Mit Kinder-Depots keinen Cent an Steuern zahlen
Albert
Einstein soll einmal gesagt haben: Der Zinseszins-Effekt ist die größte
Kraft im Universum. Eltern mit jungen Kindern oder Paare kurz vor der
Geburt eines Kindes können diese Kraft mit einem ETF-Sparplan für ihren
Nachwuchs arbeiten lassen – und das, ohne in 18 Jahren auch nur einen
Cent an Steuern zu zahlen.
250 Euro – so hoch ist das monatliche Kindergeld, das der Staat seit
Anfang 2023 für jedes Kind zahlt. Eltern können diese Erhöhung nutzen,
um damit den Grundstein für die finanzielle Zukunft des Nachwuchses zu
legen: „Wer etwa mit einer Erstanlage von 1.000 Euro und dann monatlich
100 Euro aus dem Kindergeld in einen globalen Indexfonds anlegt, kann
bei den langfristigen Renditen am Aktienmarkt bis zum 18. Geburtstag
ein Vermögen von knapp 46.000 Euro bilden“, sagt Vermögensverwalter
Anton Vetter von BVP Vermögen in Kempten.
Kindergeld bringt bis zu 74.000 Euro
Dieser Betrag kann als Startpolster für Beruf bzw. Studium fungieren
oder in den späteren Kauf einer Wohnung einfließen. Alternativ können
die Kinder das Geld weiterhin arbeiten lassen, wenn sie es dank einer
ausreichend bezahlten Ausbildung nicht benötigen.
In diesem Fall werden bei einer Rendite von sieben Prozent per anno aus
den knapp 46.000 bis zum 25. Geburtstag fast 74.000 Euro. Zudem haben
die Eltern dadurch größere finanzielle Spielräume. Der Grund: „Die
Rendite, die sich langfristig mit Aktien erzielen lässt, reduziert die
Unterstützung, die sie etwa während des Studiums leisten müssen“, so
Daniel Kolb von Heidelberger Vermögen.
Global anlegende ETFs sind die beste Wahl
Für den Vermögensaufbau der Kinder eignen sich am besten Indexfonds
(ETFs), die das Geld auf weltweite Indizes mit vielen Aktien streuen.
Mit solchen Produkten vermeiden Eltern, dass das Geld in riskanten
Sektorwetten oder Modethemen feststeckt oder generell zu wenig
diversifiziert angelegt wird.
„Die Welt kann sich innerhalb von 18
Jahren, also bis zur Volljährigkeit eines Kindes, deutlich verändern.
Global anlegende ETFs sind bei diesen Veränderungen auf jeden Fall mit
dabei, schützen aber auch vor Einseitigkeit“, sagt Vermögensprofi
Vetter.
Für den langfristigen Vermögensaufbau bieten sich vor allem
etablierte und günstige ETFs auf Indizes wie MSCI All Country World
oder FTSE All-World an. Der Grund: Diese ETFs sind in aller Regel so
groß und damit rentabel genug, dass sie in den nächsten Jahrzehnten
nicht eingestellt werden.
Mit Kinder-Depots keinen Cent an Steuern zahlen
Das Beste an diesem Vermögensaufbau: Der Nachwuchs muss bis zum 18.
Geburtstag aller Voraussicht nach keinerlei Steuern auf die
Kapitalerträge des ETF zahlen, wenn die Eltern für ihn ein sogenanntes Kinder-Depot auf den Namen des Kindes
einrichten. In dem Fall kommen Sohn bzw. Tochter in den Genuss von
steuerlichen Freibeträgen in Höhe von fast 12.000 Euro im Jahr.
Dieser
Betrag setzt sich zusammen aus dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro
sowie dem steuerlichen Grundfreibetrag von 10.908 Euro (Stand: Jahr
2023). „Würden die Eltern das Geld in ihrem eigenen Depot ansparen,
verfielen diese Freibeträge komplett“, sagt Daniel Kolb.
Eltern-Depot kommt teurer als gedacht
Unterm Strich hat ein Kind beim obigen Beispiel zum 18. Geburtstag mit
45.700 Euro rund 8.000 Euro mehr Vermögen, als wenn kontinuierlich die
Abgeltungssteuer von insgesamt 26,38 Prozent angefallen wäre. Die
Differenz zwischen diesen zwei Guthaben ist deutlich höher als die
entrichtete Abgeltungssteuer von 5.400 Euro. „Das hat einen einfachen
Grund. Das Geld, das der Staat kassiert hat, kann nicht mehr für den
jungen Anleger arbeiten, wodurch sich eine spürbar geringere Endsumme
ergibt“, erklärt Vermögensverwalter Vetter. In der Tat ist der
Unterschied beim Vermögen eineinhalb Mal größer als die gezahlte Steuer.
Finanzielle Bildung schützt vor Enttäuschung
Eines muss Eltern, die ein Kinderdepot einrichten wollen, jedoch klar
sein: Werden ihr Sohn oder ihre Tochter volljährig, können die Kinder
ohne jede Beschränkung über das Geld in ihrem Depot verfügen. „Unter
Umständen geben sie es für etwas aus, das die Eltern nicht gutheißen.
Selbst wenn es Dummheiten sind, können die Eltern nichts daran ändern“,
erläutert Vermögensprofi Vetter.
Aber es besteht Hoffnung, dass den
Eltern solche Enttäuschungen erspart bleiben, wenn sie sich rechtzeitig
um die finanzielle Bildung des Nachwuchses gekümmert haben. „Dazu
gehört mit Sicherheit auch der Zinseszins und dass er erhebliche
Vorteile mit sich bringt“, sagt Daniel Kolb. Welche Schritte nötig
sind, um ein Kinderdepot einzurichten, erklärt er im Interview:
Interview mit Daniel Kolb: ,,Darauf sollten Eltern beim Einrichten eines Kinder-Depots achten (Daniel Kolb ist Vermögensverwalter bei Heidelberger Vermögen)
Daniel Kolb: Wer ein Kinder-Depot einrichten will, sollte sich die Bank
bzw. den Broker sorgfältig aussuchen. Schließlich handelt es sich um
eine Geschäftsbeziehung, die für knapp zwei Jahrzehnte halten soll.
Zudem sollte man darauf achten, dass die Gebühren für den ETF-Sparplan
moderat sind oder sogar ganz entfallen.
Auf was ist hier im Einzelnen zu achten?
Kolb: Erstens sollte man Gebühren für die Depotführung nicht mehr
akzeptieren. Inzwischen gibt es sehr viele Direktbanken, die kostenlose
Depots anbieten.
Zweitens geht es darum, dass für den Kauf des
gewünschten ETF möglichst keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Ein Überblick über Kinder-Depots zeigt, dass es beim zweiten Punkt
Einschränkungen gibt. In der Regel können nur 10 bis 20 Prozent der
angebotenen ETFs gebührenfrei gekauft werden.
Kolb: Das ist nicht befriedigend. Wobei entscheidend ist: Ist der ETF
Ihrer Wahl gratis zu haben und entstehen außerdem keine Kosten für die
Depotführung? Ist dies der Fall, kann man auch bei Banken mit
eingeschränktem Angebot ein Kinder-Depot einrichten.
Wie sehen die steuerlichen Aspekte beim Kinder-Depot aus?
Kolb: Da ich kein Steuerberater bin, sollten Leser zu diesen Fragen
stets fachlichen Rat einholen. Soweit ich aber weiß, ist es möglich,
dass Eltern für Ihr Kind eine sogenannte
Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV) beantragen, wenn klar ist, dass
die Kapitalerträge unterhalb wichtiger Freigrenzen bleiben werden.
Was bedeutet die NV-Bescheinigung praktisch?
Kolb: Banken, die die NV von den Eltern erhalten, ziehen von den
Kapitalerträgen aus dem ETF-Sparplan der Kinder keine Abgeltungssteuer
mehr ab. Das Geld kann also weiterhin arbeiten, weil es nicht ans
Finanzamt fließt.
Greift die NV-Bescheinigung auch, wenn die Kapitalerträge den Sparerfreibetrag überschreiten?
Kolb: Meines Wissens ist die NV-Bescheinigung auch dann sinnvoll, wenn
die Kapitalerträge diesen Betrag übersteigen, aber unter der Summe des
Grundfreibetrags (10.908 Euro) und dem Sparerfreibetrag (1.000 Euro)
bleiben. Die NV sorgt laut Steuerexperten dafür, dass Eltern für ihre
Kinder dann keine Steuererklärung abgeben müssen.
Weist das Kinder-Depot gar keine finanziellen Nachteile auf? Doch, es gibt welche. Vor allem zwei Bereiche sind zu nennen.
- Bafög: Sofern das Vermögen eines Kindes die Schwelle von 15.000 Euro
überschreitet (seit Januar 2023), hat es keinen Anspruch mehr auf
finanzielle Unterstützung durch den Staat etwa während des Studiums.
Wäre das Kind Bafög-berechtigt, kann der Schuss finanziell daher nach
hinten losgehen. Der Grund: Studierende müssen die Hälfe des Bafögs
nicht zurückzahlen. Das ergibt beim Höchstsatz von 934 Euro im Monat
und verschiedenen Regelstudienzeiten Summen von klar über 20.000 Euro.
Ob Kinder Bafög-berechtigt sind, können Eltern an einer Daumenregel
erkennen: Anspruch aufs volle Bafög hat ein Kind laut Deutschem
Studentenwerk, wenn der elterliche Haushalt weniger als 20.000 Euro an
Nettoeinkommen hat. Teilberechtigt ist es, wenn das elterliche
Einkommen vor Steuern und Sozialabgaben unter 40.000 Euro liegt.
-
Kostenlose Familienmitversicherung: Verdient oder erhält ein
Familienmitglied regelmäßig Kapitalerträge von über 485 Euro im Monat,
ist die kostenlose Familienmitversicherung bei einer gesetzlichen
Krankenkasse nicht mehr möglich, so die Techniker Krankenkasse.
Allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese Grenze bei monatlichen ETF-Einzahlungen von 100 oder auch 200 Euro bis zur
Volljährigkeit erreicht wird. Privat versicherte Eltern müssen sich um
die Mitversicherung nicht kümmern, da deren Kinder eigens
krankenversichert werden müssen.
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