5 Strategien, die vor einer Vermögensabgabe (Lastenausgleich) schützen
Die Vermögensabgabe namens Lastenausgleich ist
eine einmalig erhobene Vermögenssteuer. Der Vermögende kann sie in
einem Betrag zahlen, wenn er sich das leisten kann oder in Raten. Zum
Vergleich: Die 1952 eingeführte Vermögensabgabe konnte in Raten 30 Jahre lang abgestottert werden.
Kaum bekannt ist, dass das Grundgesetz die jederzeitige Einführung
einer Vermögensabgabe vorsieht. Es soll zwar eine staatliche
Ausnahmelage (wie z.B. Krieg) vorliegen, aber trickreiche Begründungen
hat man in der Corona-Pandemie ja ausgiebig trainiert. Das Grundgesetz
sieht auch eine Zweckbindung der eingesammelten Gelder und eine
Einmaligkeit vor, aber das muss inzwischen auch nichts mehr heißen. Das
Grundgesetz wurde seit 2020 mehrfach missachtet...
Wie hoch kann der Lastenausgleich sein?
Das wird noch diskutiert. 1952 betrug die Vermögensabgabe bis zu 50
Prozent! Damals waren vor allem Immobilieneigentümer betroffen. Sie
werden auch dieses Mal dazugehören, aber im Gegensatz zur
Nachkriegszeit sind heute vielerlei andere Vermögenswerte vorhanden,
die besteuert werden können.
Strategie 1
Immobilien-Besitzer können sich im Grundbuch ein sog. Nießbrauchrecht
eintragen lassen. Dadurch wird der Immobilienwert gemindert, so dass
die Berechnungsgrundlage mitunter deutlich sinkt und somit weniger
Vermögen abgegeben werden muss. Im günstigsten Fall unterschreitet man
sogar die Freibetragsgrenze.
Mit Niebrauch kann man übrigens auch wunderbar steuerneutral
verschenken und vererben, was Sie in diesem Artikel nachlesen können: Erbe und Nießbrauch
Strategie 2
Kauf von Silber und Lagerung über ein ausländisches Zollfreilager (z.B.
in der Schweiz). Der Grund ist, dass Silber nicht nur ein Edelmetall
ist, sondern auch ein gefragtes Industriemetall. Daher besteht eine
gute Wahrscheinlichkeit, das Silber von der Vermögensabgabe ausgenommen
wird. Wohlgemerkt: Silber als Industriemetall, nicht als Schmuck.
Ein weiterer Hinweis auf die Ausnahmesituation ist die
EU-Machbarkeitsstudie über ein EU-weites Vermögensregister. Die Studie
listet nämlich nur Gold auf, nicht aber Silber.
Strategie 3
Edelsteine kann am sehr gut strategisch nutzen. Anders als Gold und Silber sind sie nämlich viel anonymer:
Während man diese Edelmetalle in Deutschland und Österreich nur noch
bis zu einem Betrag von unter 2.000 Euro kaufen kann, ohne sich
auszuweisen, liegt die Grenze bei Edelsteinen bei 10.000 Euro (Ehepaare
das Doppelte).
Auch über die Grenze schaffen lassen sie sich leichter: Gold und Silber
müssen ab einem Wert von 10.000 Euro angemeldet werden - bei
Edelsteinen besteht keine Anmeldepflicht.
Mehr zum Thema Diamanten und eine vertrauenswürdige deutsche Bezugsquelle finden Sie in diesem früheren Artikel von mir: Diamanten - der härteste Sachwert der Welt
Strategie 4
Liechtenstein ist in vielerlei Hinsicht ein europäisches Musterland, wie in diesem Artikel ausführlich beschrieben wird: Musterland Liechtenstein
Und auch als Finanzplatz ist das kleine Fürstentum nicht zu schlagen: Der beste Finanzplatz in Europa
Liechtenstein ist nicht nur eines der letzten 5 Länder dieser Welt, das
schuldenfrei ist, es gibt dort auch eine spezielle fondsgebundene
Lebensversicherung, die ihresgleichen sucht: die einzigartige Kapitalschutz-Real-Wert-Police. Sie ist völlig rechtskonform nach deutschem Recht und zugriffssicher.
Übrigens:
Das Kapital der LV-Police wird auch dann ausgezahlt, wenn eine
Erbschaft wegen Überschuldung des Nachlasses ausgeschlagen werden muss.
Strategie 5
Diese Strategie ist eher etwas für schwerreiche Personen: nämlich die
Gründung einer Familienstiftung im Ausland. An die Stiftung leiht man
einen großen Teil seines Vermögens über ein Darlehen aus. Da diese
Stiftung eine eigene Rechtspersönlichkeit ist, befindet sich das
Vermögen nicht mehr im Eigentum des ursprünglichen Inhabers und kommt
somit nicht für eine Vermögensabgabe in Frage. Denn: Es entfallen zwei
Ansatzpunkte, bei denen eine Vermögensabgabe ansetzen kann: Die
Identität des Eigentümers und der Sitz des Vermögens in Deutschland.
Die Stiftung tilgt anschließend das Darlehen über regelmäßige Zahlungen an den Stifter oder an von ihm bestimmte Begünstigte.
Gute, geeignete Stiftungen gibt es Österreich, Malta, Luxemburg und
Liechtenstein. Besonders Liechtenstein ist wie oben erwähnt
empfehlenswert.
Auswandern als Ausweg?
Auswandern schützt nicht vor der Abgabe von Vermögen im Rahmen eines
Lastenausgleichs, wenn in Deutschland Immobilien oder Betriebsvermögen
vorhanden sind. Diese müssen weiterhin in D. versteuert werden, auch
wenn sich der Wohnsitz in einem Steuerparadies oder sonstwo befindet.
Wer in Deutschland noch steuerpflichtig ist, kann sich der Vermögensabgabe nicht durch Auswanderug entziehen!
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