für eine Vermögensabgabe in Frage. Denn: Es entfallen zwei Ansatzpunkte, bei denen eine Vermögensabgabe ansetzen kann: Die Identität des Eigentümers und der Sitz des Vermögens in Deutschland.
Die Stiftung tilgt anschließend das Darlehen über regelmäßige Zahlungen an den Stifter oder an von ihm bestimmte Begünstigte.
Gute, geeignete Stiftungen gibt es Österreich, Malta, Luxemburg und Liechtenstein. Besonders Liechtenstein ist wie oben erwähnt empfehlenswert.

Auswandern als Ausweg?
Auswandern schützt nicht vor der Abgabe von Vermögen im Rahmen eines Lastenausgleichs, wenn in Deutschland Immobilien oder Betriebsvermögen vorhanden sind. Diese müssen weiterhin in D. versteuert werden, auch wenn sich der Wohnsitz in einem Steuerparadies oder sonstwo befindet.
Wer in Deutschland noch steuerpflichtig ist, kann sich der Vermögensabgabe nicht durch Auswanderug entziehen!


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