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Was die Begriffe „Bürger“ und „Freiheit“ miteinander zu tun haben

Die Begriffe „Bürger“ und „Freiheit“ hatten einmal sehr viel miteinander zu tun. Dazu machen wir einen Zeitsprung zurück ins Früh- und Hochmittelalter.

Zur damaligen Zeit herrschte noch weitgehend das Faustrecht, also das Recht des Stärkeren. Recht und Ordnung stand nur auf dem Pergament – wenn überhaupt.

Darum ließen sich Untertanen gerne im Angesicht einer Burg nieder, um gegen unfreundlich gesonnene Zeitgenossen besser geschützt zu sein.

Um diese Ansiedlungen wurden Mauern gezogen, um sich noch sicherer zu fühlen. Der Begriff Bürger ist also direkt vom Begriff Burg abgeleitet.

Manche Ansiedlungen bekamen vom Burg- oder Landesherrn oft Marktrechte zuerkannt, was sie noch interessanter machte und weitere Menschen anzog.

Viele Marktflecken entwickelten sich und wurden aufgrund ihrer eigenen Wirtschafts- und Wehrkraft mehr und mehr unabhängig von den einstigen Landesherren, indem sie sich Kaiser und Reich direkt unterstellten. Es entstanden die so genannten Freien Reichsstädte.

Damals herrschte die allgemein gültige Regel, dass jemand, der ein Jahr lang in einer Stadt lebte, zu einem freien Bürger wurde. Dabei war es vollkommen gleichgültig, woher er zuzog und was er früher war. In aller Wahrscheinlichkeit war er ein Unfreier wie 98% der Landbevölkerung, der seinem Grundherrn zu Zehntabgaben und Frondiensten verpflichtet war, wenn er nicht gar rechtloser Leibeigener war. Daher auch das Sprichwort Stadtluft macht frei!

Damals also waren die Begriffe „Bürger“ und „Freiheit“ sehr eng miteinander verbunden, zumal sich eine freie Stadt auch weitgehend selbst verwaltete und ihre Angelegenheiten in Eigenverantwortung regelte.

In der Neuzeit wurden alle Einwohner eines Landes zu Bürgern ungeachtet ihrer Herkunft und ihres Standes.

In der Neuzeit wurde der Staat aber auch immer mächtiger und einflussreicher. Er regelte immer mehr Lebensbereiche seiner Bürger. Um das zu überwachen und durchzusetzen, wurden immer mehr Beamte (Staatsdiener!) eingestellt, die den übrigen Bürgern Grenzen setzen.

Im 21. Jahrhundert erleben wir zwar den bisherigen Höhepunkt der technischen Entwicklung, doch eine der wichtigsten Erfindungen wird nun konsequent und systematisch gegen die Bürger eingesetzt, um sie auszuspähen und zu kontrollieren: Internet und Datenverarbeitung schränken Freiheit und Privatsphäre – insbesondere in Gelddingen – immer mehr ein, wie unten gezeigt wird.

Übrigens: Im 21. Jahrhundert erleben wir auch den historischen Höchststand der Beamtenzahlen...

1997
Die Banken müssen die Höhe des Freistellungsauftrages jedes Kunden melden.
1998
Die Banken müssen melden, bis zu welcher Höhe der Freistellungsauftrag genutzt wurde.
2001
Gesetz zu dem Protokoll vom 16.10.2001 zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in (Steuer-)Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
2002
Die Banken müssen melden, wie sich die Kapitalerträge auf Zinsen und Dividenden aufteilen.
2003
Alle Finanzinstitute in Deutschland sind verpflichtet, alle Konten und Depots ihrer Kunden an die Zentraldatei der BaFin zu melden.
2004
Alle Finanzinstitute müssen jedem Kunden eine „Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen“ (sog. Kontrollmitteilung) ausstellen.
2005
1.April: Ende des Bankgeheimnisses in Deutschland. Die Finanzämter erhalten automatischen Zugriff auf Bankdaten, die in der Zentraldatei der BaFin gespeichert sind.
2005
1.Juli: Beginn der EU-Zinsrichtlinie in 22 der 25 Mitgliedsstaaten. Belgien, Luxemburg und Österreich erheben vorläufig (bis 2017) eine pauschale Quellensteuer (ebenso Schweiz und Liechtenstein).
2006
Persönliche Steueridentifikationsnummer für jeden Bundesbürger, auch für Neugeborene.
2017
Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen in allen EU-Ländern. Das heißt: Die ausländische Bank meldet an das Heimatland ihres EU-Auslandskunden, welche Kapitalgewinne er im vergangenen Kalenderjahr erzielt hat. Das heimatliche Finanzamt kann dann problemlos überprüfen, ob er diese Kapitalerträge in seiner Steuererklärung angegeben hat.
2018
Die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, ein zentrales Melderegister für Bankschließfächer einzurichten. Alle bisher anonymen Safes werden geschlossen. Ein Bankschließfach muss künftig zwingend an ein legitimiertes Bankkonto gekoppelt sein. Damit sind auch Barzahlungen für Bankschließfächer nicht mehr möglich. Behörden sollen künftig jederzeit auf das zentrales Melderegister zugreifen können.
2020
Ab 10.01.2020 wird noch mehr Überwachungsstaat eingeführt. Dabei entstehen gleichzeitig neue Staatsmelder. Das Gesetz benutzt einen schöneren Begriff und nennt sie „Verpflichtete“, aber es sind nicht anderes als Denunzianten per Gesetz. Heute schon müssen bestimmte Branchen den Behörden Meldung machen, wenn ihnen Transaktionen verdächtig vorkommen, insbesondere bei Summen über 10.000 Euro in bar. Dies sind Banken, Versicherungen, Autohändler, Edelmetallhändler, Juweliere, Pfandleiher und Auktionshäuser (siehe Artikel „Deine Bank, dein Feind – und was dagegen hilft“). 2020 kamen diese Berufsgruppen neu hinzu: Steuerberater (und wer sonst mit Steuersachen zu tun hat), Immobilienmakler (wenn Objekte mehr als 10.000 € Miete erbringen), Dienstleister (die virtuelles Geld in Fiatgeld wechseln und umgekehrt), Wallet-Anbieter (Anbieter von elektronischen Geldbörsen), Kunsthändler (bei Transaktionen über 10.000 €).
Außerdem wird die Bargeldobergrenze für anonyme Edelmetall-Käufe von 10.000 auf 2.000 nochmals gesenkt (bis 2017: 15.000 Euro!). Übrigens: Für Diamanten, die leichter zu transportieren und zu verstecken sind, gilt das nicht. Mehr Infos HIER.
2024
Die EU hat die Vorbereitungen für das Vermögensregister weitgehend abgeschlossen. Unklar ist derzeit noch der Zeitpunkt der Einführung.

Dies war eine Leseprobe aus "Geld im Ausland"
Band 1: So spürt der Fiskus Auslandskonten auf
Band 2: Geldtransfer - diskret und legal
Band 3: So wird Schwarzgeld legal weiß



Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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