Was die Begriffe „Bürger“ und „Freiheit“ miteinander zu tun haben
Die
Begriffe „Bürger“ und „Freiheit“ hatten einmal sehr viel miteinander zu
tun. Dazu machen wir einen Zeitsprung zurück ins Früh- und
Hochmittelalter.
Zur damaligen Zeit herrschte noch weitgehend das Faustrecht, also das
Recht des Stärkeren. Recht und Ordnung stand nur auf dem Pergament –
wenn überhaupt.
Darum ließen sich Untertanen gerne im Angesicht einer Burg nieder, um
gegen unfreundlich gesonnene Zeitgenossen besser geschützt zu sein.
Um diese Ansiedlungen wurden Mauern gezogen, um sich noch sicherer zu
fühlen. Der Begriff Bürger ist also direkt vom Begriff Burg abgeleitet.
Manche Ansiedlungen bekamen vom Burg- oder Landesherrn oft Marktrechte
zuerkannt, was sie noch interessanter machte und weitere Menschen anzog.
Viele Marktflecken entwickelten sich und wurden aufgrund ihrer eigenen
Wirtschafts- und Wehrkraft mehr und mehr unabhängig von den einstigen
Landesherren, indem sie sich Kaiser und Reich direkt unterstellten. Es
entstanden die so genannten Freien Reichsstädte.
Damals herrschte die allgemein gültige Regel, dass jemand, der ein Jahr
lang in einer Stadt lebte, zu einem freien Bürger wurde. Dabei war es
vollkommen gleichgültig, woher er zuzog und was er früher war. In aller
Wahrscheinlichkeit war er ein Unfreier wie 98% der Landbevölkerung, der
seinem Grundherrn zu Zehntabgaben und Frondiensten verpflichtet war,
wenn er nicht gar rechtloser Leibeigener war. Daher auch das Sprichwort
Stadtluft macht frei!
Damals also waren die Begriffe „Bürger“ und „Freiheit“ sehr eng
miteinander verbunden, zumal sich eine freie Stadt auch weitgehend
selbst verwaltete und ihre Angelegenheiten in Eigenverantwortung
regelte.
In der Neuzeit wurden alle Einwohner eines Landes zu Bürgern ungeachtet ihrer Herkunft und ihres Standes.
In der Neuzeit wurde der Staat aber auch immer mächtiger und
einflussreicher. Er regelte immer mehr Lebensbereiche seiner Bürger. Um
das zu überwachen und durchzusetzen, wurden immer mehr Beamte
(Staatsdiener!) eingestellt, die den übrigen Bürgern Grenzen setzen.
Im 21. Jahrhundert erleben wir zwar den bisherigen Höhepunkt der
technischen Entwicklung, doch eine der wichtigsten Erfindungen wird nun
konsequent und systematisch gegen die Bürger eingesetzt, um sie
auszuspähen und zu kontrollieren: Internet und Datenverarbeitung
schränken Freiheit und Privatsphäre – insbesondere in Gelddingen –
immer mehr ein, wie unten gezeigt wird.
Übrigens: Im 21. Jahrhundert erleben wir auch den historischen Höchststand der Beamtenzahlen...
1997
Die Banken müssen die Höhe des Freistellungsauftrages jedes Kunden melden.
1998
Die Banken müssen melden, bis zu welcher Höhe der Freistellungsauftrag genutzt wurde.
2001
Gesetz zu dem Protokoll vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die
Rechtshilfe in (Steuer-)Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union.
2002
Die Banken müssen melden, wie sich die Kapitalerträge auf Zinsen und Dividenden aufteilen.
2003
Alle Finanzinstitute in Deutschland sind verpflichtet, alle Konten und
Depots ihrer Kunden an die Zentraldatei der BaFin zu melden.
2004
Alle Finanzinstitute müssen jedem Kunden eine „Jahresbescheinigung über
Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen“ (sog.
Kontrollmitteilung) ausstellen.
2005
1.April: Ende des Bankgeheimnisses in Deutschland. Die Finanzämter
erhalten automatischen Zugriff auf Bankdaten, die in der Zentraldatei
der BaFin gespeichert sind.
2005
1.Juli: Beginn der EU-Zinsrichtlinie in 22 der 25 Mitgliedsstaaten.
Belgien, Luxemburg und Österreich erheben vorläufig (bis 2017) eine
pauschale Quellensteuer (ebenso Schweiz und Liechtenstein).
2006
Persönliche Steueridentifikationsnummer für jeden Bundesbürger, auch für Neugeborene.
2017
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen in allen
EU-Ländern. Das heißt: Die ausländische Bank meldet an das Heimatland
ihres EU-Auslandskunden, welche Kapitalgewinne er im vergangenen
Kalenderjahr erzielt hat. Das heimatliche Finanzamt kann dann
problemlos überprüfen, ob er diese Kapitalerträge in seiner
Steuererklärung angegeben hat.
2018
Die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten,
ein zentrales Melderegister für Bankschließfächer einzurichten. Alle
bisher anonymen Safes werden geschlossen. Ein Bankschließfach muss
künftig zwingend an ein legitimiertes Bankkonto gekoppelt sein. Damit
sind auch Barzahlungen für Bankschließfächer nicht mehr möglich.
Behörden sollen künftig jederzeit auf das zentrales Melderegister
zugreifen können.
2020
Ab 10.01.2020 wird noch mehr Überwachungsstaat eingeführt. Dabei
entstehen gleichzeitig neue Staatsmelder. Das Gesetz benutzt einen
schöneren Begriff und nennt sie „Verpflichtete“, aber es sind nicht
anderes als Denunzianten per Gesetz. Heute schon müssen bestimmte
Branchen den Behörden Meldung machen, wenn ihnen Transaktionen
verdächtig vorkommen, insbesondere bei Summen über 10.000 Euro in bar.
Dies sind Banken, Versicherungen, Autohändler, Edelmetallhändler,
Juweliere, Pfandleiher und Auktionshäuser (siehe Artikel „Deine Bank,
dein Feind – und was dagegen hilft“). 2020 kamen diese Berufsgruppen
neu hinzu: Steuerberater (und wer sonst mit Steuersachen zu tun hat),
Immobilienmakler (wenn Objekte mehr als 10.000 € Miete erbringen),
Dienstleister (die virtuelles Geld in Fiatgeld wechseln und umgekehrt),
Wallet-Anbieter (Anbieter von elektronischen Geldbörsen), Kunsthändler
(bei Transaktionen über 10.000 €).
Außerdem wird die Bargeldobergrenze für anonyme Edelmetall-Käufe von
10.000 auf 2.000 nochmals gesenkt (bis 2017: 15.000 Euro!). Übrigens:
Für Diamanten, die leichter zu transportieren und zu verstecken sind,
gilt das nicht. Mehr Infos HIER.
2024
Die EU hat die Vorbereitungen für das Vermögensregister weitgehend
abgeschlossen. Unklar ist derzeit noch der Zeitpunkt der Einführung.
Dies war eine Leseprobe aus "Geld im Ausland"
Band 1: So spürt der Fiskus Auslandskonten auf
Band 2: Geldtransfer - diskret und legal
Band 3: So wird Schwarzgeld legal weiß
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