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81% aller Nebenkostenabrechnungen sind fehlerhaft


Es gibt in Berlin ein seit 2017 bestehendes Unternehmen, das sich deutschlandweit auf die Überprüfung von Nebenkosten-Abrechnungen spezialisiert hat.

Die alarmierende Wahrheit ist:
Bisher waren 81 Prozent der geprüften Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft! Meistens zu Lasten der Mieter.

Die Gründe sind mannigfaltig, z.B.:
  • falscher Verteilerschlüssel
  • nicht umlagefähige Kosten umgelegt
  • Frist abgelaufen
  • kalkulatorische Fehler
  • falscher Nutzungszeitraum
  • Vorauszahlungen nicht berücksichtigt
  • formelle Fehler
  • Sondervereinbarungen nicht eingehalten usw.
Nach den Erfahrungen dieses Dienstleisters führte dies zu Rückerstattungen von 221 Euro im Durchschnitt.

Dieser Wert stammt aus den Vorjahren.
Da sich die Energiekosten in 2022 vervielfacht haben, dürften auch die Erstattungen wahrscheinlich deutlich höher sein!

Die Abrechnungen werden auf Basis der gesetzlichen Grundlagen auf deren Richtigkeit gecheckt. Und zwar online. Eine Terminabsprache ist daher nicht notwendig.

Eine Mitgliedschaft wird auch nicht vorausgesetzt, und selbstverständlich handelt es sich nicht um ein Abonnement.

Auf der Webseite
laden Sie ganz einfach Ihre Nebenkostenabrechnung hoch.

Innerhalb von 5 Tagen bekommen Sie den Prüfbericht.
Wurden Beanstandungen festgestellt, liegt ein vorformuliertes Widerspruchschreiben gleich bei, das Sie unterschreiben und dem Vermieter oder der Wohnungsgesellschaft zusenden.

Die Kosten
  • Für private Mieter betragen die Kosten - je nach Wohnungsgröße - zwischen 49 und 89 Euro.
  • Für gewerbliche Mieter betragen die Kosten - je nach Gewerbegröße - zwischen 149 und 349 Euro.
Wer eine Rechtschutzversicherung hat, bei der auch Mietrecht mit eingeschlossen ist, hat absolut kein finanzielles Risiko, da die Abrechnung darüber erfolgt, meistens durch die Mineko GmbH direkt.

Wer keinen Rechtschutz hat, muss selbst zahlen. Trotzdem kann sich das lohnen angesichts der Tatsache, dass die durchschnittlichen Erstattungsbeträge bisher bei 221 Euro lagen, ab Abrechnungsjahr 2022 wohl deutlich höher.

Die Fristen
Die Abrechnung für 2022 muss Mietern bis zum 31.12.2023 zugestellt werden. Die Prüffrist läuft dann bis zum Ende des Jahres 2024, selbst für den Fall, dass die Nachzahlung bereits geleistet wurde.

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