Der neue Grundsteuerwertbescheid
Der Bund der Steuerzahler meldet, dass bislang sind schon mindestens 350.000 Einsprüche gegen Grundsteuerwertbescheide bei den Finanzämtern eingegangen.
Das sind bereits viele, doch bei mehr als 30 Millionen zu erwartenden
Bescheiden scheint ein Ende der Einsprüche nicht in Sicht. Deshalb
fordern wir die Finanzverwaltung dazu auf, einen Vorläufigkeitsvermerk
bei Bescheiden zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu beschließen.
Damit würde die Finanzverwaltung entlastet, da Einsprüche dann nicht
mehr einzeln bearbeitet werden müssen und! die Steuerzahler hätten die
Sicherheit, dass eine gerichtliche Überprüfung für einzelne
Musterverfahren erfolgen kann.
Fällt diese Prüfung nämlich positiv aus, wird das für alle vorläufigen Bescheide gelten. Dafür setzt sich der Bund der Steuerzahler politisch, bei zahlreichen Gesprächen und im Rahmen einer Verbände-Allianz ein.
Prüfen auch Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid und bleiben Sie mit uns in Sachen Grundsteuer auf dem Laufenden.
So prüfen Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid
Im Zuge der Grundsteuerreform erhalten Eigentümer in Deutschland sukzessive ihre Bescheide.
Doch die Unsicherheit der Bürger mit dem Grundsteuerwertescheid ist
weiterhin groß. Denn, der Bescheid sollte umgehend überprüft werden, da
die Frist für einen möglichen Einspruch nur einen Monat nach der
Zustellung beträgt.
Wie Sie Ihren Grundsteuerwertbescheid prüfen und worauf dabei zu achten
ist, zeigen wir Ihnen in unserem INFO- Service auf, den Sie hier kostenfrei bestellen können.
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