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Schnäppchen machen durch Justiz-Auktionen

Keiner möchte mit der Justiz etwas zu tun haben, bei Schnäppchenjägern ist jedoch das Gegenteil der Fall. Denn was die Justizbehörden einst beschlagnahmt oder gepfändet haben, müssen sie auch wieder zu Geld machen. Oft lassen sich auf der u.g. Plattform hochwertige Waren zu einem Bruchteil des Neupreises ergattern.

Was wird angeboten?

Nahezu alle Waren, die Sie sich vorstellen können, von Spielzeugflugzeugen bis echten Flugzeugen, von Schmuck bis Autos, von Computern bis Genussmitteln. In diesen Kategorien können Sie stöbern:

  • Bekleidung
  • Bücher
  • Elektronik
  • Fahrzeuge
  • Genussmittel
  • Haushalt
  • Kosmetika
  • Medizinische Produkte
  • Schmuck
  • Spielwaren
  • Sport und Freizeit
  • Teppiche
  • Werkzeuge und Maschinen
  • Wertgegenstände
  • Wohnen
  • Sonstiges

Die Angebote lassen sich praktischerweise nach Bundesländern unterteilen.

Woher stammen die Waren?

Die Artikel stammen meistens aus Pfändungen durch die Gerichtsvollzieher oder aus Beschlagnahmen der Justizbehörden, woraus sich in der Regel ein gewisser Wert ableiten lässt.
Aber auch Fundsachen finden sich darunter. 

Die Waren wurden zur Versteigerung freigegeben.

Die Startgebote sind sehr moderat, so dass sich häufig werthaltige Dinge zum günstigen Preis erwerben lassen.

Vorsicht:
Eine Garantie auf Funktionalität ist nicht gegeben. Es gilt der bei Auktionen übliche Grundsatz „gekauft wie angeboten“. Es gibt kein Widerrufsrecht. Angemeldete Nutzer können aber per Email Fragen an den Verkäufer stellen. Mängel werden aber, soweit sie bekannt sind, bei der Präsentation fairerweise angegeben.

Bei Computern muss man wissen, dass sie auf Datenschutzgründen kein Betriebssystem und keine Speichersoftware enthalten.

Wer kann mitsteigern?

Jede volljährige Person kann sich auf der Plattform

kostenlos anmelden. Das Portal ist übersichtlich und leicht zu navigieren durch Funktionen wie Schlagwortsuche, Kategorien-Auswahl, Bundesland-Auswahl und mehr.

Unter „Bald beendete Auktionen“ kann man sogar kurzfristig Schnäppchen machen.

Zum Versand nicht geeignete Waren wie z.B. Fahrzeuge müssen abgeholt werden.

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