Facebook verklagen und 5.ooo kassieren
Vielleicht
haben Sie auch in den letzten Wochen Emails von Anwaltskanzleien
bekommen, die versprechen, Facebook zu verklagen wegen eines unlängst
erfolgen Datenlecks. Betroffenen sollen bis zu 5.000 Euro zustehen. Was
ist dran an der Sache?
Es ist eine Tatsache, dass Facebook in Sachen Datenschutz nicht gerade den besten Ruf hat (hier eine gute Übersicht über die Facebook-Datenlecks seit 2013).
Es ist auch eine Tatsache, dass Facebook wieder von Hackern attackiert
wurde, wobei diesmal 533 Millionen Datensätze von Facebook-Nutzern
erbeutet wurden, die jeweils das Geburtsdatum, die Email-Adresse,
Telefonnummer(n) oder den Personenstand usw. enthielten. Darunter
sollen 6 Millionen deutsche Facebook-Nutzer betroffen sein.
Danach wurden diese Datensätze auf einem Hacker-Forum zu Verkauf angeboten.
Laut dem Magazin Kapitalschutz vertraulich
bietet beispielsweise die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hartung an, auf
deren Internetseite zu prüfen, ob man selber von diesem Datendiebstahl
betroffen sei. Das geschieht ganz einfach durch Eingabe der
Telefonnummer auf dieser Seite:
Falls sich herausstellt, dass man tatsächlich geleaked wurde, habe man
das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000,-
€ sowie Auskunft über die Verarbeitung der persönlichen Daten und
Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Die Kanzlei bietet Beratung
an, wie man seine Ansprüche geltend machen und welche Gegenmaßnahmen
man ergreifen könne.
FB-Account Sperrung?
Die Kanzlei schreibt: "Ihr Facebook-Konto darf nicht einfach gesperrt
werden, weil Sie eine Schadensersatzklage gegen den Meta-Konzern
einreichen. Eine Sperrung wäre nur dann möglich, wenn Sie gegen die
Nutzungsbedingungen verstoßen haben. Selbst in solchen Fällen darf dies
laut dem Bundesgerichtshof auch nicht ohne Vorwarnung erfolgen – die
Hürden für eine Kontosperrung sind also sehr hoch angesetzt worden."
Die Kosten
Über die Verfahrenskosten gibt die Kanzlei unvollständig Auskunft auf
o.g. Webseite. So erfährt man nur, dass die Prozesskosten von der
Rechtsschutzversicherung übernommen werden, so man denn eine habe. Um
die Zusage der Kostenübernahme kümmere sich die Kanzlei.
Was aber die Kosten anbelangt, wenn keine Versicherung vorhanden ist,
darüber werden keine Angaben gemacht. Man kann davon ausgehen, dass der
Facebook-Betroffene hier selbst das Risiko trägt. Dieses ist laut Kapitalschutz vertraulich aber nicht unerheblich, denn es bestehe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass die Klage vom Gericht abgewiesen wird.
Denn so hat beispielsweise erst kürzlich das Landgericht Offenburg
entschieden, dass es keinen Schadensersatz bei DSGVO-Verstoß durch
Datenscraping gebe, wenn Ansprüche massenhaft geltend gemacht werden
(LG Offenburg, Urteil v. 28.02.2023 - Az.: 2 O 98/23).
Auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Bahr
sind noch zahlreiche weitere und vor allem aktuelle Urteile von
deutschen Amts- und Landgerichten aufgeführt, die der gleichen
Rechtsauffasung sind.
AUCH INTERESSANT:
Was ist ein Datenleck und wie kann man Datenlecks vermeiden?
Das hinterhältige Shadow Banning von Facebook
Abmahnung wegen "Gefällt mir" Button?
Warum die Aufregung um Facebook ein Fake ist und was die Datenkraken wirklich planen
Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
200 Euro kostenlos
|
|
|