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Steuerpflicht beenden, Teil 1


Er hat bereits seit einigen Jahren selbst gar keinen Wohnsitz mehr in Deutschland. Damit ist er wohl der einzige Steuerberater, der selbst ausgewandert ist und das Expertenwissen vermittelt bzw. dazu berät.

Aber, was hat es eigentlich mit dem Wohnsitz auf sich?
Der Wohnsitz ist der Hauptanknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland und dass du weiterhin Steuern zahlen musst. Deswegen möchte ich dir heute kurz und knapp erklären, wie der Wohnsitz überhaupt definiert wird.

Definition: Was bedeutet (steuerlicher) Wohnsitz?

Der Wohnsitz ist in § 8 AO wie folgt definiert:
"Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."

Aus der Definition lassen sich die drei folgenden Kriterien ableiten:

1.
Vorhandensein einer Wohnung
Das bedeutet schlicht, dass es sich um eine Wohnung handeln muss.

2.
Innehaben der Wohnung: Verfügungsmacht
Aus diesem Kriterium leitet sich deine Verfügungsmacht über eine Wohnung ab. Also, ob du jederzeit Zugang zu einer Wohnung bzw. einem Zimmer hast und dir diese Wohnung, wann immer du es wünscht, als Bleibe zur Verfügung steht.

Du solltest keinen Schlüssel mehr zu einer Wohnung haben. Andernfalls könnte dir auch darüber die  Verfügungsmacht über eine Wohnung unterstellt werden.
Bei einer langfristigen Vermietung erhält im Regelfall der Mieter alle Schlüssel.
Wenn du für deine Besuche in Deutschland regelmäßig bei denselben Personen unterkommst, solltest du auch für diese Wohnung keinen Schlüssel haben.

Selbstverständlich kannst du aber für die Zeit deiner Besuche in Deutschland einen Schlüssel zu deiner Unterkunft haben. Vergleichbar wie bei einem Hotelaufenthalt oder bei Anmietung einer Ferienwohnung. Hier bekommst du für deinen Aufenthaltsdauer auch immer einen Schlüssel.

3.
Beibehalten und Nutzen der Wohnung
Unter Beibehalten und Nutzen der Wohnung versteht der Gesetzgeber nach Rn. 4.1 zu § 8 AO im AEAO folgende Definition:

"Die Nutzung muss zu Wohnzwecken erfolgen. Die Wohnnutzung muss weder regelmäßig noch über eine längere Zeit erfolgen; erforderlich ist aber eine Nutzung, die über bloße Besuche, kurzfristige  Ferienaufenthalte bzw. unregelmäßige kurze Aufenthalte zu Erholungszwecken oder zu  Verwaltungszwecken hinausgeht. […] Es ist nicht erforderlich, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr zu Wohnzwecken in der Wohnung aufhält."

Daraus lässt sich ableiten, dass es keine Rolle spielt, wie oft und wie viele Tage du die Wohnung nutzt. In Grenzfällen kann sogar ein Wohnsitz vorliegen, wenn du die Wohnung innerhalb eines Kalenderjahrs gar nicht nutzt.

Um einen Wohnsitz auszulösen, müssen diese drei Kriterien kumuliert, also alle drei gemeinsam, vorliegen.

Mehr zu den steuerlichen Folgen, die sich aus deinem Wohnsitz ergeben und wie du deine unbeschränkte Steuerpflicht beenden kannst, kannst du in meinem aktualisierten Fachartikel nachlesen.

>> Hier geht es direkt zum Fachartikel <<

Ich wünsche dir viel Spaß beim Lesen. Der Artikel hilft dir sicher weiter, wenn du deine Auswanderung planst. Ich bin gespannt, welche Schlüsse du daraus ziehen kannst.


! Und bis zum 31.01. nicht vergessen:

Wenn du bei deiner Auswanderung in ein EU/EWR-Land eine Wegzugsbesteuerung gestundet hast, musst du zum 31.01. eines jeden Jahres die Meldepflichten nach § 6 Abs. 7 Satz 4 AStG [in der am 30.6.2021 geltenden Fassung] beachten.


Beste Grüße
Steuerberater Michael Wohlfart & das Team von EasyDigiTax

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