Was bedeutet „AWV-Meldepflicht beachten“?
Auf dem Kontoauszug, auch online, findet man manchmal die Mitteilung „AWV-Meldepflicht beachten“.
Sie erscheint immer
dann, wenn man eine Gutschrift aus dem Ausland bekommen bzw. wenn man
eine Überweisung ins Ausland getätigt hat.
Müssen Sie hier Meldung machen an die Deutsche Bundesbank, ansonsten
drohen empfindliche Bußgelder? Manche Bankmitarbeiten behaupten dies,
aber in Wirklichkeit verhält es sich so:
AWV ist die Abkürzung für Außenwirtschaftsverordnung.
Sie steht im Zusammenhang mit dem AWG, dem Außenwirtschaftsgesetz.
AWG und AWV bestimmen, dass Überweisungen von und nach Deutschland
einer Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank unterliegen - allerdings
nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Die Meldepflicht-Grenze liegt bei 12.500 Euro.
Zur Meldung verpflichtet ist nicht das Geldinstitut, sondern der
Kontoinhaber. Die Banken sind nur verpflichtet, auf die Meldepflicht
hinzuweisen. Und dies tun sie generell, also auch bei ein- und
ausgehenden Kleinbeträgen, die weit, weit unter 12.500 Euro liegen.
Meldepflicht
Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen , die einen Wohnsitz oder Firmensitz in Deutschland haben.
Ausländer, die länger als 1 Jahr in Deutschland leben (sog. Deviseninländer) unterliegen ebenfalls der Meldepflicht.
Nicht meldepflichtig sind Deutsche, die länger als 1 Jahr im Ausland
leben (sog. Devisenausländer), auch wenn sie noch ein deutsches Konto
haben.
Meldefrist
Die Meldefrist ist relativ kurz: Sie muss bis zum siebten Kalendertag des Folgemonats erfolgen.
Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro
bestraft werden kann.
Falls Sie noch nie Ihrer Meldepflicht nachgekommen sind - machen Sie
sich keine Sorgen. Es ist das wahrscheinlich wirkungsloseste Gesetz in
Deutschland und kennt außerdem zahlreiche Ausnahmen. Es gibt auch keine
Kontrollmöglichkeiten. Eine Nichtbeachtung der AWV bleibt für
Privatpersonen praktisch immer ohne Folgen!
Für juristische Personen, also für Unternehmen, haben die
Meldevorschriften von AWV und AWG dagegen eine große Relevanz und
sollten auf keinen Fall unbeachtet bleiben.
Ausnahmen
Die oben genannten Ausnahmen sind für Privatpersonen die folgenden. Keine Meldepflicht bei:
- Überweisungen vom eigenen Inlandskonto aufs eigene Auslandskonto und umgekehrt.
- Aus- und
Rückzahlungen von Krediten und Einlagen (Tagesgelder, Festgelder) mit
einer ursprünglich vereinbarten Laufzeit von bis zu 12 Monaten
- Wareneinfuhr- und Ausfuhrerlösen
- Bargeldmitnahmen ins Ausland (es sind aber die Zollbestimmungen zu beachten)
Ein privater Kapitalanleger mit Konto oder Depot im Ausland hat also praktisch nichts zu befürchten!
Und wer doch etwas melden will an die Deutsche Bundesbank kann die telefonisch und anonym tun. Tatsache!
Eine Schnittstelle zum Fiskus gibt es auch nicht. Die Bundesbak selbst bestätigt, dass Privatpersonen nicht kontrolliert werden.
Warum will dann die Bundesbank diese Daten haben? Rein für statistische Zwecke.
Nun wissen Sie,
was es mit der AWV-Meldepflicht wirklich auf
sich hat, und kein Bankangestellter kann Ihnen entweder Unsinn erzählen
(was gar nicht selten vorkommt!) oder Angst einjagen, nur damit Sie Ihr
Geld nicht ins Ausland verschieben, wo die Bank nichts mehr daran
verdienen kann. Dann könnte das Institut Ihnen nämlich nicht mehr bzw.
weniger eigene Finanzprodukte anbieten und fette Provisionen kassieren.
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