Das Märchen von der gesetzlichen Einlagensicherung von Sparguthaben
In der Überschrift
verwende ich den Begriff "Märchen". Wenn Sie diesen
Artikel zu Ende gelesen haben, ersetzen Sie ihn vielleicht durch
"Verarsche"... Machen Sie sich
auf ein paar unglaubliche Tatsachen gefasst!
Wie jedes Wirtschaftsunternehmen können auch Banken zahlungsunfähig
werden. Die Wirtschaftsgeschichte kennt zahllose Beispiele, auch
deutsche Banken blieben von Insolvenz nicht verschont. Daher wurden die
Maßnahmen zum Schutz der Bankguthaben (= Einlagen) ständig erweitert
und reformiert. Das
aktuellste Beispiel ist die Greensill Bank in Bremen, bei der mehr als
20.500 Anleger mit 2,7 Milliarden Euro zu entschädigen sind.
Derzeit besteht der Einlagenschutz auf vier Ebenen:
- Eigenkapitalvorschriften (da sich im Zuge der
seit 2007 bestehenden Finanzkrise bei den Banken ein eklatantes
Ungleichgewicht zwischen Eigenkapital und ausgegebenen Darlehen gezeigt
hat, sollen die Eigenmittel sukzessive aufgestockt werden).
- Gegenseitige Haftung von Bankengruppen
(privatwirtschaftliche Banken, genossenschaftliche Banken (Volksbanken
und Raiffeisenbanken) sowie Sparkassen etc. haben jeweils eigene
Sicherungssysteme)
- Einlagensicherung durch das Einlagensicherungs-
und Anlegerentschädigungsgesetz
- freiwillige Einlagensicherung durch
Einlagensicherungsfonds (sog. Feuerwehrfonds)
Die 5. Ebene, die spöttisch genannte
"Merkel-Garantie", ist nichts weiter als ein geschickt inszeniertes,
aber völlig leeres Politiker-Versprechen ohne gesetzliche Grundlage und
rechtliche Verbindlichkeit
(auf dem Höhepunkt der weltweiten Finanzkrise im Oktober 2008
versprachen Kanzlerin Angela Merkel und ihr damaliger Finanzminister
Peer Steinbrück: "Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre
Einlagen sicher sind", um einen drohenden Bankrun in Deutschland zu
verhindern. Wäre es doch dazu gekommen, wäre die Bunderegierung nie
dazu in der Lage gewesen, die damals 565 Milliarden Euro Spareinlagen
zu garantieren, denn das wäre fast das Doppelte des Bundeshaushalts
gewesen).
Die
gesetzliche Einlagensicherung
Sie gilt für:
- Girokonten (auch
von Unternehmen)
- Sparkonten
- Sparbriefe
- Festgeldkonten
- Tagesgeldkonten
- Fremdwährungskonten
und zwar bis zu
einer Höhe von 100.000 Euro pro Bankkunde. Bei Gemeinschaftskonten gilt
sie bei gleichberechtigten Kontoinhabern sogar pro Person. Der Anspruch auf Entschädigung ist
notfalls vor Gericht einklagbar. Aber ist das realistisch? Nein! Es
ist...
rein rechnerisch
unmöglich:
Die zweitgrößte Bank in Deutschland ist die Commerzbank mit 15
Millionen Kunden. Die Deutsche Bank hat noch mehr Kunden. Aber rechnen
wir konservativ mit einer mittelgroßen Bank, die nur 1 Million Kunden
hat. Wenn theoretisch jeder zweite Anspruch auf 100.000 Euro
Entschädigung hätte, dann müsste diese Bank 50 Milliarden Euro zur
Verfügung stellen - das ist völlig utopisch.
Markus Miller von "Kapitalschutz vertraulich"
hat gar errechnet: Wenn bei einem Zusammenbruch des Bankensystems alle
Banken zahlungsunfähig werden würden, dann bekäme jeder Bankkunde aus
dem Geld, was in den Einlagensicherungen zur Verfügung steht, gerade
einmal rund 400 Euro pro ausgezahlt!
Sie sehen: Die Versprechen und Garantienen sind im Ernstfall kaum das
Papier wert, auf dem sie stehen. Reine Augenwischerei. Die Sparer und
Anleger werden in eine Scheinsicherheit gewiegt.
Vor Gericht...
sind die Aussichten auch nicht besser. Das Klagerecht steht Ihnen -
ebenfalls auf geduldigem Papier - zwar zu, aber vor welchem Gericht?
Wie viel wollen Sie erstreiten von einer zahlungsunfähigen Bank?
Welchen Sinn macht es, ein Urteil zu bekommen, das Sie nicht
vollstrecken können? Und besteht nicht auch die Gefahr, dass die
gesetzlichen Grundlagen auf Entschädigung schnell geändert werden?
Wie gesagt beträgt die gesetzlich festgelegte Europäische
Einlagensicherung der Banken europaweit 100.000 Euro pro Konto. Doch
sogar die Europäische Bankenaufsicht (EBA) gesteht selber ein, dass nur
0,34 % der Bankeinlagen in Deutschland durch die Sicherungssysteme
abgesichert sind. Das bedeutet nichts anderes, als dass von je 1.000
EUR Kontoguthaben gerade einmal 3,40 EUR geschützt sind…
Beispiel Zypern
So hat man am Beispiel der Bankenkrise in Zypern gesehen, wie es
gemacht wird: An einem Wochenende werden Tatsachen geschaffen -
Bankautomaten und Online-Banking funktionieren nicht mehr, die Filialen
bleiben am Montag auf unbestimmte Zeit geschlossen und 10 Prozent oder
mehr werden ab einer bestimmten Guthabenhöhe (wenn nicht gar von jedem
Guthaben) einbehalten.
Dies war ein Testlauf für zukünftige Bankpleiten, bei dem man
Erfahrungen sammeln konnte, um es beim nächsten Mal noch perfekter
durchzuziehen...
Die Enteignungspläne
liegen bereits in den Schubladen Seit
einigen Jahren gibt es eine EU-Richtlinie zur Sanierung von in
Schieflage geratenen Banken. Damit sind Sparer schon lange am Risiko
ihrer Bank beteiligt. Diese Richtlinie ist mittlerweile in Deutschland
im so genannten Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) umgesetzt
worden. Das Fatale ist, dass es nicht nur in Deutschland angewendet
werden kann, sondern EU-weit greift, wenn eine Bank in Schieflage
gerät und saniert werden muss. Ja, es kommt auch dann zur Anwendung,
wenn das Institut wegen hoffnungsloser Überschuldung abgewickelt und
aufgelöst werden muss. Weil dabei auf die Kundengelder zugegriffen
werden wird, ist es also ein Bankkunden-Enteignungssetz (näheres dazu HIER).
Aktuelle Entwicklungen
und Beispiele
Am Beispiel von
Österreich ist klar zu erkennen, dass die Schulden der Öffentlichkeit
auf die Sparer abgewälzt werden. Die Hälfte der
100.000-Euro-Einlagensicherung kam bisher vom Staat. Nun hat Österreich
nach der Milliarden-Pleite der Hypo Alpe Adria Bank nicht nur in diesem
speziellen Fall alle Forderungen und vertraglichen Garantien
entschädigungslos beseitigt, sondern gleich generell die staatliche
Einlagensicherung abgeschafft.
Wieder agiert ein Land als EU-Vorreiter, denn die EU hat auch hierzu
eine Richtlinie beschlossen. Über kurz oder lang werden sich auch
andere Staaten als Garanten verabschieden. Schon jetzt garantiert der Staat in Deutschland seit Jahren nicht mehr für
ausreichendes Eigenkapital der Sparkassen, was wenig bekannt ist.
In Spanien und Australien ging man noch weiter. Hier wurden bereits
Gesetze verabschiedet, die Zwangsabgaben auf Bankguthaben vorsehen. Seit Sommer 2014 sind es in
Spanien 0,03% (der moderate Zinssatz lässt sich leicht jederzeit
erhöhen), Australien hat 2015 ebenfalls eine Zwangssteuer auf
Sparguthaben eingeführt.
FAZIT
Die gesetzliche Einlagensicherung wird besser dargestellt, alsi sie
ist. Bei einer kleinen Bankinsolvenz mag sie noch funktionieren, wenn
aber eines der größeren Institute zahlungsunfähig wird, reicht das
Vorsorgekapital keinesfalls. Dann werden die Sparer und Anleger selbst
in die Haftung genommen.
Oder es werden die Gesetze zu Gunsten der Banken geändert, wie dies
z.B. schon vorsorglich mit §89 des Versicherungsaufsichtsgesetzes für
die Lebensversicherer gemacht worden ist (mehr dazu HIER).
Was können Sie tun?
Die geschilderten Risiken lassen sich nicht gänzlich ausschließen, aber
abmildern. Das Zauberwort heißt "Diversifikation". Das heißt, verteilen
Sie Ihre Geldanlagen auf diverse Banken. Und nutzen Sie auch Banken in
anderen Ländern. Möglichst auch außerhalb der EU oder zumindest Banken
aus Ländern, die nicht den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel haben
(z.B. Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Kanada usw.).
Übrigens, so schützt sich die Siemens AG: Sie hat eine eigene
Banklizenz und kann deshalb ein Konto bei der Europäischen Zentralbank
führen. Dort sind Einlagen absolut sicher, denn notfalls wird einfach
neues Geld gedruckt...
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