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Bye Bye Dubai

Ab dem 01. Juni 2023 müssen Selbständige, Freiberufler und Gesellschaften mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten 9% Gewinnsteuer auf alle Gewinne über rund 100.000 Euro bezahlen. Kleinunternehmen mit einem Umsatz von weniger als rund 750.000 Euro sind von der Steuer befreit.

Auch 99% aller Freezone-Firmen von der Steuer betroffen
Dass praktisch auch 99% aller Freezone-Gesellschaften (FZEs) von der Steuer betroffen sind, wurde erst heute bekannt gegeben und trifft viele wie ein Schlag ins Gesicht. Erste Gesetzesentwürfe sprachen noch davon, dass jene FZEs, die nur Umsätze im Ausland erwirtschaften, von der Steuer ausgenommen sind. Aber dem ist definitiv nicht so.

Damit eine FZE von der Steuer befreit ist, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

Die FZE muss erstens 95% Ihrer Umsätze aus den folgenden Tätigkeiten erwirtschaften:
  • Herstellung von Waren oder Materialien;
  • Verarbeitung von Waren oder Material;
  • Rückversicherung;
  • Halten von Aktien und anderen Wertpapieren;
  • Besitz, Management und Betrieb von Schiffen;
  • Fonds-Tätigkeiten;
  • Vermögens- und Anlagenverwaltung;
  • Head Office Tätigkeiten
  • Gruppeninterne Treasury- und Finanzierungsdienstleistungen;
  • Finanzierung und Leasing von Flugzeugen einschließlich Motoren und Retables;
  • Transport von Waren oder Materialien in oder aus einer bestimmten Free Zone;
  • Logistik-Dienste;
  • und alle Nebentätigkeiten zu den oben aufgeführten Tätigkeiten.
Zweitens sind für steuerfreie FZEs verboten:
  • Geschäfte mit natürlichen Personen,
  • Einkünfte aus bestimmten regulierten Finanzdienstleistungen,
  • Einkünfte aus immateriellen Vermögenswerten,
  • und Einkünfte aus Immobilien, mit Ausnahme von Transaktionen mit anderen FZEs in Bezug auf gewerbliche Immobilien in einer Freizone
Drittens wurde bestätigt, dass nur jene FZEs die Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können, bei denen die Wertschöpfung komplett in der Freezone erfolgt, d.h. durch Mitarbeiter vor Ort in der Freezone oder Dienstleister in derselben.

Machen die VAE jetzt überhaupt noch Sinn? Was sind die Alternativen?
Für die meisten Mandanten werden sich die VAE damit als Standort erledigt haben. Freilich - als Wohnsitz ist Dubai weiter attraktiv. Eine Einkommensteuer gibt es auch weiterhin nicht. Wer aber in die VAE umzog, um dort unternehmerisch tätig zu werden und keine Steuern zu bezahlen, der steht nun vor einem Trümmerhaufen und kann von vorne beginnen.

Allerdings gibt es zu einem Leben in den VAE und einer Freezone-Firma in Dubai etliche Alternativen, wo Unternehmer steuergünstig Firmen gründen und betreiben können - und das bei geringeren Kosten und bei weit reduziertem Aufwand, als dies auch schon bisher in Dubai der Fall war.

Natürlich geht das nicht ohne einen Umzug ins Ausland. Auch hier gibt es eine Zukunft nach Dubai. Wir kennen viele Länder, die für erfolgreiche Unternehmer wie Sie den roten Teppich ausrollen und Sie nicht mit wachsender Bürokratie und steigenden Steuern vergraulen wollen.

3 konkrete Lösungen sind z.B.
  • Leben in Spanien oder Portugal mit Gesellschaft in Malta - 5% Steuern
  • Leben auf den Bahamas (eine Stunde von Miami) mit US LLC - 0% Steuern
  • Leben in Südafrika mit Firma in Singapur - ca. 4% Steuern
Erfolg braucht Beratung: Endlich Klarheit bei Fragen zur Steueroptimierung im Ausland
Buchen Sie jetzt ein Beratungsgespräch mit Herrn Sauerborn und entdecken Sie Alternativen zu Dubai und den VAE, die auch weiter funktionieren. Egal, ob Sie bereits eine Firma in den VAE gegründet haben oder kurz davor standen und jetzt verunsichert sind: Wir können Sie kompetent beraten und Alternativen aufzeigen.
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Das Team der Steuerkanzlei St Matthew



Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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