Dies & Das, März 2022
Etiketten-Schwindel
Wussten Sie, warum vermutlich die experimentelle
Gentherapie-Technologie (mRNA) für Covid-19 als „Impfstoff“ und nicht
als Medikament bezeichnet wurde? Ein Impfstoff vermittelt Immunität und
verhindert die Übertragbarkeit der Krankheit. Ein Medikament dient der
Behandlung einer Krankheit. Mit dieser falschen Etikettierung umgehen
die Hersteller die Haftung für Schäden, die bei Medikamenten gilt,
nicht aber bei Impfstoffen. Bei den mRNA-"Impfstoffen" handelt es sich
zudem um experimentelle Gentherapien.
Während Medien und (Gesundheits-)Politiker von Impfstoffen sprechen,
beschreiben die tatsächlichen Patente für die Injektionen von Pfizer
und Moderna sie wahrheitsgemäß als „Gentherapie“ und nicht als
Impfstoffe. (Die meisten Menschen kennen nicht den Unterschied zwischen
Injektion und Impfstoff, geschweige denn zwischen Impfung und
Behandlung (Therapie). Mehr dazu hier)
Weder Moderna noch Pfizer versprechen bei ihren COVID-19-„Impfstoffen“
Immunität. In ihren klinischen Studien geben sie sogar an, dass sie
nicht einmal auf Immunität testen werden.
"Sie verleihen weder eine Immunität noch verhindern sie die
Übertragbarkeit der Krankheit. Mit anderen Worten, sie sollen nicht
verhindern, dass man an SARS-CoV-2 erkrankt; sie sollen lediglich die
Infektionssymptome lindern, falls man doch infiziert wird" (Link siehe
oben). Statt lebenslanger Immunität sichern sich Pfizer und Moderna
somit langfristig ein ständiges Nachfolgegeschäft, das mit den
Booster-Impfungen bereits sichtbar wird.
Australien schafft Cash immer mehr ab
Bis 2019 gab es in ganz Australien rund 12.000 Geldautomaten. Seitdem
wurden 3.800 Geräte entfernt. Aber nicht nur sie verschwuinden, sondern
auch die Bankfilialen. Allein in den letzten drei Jahren haben die vier
größten Banken 450 Zweigstellen für immer geschlossen, vor allem auf
dem Land und in Vororten. Die Regierung sieht diese Entwicklung
durchaus gern. Ein bargeldloses Banksystem erlaubt viel bessere
Überwachung und damit Besteuerung.
Auch in Europa wird dem Bargeld schon länger der Krieg erklärt >>Details hier
SWIFT kann man ausschalten, die Blockchain nicht
Während man im internationalen Zahlungsverkehr der Banken (SWIFT)
sozusagen den Stecker ziehen kann, ist das beim
Blockchain-Zahlungsverkehr nicht möglich. Keine Nation der Welt kann
Blockchain-Transaktionen unterbinden. Wie ein Uhrwerk generiert
beispielsweise die Bitcoin Blockchain alle 10 Minuten einen Block –
ganz egal, was auch passieren mag.
Sanktionen könnten daher technisch nichts bewirken beziehungsweise
keine Transaktionen verhindern, sondern diese nur für illegal erklären.
Wenn Russland also versucht, via Kryptowährungen den SWIFT-Ausschluss
zu umgehen, bleiben den Staaten nur Verbote übrig, die derartige
Krypto-Zahlungen untersagen. (btc-echo)
Die fragwürdige deutsche Corona-Politik
Fakten aus https://reitschuster.de/post/knapp-drei-prozent-des-bundeshaushalts-fuer-fragwuerdige-coronatests/:
- Deutschland gibt knapp 3 Prozent (!) des Staatshaushalts nur für Tests aus.
- Kleinlaut
meldet sich der Bundesrechnungshof mit einem internen Papier, in dem
der Regierung ein “schlampiger Umgang” mit Steuergeldern bei den
Coronatests während der Pandemie attestiert wird.
- Derzeit
laufen 26.800 Verfahren (!), die gegen Verdächtige wegen der
Erschleichung von Corona-Hilfsgeldern eingeleitet wurden. Das dürfte
allerdings auch nur die Spitze des Eisbergs sein.
- In der etwa
200.000-Einwohnerstadt existieren mindestens zehn weitere Testzentren,
die mitunter mehr Tests pro Tag durchführen, so der Betreiber. Damit
entstehen dem Steuerzahler für den Betrieb des Testzentrums Kosten von
122.500 Euro pro Monat, denn es darf 12,50 Euro pro Test abrechnen. Die
Lohnkosten für die Angestellten dürften 12,50 Euro pro Stunde nicht
überschreiten und die Miete der Einrichtung sollte an den meisten
Standorten auch nicht mehr als 2.000 Euro betragen. Werden durchgehend
fünf Angestellte für zehn Stunden pro Tag beschäftigt, dann bleiben dem
Betreiber etwa 100.000 Euro zu versteuernder Gewinn pro Monat. Und alles ohne echtes unternehmerisches Risiko!
- Das
Testcenter des Betreibers führt rund 350 Tests pro Tag durch. Somit
sind seit dem 15. Dezember 2021 bei ihm etwa 43.000 Tests durchgeführt
worden. Erstaunlicherweise teilt er mit, dass die Positivrate hier
allerdings nur 0,81 Prozent beträgt. Damit ist die Positivrate des
Testzentrums 60-mal niedriger im Vergleich zu den Angaben, die von
Statista und RKI kommen.
- Inzwischen
ist laut Statista mehr als jeder zweite Labortest positiv. Der Wert
liegt bei 53,1 Prozent. Sollte dies der Realität entsprechen, liegt der
Verdacht nahe, dass die Kalibrierung der Tests geändert wurde und es so
zu mehr positiven und falsch-positiven Ergebnissen kommt. Leider gibt
es in den offiziellen Dokumenten des RKI noch immer keine Angaben zu
den verwendeten CT-Werten der Tests. Solange dieser Wert nicht konstant
gehalten wird, haben die Inzidenzen keine Aussagekraft und können auch
nicht mit den Werten aus der Vergangenheit verglichen werden.
- Während der
Staat kleine Unternehmen, Cafés, Bars, Kneipen, Restaurants und viele
andere Gewerbe zerstört, liefert er anderen Unternehmern ein
beträchtliches risikofreies Einkommen, um nutzlose Tests durchzuführen,
die in vielen Fällen zur Quarantäne gesunder Menschen führen, die damit
bei der Arbeit ausfallen und die Versicherungskassen weiter belasten,
während sie den Gewinn der Unternehmen schmälern. Ein System, das mehr
Fehlanreize setzt, lässt sich selbst mit sprudelnder Phantasie nur
schwer konstruieren.
Staatliche Abschreckung
Der Staat tut gerne so, als sei er fürsorglich und großzügig. Am
Beispiel Mobilitätsprämie sieht man aber genau die Verlogenheit, denn
die Bedingungen sollen wohl abschrecken:
Aus "Finanzbrief": Zum 125. Geburtstag von Ludwig Erhard (CDU), dem
Minister des „Wirtschaftswunders“ nach dem Krieg, sei an seine Warnung
vor Reformen erinnert, die uns Wände voll neuer Gesetze, Novellen und
Durchführungsbestimmungen bringen, die die Bürger in immer
ausgeklügelterer Form in neue Abhängigkeiten bringen, wenn nicht sogar
dort hineinzwingen. Nun, inzwischen leben wir mit Reformen, die der
freien Marktwirtschaft unverhohlen trotzen; Mindestlohn,
Mietpreisbremse und Klimaverordnungen lassen grüßen. Und da wäre noch
die Gerechtigkeitsregelung für Geringverdiener bei der
Entfernungspauschale:
Zur erhöhten Entfernungspauschale von 35 Cent ab dem 21.
Entfernungskilometer sollen Geringverdiener eine Mobilitätsprämie (zur
Ausgleichung der steigenden CO2-Abgaben) in Höhe von 14% der
Pendlerpauschale erhalten (§§ 101 ff. Einkommensteuergesetz). Die
Beantragung und Auszahlung sollte unkompliziert und schnell erfolgen,
hatte man im Parlament überlegt.
Gesetzgeber und Verwaltung haben es umgesetzt: Langstreckenpendler mit
geringem Einkommen bekamen ein eigenes Formular. Darin wiederum ist die
Abgabe einer Steuererklärung mit Anlage N als Bedingung vorgesehen, für
Bürger, die ansonsten gar keine Steuererklärung abgeben!
Wozu? Nun, die 4,9 Cent „Mobilitätsprämie“ gibt es erst ab dem 21.
Entfernungskilometer. Das aber nur, wenn die erhöhte
Entfernungspauschale die übrigen Werbungskosten des Arbeitnehmers um
den Pauschalbetrag überschreiten. Dabei muss allerdings das zu
versteuernde Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (aktuell 9.984
Euro) liegen. Des Weiteren ist die erhöhte Entfernungspauschale mit dem
Betrag zu vergleichen, um den das zu versteuernde Einkommen den
Grundfreibetrag unterschreitet. Der niedrigere Betrag ist für die
Berechnung der Mobilitätsprämie maßgeblich, allerdings nur, wenn diese
mindestens 10 Euro betragen würde
Sinn der bürokratischen Übung:
Die Mobilitätsprämie soll es nur geben, soweit der Geringverdiener
ansonsten keine steuerliche Entlastung erfährt. Man darf auch mit
Ludwig Erhard vermuten, dass er schlicht abgeschreckt werden soll, sie
zu beantragen. Die genaue Berechnung überlassen wir Spezialisten. Nur
soviel: Wer an 180 Tagen 35 Kilometer zur Arbeit fährt, 9.300 Euro
verdient und noch 300 Euro andere Werbungskosten hat, erhält eine
Mobilitätsprämie von 62,16 Euro. Er fährt dabei 12.600 Kilometer im
Jahr. Bei 7 Liter Kraftstoffverbrauch kostet ihn das aktuell rund 1.500
Euro.
Es gibt AIDS, und nun gibt es auch V-AIDS
V-AIDS (Vaccination Acquired Immune Deficiency Syndrome) beschreibt man
neuerdings ein Phänomen, bei dem man davon ausgeht, dass die Impfung
durch die Zerstörung von Lymphozyten eine Art Immunschwäche hervorrufen
kann, wie wir sie auch von der viralen Erkrankung AIDS kennen. Passend
dazu zeigt eine Studie aus Dänemark eine negative Impfwirksamkeit gegen
die Omikron-Variante. Wir wissen auch, dass die Impfung die angeborene
Immunität reprogrammiert und eventuell anti-idiotypische Antikörper
hervorruft, die das Immunsystem schwächen. Diese Toxizität der
„Impfstoffe” gegen SARS-CoV-2 schlägt sich nun massiv in der
Gesamtsterblichkeit nieder. (Quelle)
Offene Grenze 2.0
Nancy Faeser (SPD) ist Juristin und zeigte trotz ihrer
rechtsstaatlichen Ausbildung in jungen Jahren Sympathien für die
linkskriminelle Antifa. Nun wurde sie unter Olaf Scholz als erste Frau
Innenministerin. Sogleich entließ sie 2 Staatssekretäre und 13
Abteilungsleiter und ersetzte sie durch in der Regel fachfremde
Parteigenossen. Dadurch scheint es nun nur noch sehr wenig
Fachkompetenz in diesem für das Land so wichtigen Sicherheitsbereich zu
geben. Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die
Ukraine veranlasste sie, die keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt
werden. Somit können also nicht nur Kriegsflüchtlinge, sondern auch
Migranten aus allen möglichen anderen Ländern, teilweise selbst aus
Afrika, ungeprüft nach Deutschland einreisen.
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