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Trading-Einkünfte in Zukunft steuerfrei erzielen

von Steuerberater Michael Wohlfart:

Durch die Begrenzung der Verlustverrechnung seit 2021 hat eine Auswanderung für Trader, verbunden mit der Möglichkeit die Einkünfte zukünftig steuerfrei zu erzielen, deutlich an Attraktivität hinzugewonnen. Umso mehr, als die Gesetzesänderung in Einzelfällen dazu führen kann, dass Trader mehr Steuern zahlen müssen, als sie mit dem Trading an Gewinn gemacht haben.


Gehörst du auch zu denjenigen, die ihr Geld für sich arbeiten lassen, statt physische Waren oder Dienstleistungen zu verkaufen? Aktien, Trading & Co. sind beliebter denn je, auch wenn der Blick ins Portfolio derzeit vielleicht an manchen Stellen etwas schmerzen könnte.

In letzter Zeit erreichte mich sehr oft die Frage, wie es nach einer Auswanderung mit den Einkünften aus Kapitalvermögen aussieht. Ein komplexes Thema, aber ich hoffe, ich kann heute ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Sind meine Einkünfte aus Kapitalvermögen nach der Auswanderung in Deutschland noch steuerpflichtig?
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen insbesondere
  • Dividenden
  • Veräußerungsgewinne aus Aktien
  • Zinsen
  • Stillhalterprämien
  • Termingeschäfte.
Die letzten beiden Punkte zählen für Trader wohl zu den wichtigsten Einkunftsquellen.

Durch die Begrenzung der Verlustverrechnung ab 2021 hat eine Auswanderung für Trader, verbunden mit der Möglichkeit die Einkünfte zukünftig steuerfrei zu erzielen, deutlich an Attraktivität hinzugewonnen.

Als mobile Vermögenswerte kannst du diese leicht ins Ausland verlagern. Dabei fallen i.d.R. keine Wegzugssteuern an.

Stille Reserven (unrealisierte und damit bisher unversteuerte Gewinne) kannst du so ins Ausland verlagern und dir dort
steuerfrei auszahlen lassen.

In vielen Ländern fallen Einkünfte aus Kapitalvermögen unter die private Vermögensverwaltung und sind dort häufig steuerfrei, in Ländern mit Territorialbesteuerung oder als Dauerreisender sowieso.

Dann bleibt nur noch zu beachten, dass deine Einkünfte nach deiner Auswanderung nicht doch noch unter eine Steuerpflicht in Deutschland fallen.

Seit 2021 hat der Gesetzgeber Tradern im Privatvermögen mit der Einführung einer Begrenzung der Verlustverrechnung viel Kopfzerbrechen bereitet.

Verluste aus Termingeschäften dürfen nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechnet werden. Zudem ist die Verrechnung auf jährlich 20.000 € begrenzt.

Meiner Meinung nach völliger Unsinn, denn:
Das kann in Einzelfällen dazu führen, dass du mehr Steuern zahlen musst, als du mit dem Trading an Gewinn gemacht hast!

Als Trader hast du derzeit 3 Möglichkeiten, deine Einkünfte zu erzielen:
  1. Du machst so weiter wie bisher und versuchst, im Rahmen der Begrenzung der Verlustverrechnung zu bleiben oder nimmst diese in Kauf.
  2. Du gründest eine Trading GmbH. Mit allen Vorteilen und Nachteilen. Insbesondere höheren Steuern, einem deutlich höheren Aufwand und den entsprechend hohen Kosten.
  3. Du siehst die Gesetzesänderung als Chance endlich auszuwandern. Deine Tätigkeit als Trader kannst du jederzeit und überall und vor allem, richtig umgesetzt, zukünftig steuerfrei ausüben. Dabei solltest du die Anknüpfungspunkte für eine Steuerpflicht in Deutschland kennen und entsprechend vermeiden.
Einfach ein Auslandsunternehmen im Ausland mit Wohnsitz in Deutschland gründen wird dabei nicht funktionieren. Meist machen dir dabei die Regeln für den Ort der Geschäftsleitung und der Hinzurechnungsbesteuerung einen Strich durch die Rechnung.

Mach es richtig!

Eine Prüfsystematik nach dem folgenden Prinzip kann dich vor unangenehmen Überraschungen bewahren:
  1. Unbeschränkte Steuerpflicht: Als erstes musst du bestimmen, wie deine Einkünfte grundsätzlich in Deutschland besteuert werden. Dabei können dir deine letzte Steuererklärung, die BMF-Schreiben oder dein Steuerberater helfen.
  2. Beschränkte Steuerpflicht: Diese lässt sich i.d.R. nicht vermeiden, da du den Anknüpfungspunkt für die Besteuerung in Deutschland meist nicht verhindern kannst (z.B. kannst du bei deinen Dividenden von Siemens nicht einfach den Ort der Geschäftsleitung von Siemens ins Ausland verlagern). Die beschränkte Steuerpflicht steht deiner Auswanderung aber auch nicht im Wege.
  3. Erweitert beschränkte Steuerpflicht: Einkünfte aus Kapitalvermögen können durchaus hierunter fallen. Wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen auf dich persönlich anwendbar ist, kann dieses Deutschland das Besteuerungsrecht jedoch entziehen.
Nächste Woche geht noch ein ausführlicher Artikel mit Beispielen dazu online. Über Facebook und LinkedIn sage ich dir Bescheid, wenn es soweit ist. Connecte dich dort gerne mit mir, um die Info nicht zu verpassen.

In unserer Steuer-MasterMind haben wir zudem weitere wichtige Einkunftsquellen systematisch auf ihre Steuerpflicht nach einer Auswanderung geprüft und für dich zusammengefasst. Dort kannst du alles ganz bequem nachlesen und musst nicht mehr selbst recherchieren.


Beste Grüße
Steuerberater Michael Wohlfart & das Team von EasyDigiTax




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