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So entlarven die Finanzämter Steuerhinterzieher

Ein Finanzamt muss nicht erst Betriebsprüfer zum Steuerzahler (selbstständig oder auch nicht) schicken, um herauszufinden, ob etwas nicht stimmt mit seiner Steuererklärung. Es hat vielmehr zahlreiche Informationsquellen im Vorfeld, die den meisten nicht bewusst sind.

Eine Zeitlang waren die berüchtigten Daten-CDs aus der Schweiz, aus Liechtenstein oder Luxemburg in den Schlagzeilen. Im Stile eines Hehlers kaufte der Fiskus gestohlene Daten und war noch stolz auf diesen Rechtsbruch. Freute sich sogar heimlich, dass es überall in den Medien stand, denn dies veranlasste letztendlich 120.000 Steuersünder seit 2010, Selbstanzeige zu erstatten, was zu zusätzlichen Steuereinnahmen von über 7 Milliarden Euro führte.
Wen es interessiert: Das passiert nach einer steuerlichen Selbstanzeige

Enthielten die Steuerschummler-CDs die richtig großen Fische, kann der Fiskus heutzutage durch leistungsfähigere Hard- und Software auch kleinste Schummeleien entdecken, wie beispielsweise zu hohe Kilometerangaben bei der Entfernungspauschale. Selbst das kann strafrechtliche Konseqzenzen haben.
Ansonsten kennt das jeweilige Finanzamt viele Informationsquellen, aus denen es sich reichlich bedient:

Kontenabrufverfahren
Unter Kontenabruf versteht man die Einsicht staatlicher Stellen in die Kontostammdaten aller Kunden, die irgendein Bankkonto oder Wertpapierdepot bei einem in Deutschland tätigen Finanzinstitut unterhalten. Es wurde schon zum 1.4.2003 eingeführt und übertrifft seitdem jedes Jahr (!) die Kontenabrufe des Vorjahres. Hier dazu nähere Details

AIA
AIA steht für Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen. Damit werden Bank- und Depotdaten an das Heimat-Finanzamt des jeweiligen Konteninhabers gemeldet. Der AIA wurde einst von Deutschland unter dem damaligen Finanzminister Wolfgang Schäuble initiiert, um Steuerhinterziehung zu erschweren, und ist mittlerweile voll im Gange. Die ersten 49 Länder und Territorien begannen 2017, Kontendaten nach Deutschland zu melden und untereinander auszutauschen. Welche dies sind, welche dazukamen und welche nicht mitmachen, erfahren Sie hier.

Sozialversicherungsträger
Weil es immer wieder vorkommt, dass Arbeitnehmer bei ihrer Steuererklärung Angaben „vergessen“, müssen alle Sozialversicherungsträger alle steuerlich relevanten Daten an das Finanzamt übermitteln, z.B.:
•    Krankengeld
•    Insolvenzgeld
•    Arbeitslosengeld
•    Renten

Kontrollmitteilungen
Belege, die ein anderer Steuerpflichtiger bei seinem Finanzamt einreicht (z.B. wegen Vorsteuer/Umsatzsteuer), werden geprüft und beim Steuerpflichtigen abgeglichen. Bei Nichtübereinstimmung erfolgt eine Kontrollmitteilung an das jeweils andere Finanzamt.

Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen sind eine sehr, sehr lukrative Einnahmequelle der Finanzämter, die jährlich zusätzliche Milliarden Euro einbringt. In 2021 waren es z.B. 13,1 Mrd., 2017 gar 17,5 Mrd. Euro. Dabei wird nicht nur die eigene Besteuerung des Steuerpflichtigen kontrolliert, sondern auch sämtliche Angaben von Lieferanten, Auftraggebern und Subunternehmern. Häufig entsteht dabei ein Dominoeffekt durch die o.g. Kontrollmitteilungen, die zu steuerlichen und strafrechtlichen Konsequenzen für andere Beteiligte führt+en kann.
Was man wissen sollte: Die 5 Methoden, die das Finanzamt bei der Betriebsprüfung einsetzt

Notare und andere
Immobilienbesitzer sollten wissen, dass Notare verpflichet sind, das Finanzamt über die steuerlich relevanten Details einer Grundstücksübertragung zu informieren, damit dem Staat nicht Grunderwerbsteuer, Einkommensteuer und/oder Schenkungsteuer entgehen.
Aber nicht nur Steuerberater sind "Staatsmelder", es gibt eine ganze Reihe neuer Zwangs-Denunzianten:
Ein Blick in die 5. EU-Geldwäscherichtlinie klärt uns auf: Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie trat am 26.06.2017 mit Verschärfungen in Kraft, mit der 5. Version, die seit 10.01.2020 gilt, wurde noch mehr Überwachungsstaat eingeführt. Dabei entstanden gleichzeitig neue Staatsmelder. Das Gesetz benutzt einen schöneren Begriff und nennt sie „Verpflichtete“, aber es sind nicht anderes als Denunzianten per Gesetz.
Heute schon müssen bestimmte Branchen den Behörden Meldung machen, wenn ihnen Transaktionen verdächtig vorkommen, insbesondere bei Summen über 10.000 Euro in bar. Dies sind Banken, Versicherungen, Autohändler, Edelmetallhändler, Juweliere, Pfandleiher und Auktionare. Seit 10.01.2020 kamen diese Berufsgruppen neu hinzu:
Steuerberater (und wer sonst mit Steuersachen zu tun hat, siehe "Problem Steuerberater"),
Immobilienmakler (wenn Objekte mehr als 10.000 € Miete erbringen),
Dienstleister (die virtuelles Geld in Fiatgeld wechseln und umgekehrt),
Wallet-Anbieter (Anbieter von elektronischen Geldbörsen),
Kunsthändler (bei Transaktionen über 10.000 €).

Infoquelle Internet
Das ominöse Bundesamt für Finanzen sammelt bereits seit Januar 2007 (!) noch weit mehr Daten als bisher schon und schnüffelt jetzt auch im Internet.
Der Fiskus nimmt Influencer, Blogger, YouTuber, Podcaster und Affiliate-Marketer aus Korn: >>weiterlesen

Todesfall
Bei jedem Todesfall sind die Geldinstitute in Deutschland verpflichtet, der Finanzbehörde Guthaben und Zinsen mitzuteilen. Wird ein Erbe bei der Steuererklärung verschwiegen, kann bereits der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt sein.

Anonyme Anzeigen
Und nicht zuletzt und nicht zu unterschätzen sind auch anonyme Anzeigen von Konkurrenten, verärgerten Mitarbeitern, enttäuschten Ex-Ehe-, Lebens- und Geschäftspartnern eine ergiebige Informationsquelle des Finanzamts.




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