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Auswandern bei Insolvenz: Was ist hierbei zu beachten?

Bei den vielen schlechten Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, wünscht sich so mancher eine Ortswechsel und denkt an Auswanderung, nicht zuletzt wenn man verschuldet / überschuldet ist. Das Wichtigtse, das man dazu wissen muss:

Darf ich auswandern, auch wenn ich Schulden in D-A-CH habe?
In der EU herrscht Personenfreizügigkeit, d.h. jeder EU-Bürger darf sich grundsätzlich seinen EU-Wohnsitz nach eigenem Gutdünken aussuchen. Auch ins Nicht-EU-Ausland darf man grundsätzlich auswandern. Für verschuldete Personen gibt es kein Auswanderungsverbot.

Was allerdings nicht geht, ist, auszuwandern und dann einen einen Antrag auf Privatinsolvenz in Deutschland (bzw. Österreich, Schweiz) zu stellen. Denn dafür ist zwingend ein deutscher Wohnsitz vorgeschrieben.

Was aber geht, ist, einen Antrag auf Privatinsolvenz in Deutschland (bzw. Österreich, Schweiz) zu stellen, solnge man noch den einheimischen Wohnsitz hat und danach dann auszuwandern. Auswanderung bei laufender Insolvenz ist erlaubt.

Der Schuldner ist aber auch im Ausland verpflichtet, während der Privatinsolvenz seinen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten sowie allen anderen Obliegenheiten nachkommen. Die Haupt-Obliegenheit ist, dass der Schuldner während des Verfahrens und der Wohlverhaltensphase einer Arbeit nachgeht oder sich um eine solche kümmert.

Dazu gehört auch, dass der Schuldner sein pfändbares Einkommen an den Insolvenzverwalter abgibt.

Es ist empfehlenswert, dass Schuldner einen rechtlichen Vertreter in Deutschland hat, der dem Insolvenzverwalter als Ansprechpartner dient.

Kommt der Schuldner seinen Obliegenheiten nicht nach, droht ihm die Versagung der Restschuldbefreiung.


Deutsche Schulden im Ausland abwickeln?
Schulden können nicht auswandern. Über die Rückzahlung von z.B. in Deutschland gemachten Schulden muss mit den deutschen Gäubigern verhandelt werden.

Dank EU ist es aber schon seit 2001 möglich, sich den Rechtsbereich der Entschuldung auszusuchen. Die ausländischen Insolvenzgerichte dürfen den Insolvenzantrag eines EU-Ausländers nicht ablehnen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind allerdings in den letzten Jahren immer mehr verschärft worden.

Deutsche Gerichte und deutsche Gläubiger müssen die Entscheidungen der ausländischen Insolvenzgerichte akzeptieren. Alle Welt spricht von Globalisierung. Schuldner können das also auch in gewissem Rahmen.

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Wann verjähren Schulden?
Im Zivilrecht bedeutet Verjährung die zeitliche Grenze, nach der einer von einem anderen nichts mehr fordern kann, egal ob sein Anspruch berechtigt ist oder nicht. Eine Verjährung tritt dann ein, wenn ein Anspruch nicht rechtzeitig geltend gemacht worden ist.
Der zur Leistung (meist zur Zahlung) Verpflichtete kann sich dann weigern, die Leistung zu erbringen, wenn der Fordernde Zeitfristen versäumt hat, auch wenn sein Anspruch ansonsten voll berechtigt ist. Die einzelnen Verjährungsfristen sind sehr unterschiedlich und hängen von der Art des Anspruches ab: siehe HIER

Die EU-Pfändungsverordnung
Mancher Schuldner geht auch wegen seiner Überschuldung ins Ausland, gibt seinen neuen Wohnsitz nicht bekannt und hofft, dass die Forderungen gegen ihn vergessen werden. Das geht oft schief, wenn der Schuldner nach Jahren wieder zurückkehrt in sein Heimatland und feststellt, dass der oder die Gläubiger eine titulierte Forderung erwirkt haben.

Solch ein Titel verjährt erst nach 30 Jahren. Dann wird man selbst nach einer längeren Abwesenheit trotzdem noch seine Schulden bezahlen müssen. Durch die Verzinsung kann das sogar erheblich mehr sein als die ursprüngliche Forderung.


Bei einer Auswanderung wegen Schulden ist auch die EU-Pfändungsverordnung zu beachten. Seit 18.01.2017 drohen nun auch im EU-Ausland Pfändungen durch die so genannte Europäische Pfändungsverordnung. Sie erschwert es speziell Schuldnern, Geld vor Gläubigern auf EU-Auslandskonten zu verstecken. Mehr dazu HIER.

Bei einem Wohnsitz in einem Nicht-EU-Land ist die EU-Pfändungsverordnung selbstverständlich machtlos.


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