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Facebook verklagen und 5.ooo kassieren

Vielleicht haben Sie auch in den letzten Wochen Emails von Anwaltskanzleien bekommen, die versprechen, Facebook zu verklagen wegen eines unlängst erfolgen Datenlecks. Betroffenen sollen bis zu 5.000 Euro zustehen. Was ist dran an der Sache?

Es ist eine Tatsache, dass Facebook in Sachen Datenschutz nicht gerade den besten Ruf hat (hier eine gute Übersicht über die Facebook-Datenlecks seit 2013).

Es ist auch eine Tatsache, dass Facebook wieder von Hackern attackiert wurde, wobei diesmal 533 Millionen Datensätze von Facebook-Nutzern erbeutet wurden, die jeweils das Geburtsdatum, die Email-Adresse, Telefonnummer(n) oder den Personenstand usw. enthielten. Darunter sollen 6 Millionen deutsche Facebook-Nutzer betroffen sein.

Danach wurden diese Datensätze auf einem Hacker-Forum zu Verkauf angeboten.


Laut dem Magazin Kapitalschutz vertraulich bietet beispielsweise die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hartung an, auf deren Internetseite zu prüfen, ob man selber von diesem Datendiebstahl betroffen sei. Das geschieht ganz einfach durch Eingabe der Telefonnummer auf dieser Seite:

Falls sich herausstellt, dass man tatsächlich geleaked wurde, habe man das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000,- € sowie Auskunft über die Verarbeitung der persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Die Kanzlei bietet Beratung an, wie man seine Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen man ergreifen könne.

FB-Account Sperrung?
Die Kanzlei schreibt: "Ihr Facebook-Konto darf nicht einfach gesperrt werden, weil Sie eine Schadensersatzklage gegen den Meta-Konzern einreichen. Eine Sperrung wäre nur dann möglich, wenn Sie gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Selbst in solchen Fällen darf dies laut dem Bundesgerichtshof auch nicht ohne Vorwarnung erfolgen – die Hürden für eine Kontosperrung sind also sehr hoch angesetzt worden."


Die Kosten
Über die Verfahrenskosten gibt die Kanzlei unvollständig Auskunft auf o.g. Webseite. So erfährt man nur, dass die Prozesskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, so man denn eine habe. Um die Zusage der Kostenübernahme kümmere sich die Kanzlei.

Was aber die Kosten anbelangt, wenn keine Versicherung vorhanden ist, darüber werden keine Angaben gemacht. Man kann davon ausgehen, dass der Facebook-Betroffene hier selbst das Risiko trägt. Dieses ist laut Kapitalschutz vertraulich aber nicht unerheblich, denn es bestehe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Klage vom Gericht abgewiesen wird.

Denn so hat beispielsweise erst kürzlich das Landgericht Offenburg entschieden, dass es keinen Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß durch Datenscraping gebe, wenn Ansprüche massenhaft geltend gemacht werden (LG Offenburg, Urteil v. 28.02.2023 - Az.: 2 O 98/23).

Auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Bahr sind noch zahlreiche weitere und vor allem aktuelle Urteile von deutschen Amts- und Landgerichten aufgeführt, die der gleichen Rechtsauffasung sind.





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© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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