Trading-Einkünfte in Zukunft steuerfrei erzielen
von Steuerberater Michael Wohlfart:
Durch die Begrenzung der Verlustverrechnung seit 2021 hat eine
Auswanderung für Trader, verbunden mit der Möglichkeit die Einkünfte
zukünftig steuerfrei zu erzielen, deutlich an Attraktivität
hinzugewonnen. Umso mehr, als die Gesetzesänderung in Einzelfällen dazu
führen kann, dass Trader mehr Steuern zahlen müssen, als sie mit dem
Trading an Gewinn gemacht haben.
Gehörst du auch zu denjenigen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen,
statt physische Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen? Aktien,
Trading & Co. sind beliebter denn je, auch wenn der Blick ins
Portfolio derzeit vielleicht an manchen Stellen etwas schmerzen könnte.
In letzter Zeit erreichte mich sehr oft die Frage, wie es nach einer
Auswanderung mit den Einkünften aus Kapitalvermögen aussieht. Ein
komplexes Thema, aber ich hoffe, ich kann heute ein wenig Licht ins
Dunkel bringen.
Sind meine Einkünfte aus Kapitalvermögen nach der Auswanderung in Deutschland noch steuerpflichtig?
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere
- Dividenden
- Veräußerungsgewinne aus Aktien
- Zinsen
- Stillhalterprämien
- Termingeschäfte.
Die letzten beiden Punkte zählen für Trader wohl zu den wichtigsten Einkunftsquellen.
Durch die Begrenzung der Verlustverrechnung ab 2021 hat eine
Auswanderung für Trader, verbunden mit der Möglichkeit die Einkünfte
zukünftig steuerfrei zu erzielen, deutlich an Attraktivität
hinzugewonnen.
Als mobile Vermögenswerte kannst du diese leicht ins Ausland verlagern. Dabei fallen i.d.R. keine Wegzugssteuern an.
Stille Reserven (unrealisierte und damit bisher unversteuerte Gewinne) kannst du so ins Ausland verlagern und dir dort steuerfrei auszahlen lassen.
In vielen Ländern fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die
private Vermögensverwaltung und sind dort häufig steuerfrei, in Ländern
mit Territorialbesteuerung oder als Dauerreisender sowieso.
Dann bleibt nur noch zu beachten, dass deine Einkünfte nach deiner
Auswanderung nicht doch noch unter eine Steuerpflicht in Deutschland
fallen.
Seit 2021 hat der Gesetzgeber Tradern im Privatvermögen mit der
Einführung einer Begrenzung der Verlustverrechnung viel Kopfzerbrechen
bereitet.
Verluste aus Termingeschäften dürfen nur noch mit Gewinnen aus
Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet
werden. Zudem ist die Verrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt.
Meiner Meinung nach völliger Unsinn, denn:
Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass du mehr Steuern zahlen musst, als du mit dem Trading an Gewinn gemacht hast!
Als Trader hast du derzeit 3 Möglichkeiten, deine Einkünfte zu erzielen:
- Du machst so
weiter wie bisher und versuchst, im Rahmen der Begrenzung der
Verlustverrechnung zu bleiben oder nimmst diese in Kauf.
- Du gründest
eine Trading GmbH. Mit allen Vorteilen und Nachteilen. Insbesondere
höheren Steuern, einem deutlich höheren Aufwand und den entsprechend
hohen Kosten.
- Du siehst die
Gesetzesänderung als Chance endlich auszuwandern. Deine Tätigkeit als
Trader kannst du jederzeit und überall und vor allem, richtig
umgesetzt, zukünftig steuerfrei ausüben. Dabei solltest du die
Anknüpfungspunkte für eine Steuerpflicht in Deutschland kennen und
entsprechend vermeiden.
Einfach ein Auslandsunternehmen im Ausland mit Wohnsitz in Deutschland gründen wird dabei nicht
funktionieren. Meist machen dir dabei die Regeln für den Ort der
Geschäftsleitung und der Hinzurechnungsbesteuerung einen Strich durch
die Rechnung.
Mach es richtig!
Eine Prüfsystematik nach dem folgenden Prinzip kann dich vor unangenehmen Überraschungen bewahren:
- Unbeschränkte
Steuerpflicht: Als erstes musst du bestimmen, wie deine Einkünfte
grundsätzlich in Deutschland besteuert werden. Dabei können dir deine
letzte Steuererklärung, die BMF-Schreiben oder dein Steuerberater
helfen.
- Beschränkte
Steuerpflicht: Diese lässt sich i.d.R. nicht vermeiden, da du den
Anknüpfungspunkt für die Besteuerung in Deutschland meist nicht
verhindern kannst (z.B. kannst du bei deinen Dividenden von Siemens
nicht einfach den Ort der Geschäftsleitung von Siemens ins Ausland
verlagern). Die beschränkte Steuerpflicht steht deiner Auswanderung
aber auch nicht im Wege.
- Erweitert
beschränkte Steuerpflicht: Einkünfte aus Kapitalvermögen können
durchaus hierunter fallen. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dich
persönlich anwendbar ist, kann dieses Deutschland das Besteuerungsrecht
jedoch entziehen.
Nächste Woche geht
noch ein ausführlicher Artikel mit Beispielen dazu online. Über
Facebook und LinkedIn sage ich dir Bescheid, wenn es soweit ist.
Connecte dich dort gerne mit mir, um die Info nicht zu verpassen.
In unserer Steuer-MasterMind
haben wir zudem weitere wichtige Einkunftsquellen systematisch auf ihre
Steuerpflicht nach einer Auswanderung geprüft und für dich
zusammengefasst. Dort kannst du alles ganz bequem nachlesen und musst
nicht mehr selbst recherchieren.
Beste Grüße
Steuerberater Michael Wohlfart & das Team von EasyDigiTax
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