Neue Einkommensquelle für Grundstückseigentümer
Neue Einkommensquelle für Grundstückseigentümer: Wenn der Himmel über Ihrem Haus Ihr Netflix-Abo bezahlt.
Wie zuletzt das Handelsblatt berichtete, können sich Eigentümer von Wohngrundstücken über eine neue Einkommensquelle freuen.
Das Dortmunder Start-up SKYNOPOLY erwirbt exklusiv von
Grundstückseigentümern Überflugrechte für Logistikdrohnen, um diese
gegenüber kommerziellen Betreibern von Logistikdrohnenflotten zu
vermarkten.
Die dadurch erzielten Erlöse werden mit den teilnehmenden Grundstückseigentümern geteilt.
Mittlerweile nehmen bundesweit bereits tausende
private Grundstückseigentümer teil. Nach Angaben von SKYNOPOLY können
die Eigentümer mit jährlichen Erlösen in vierstelliger Höhe rechnen,
sobald die Lieferung per Drohne (sog. Drone Delivery) ihren Dienst
aufnimmt.
Dass es sich hierbei nicht länger um Science-Fiction handelt, zeigen
die Fortschritte von Amazon, Walmart, Wing (Alphabet) in den USA.
Es ist daher davon auszugehen, dass bald auch schon deutsche Haushalte
ihre Pakete per Drohne erhalten und Grundstückseigentümer um eine
Einkommensquelle reicher sind.
Dabei sollten selbst Drohnen-Skeptiker eine
Teilnahme an SKYNOPOLY ernsthaft in Erwägung ziehen: Denn auch diese
werden in den kommenden Jahren mit Logistikdrohnen unweigerlich in
Berührung kommen, sei es, dass die Drohnen auf öffentlichen Straßen
direkt neben deren Grundstücken vorbei- oder sogar über deren
Grundstücke aufgrund von Ausnahmegenehmigungen hinwegfliegen (beides
ist nach derzeitiger Rechtslage entschädigungslos zu dulden).
Zwischen Vorbei- und Überflug besteht optisch und akustisch kein
Unterschied – mit letzterem verdienen die Grundstückseigentümer durch
ihre Teilnahme an SKYNOPOLY jedoch Geld.
Oder anders gesagt: SKYNOPOLY sorgt dafür, dass Grundstückseigentümer
für etwas, dass sie unter Umständen auch so dulden müssen, bezahlt
werden.
Da es regelmäßig einige Zeit dauert, bis alle zur Komplettierung einer
Straße erforderlichen Grundstückseigentümer an SKYNOPOLY teilnehmen,
ist es zwingend erforderlich, dass frühzeitig mit dem Straßenaufbau,
d.h. mit dem vertraglichen Auf- und Ausbau der Drohnenstraßen, begonnen
wird und auch Nachbarn zur Teilnahme bewegt werden – je früher die
Straße vollständig ist, desto früher verdienen die Eigentümer Geld.
Letztlich sorgt SKYNOPOLY für Rechtssicherheit:
Selbst wenn der Überflug von Logistikdrohnen wie bei Flugzeugen vom
Gesetzgeber künftig komplett liberalisiert werden sollte, d.h. der
Zustimmung des einzelnen Grundstückseigentümers keine rechtliche
Bedeutung mehr zukommen sollte, bleiben die Betreiber von
Logistikdrohnenflotten an zuvor mit SKYNOPOLY getroffenen vertraglichen
Vereinbarungen gebunden, wovon wiederum auch die teilnehmenden
Eigentümer profitieren.
SKYNOPOLY GmbH
Dr. Conrad Dreier
Internet: https://www.skynopoly.com/index.html
Email: hello@skynopoly.com
Quelle: SKYNOPOLY GmbH
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