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Zypern führt die Steuerfreiheit ein


Es ist soweit! Der EU-Mitgliedsstaat Zypern hat die in 2015 geplante Steuerreform verabschiedet. Das Gesetz mit der Kurzbezeichnung Non-Dom Zypern findet ab sofort Anwendung und kann nun praktisch von jedem Ausländer genutzt werden. Was versteht man unter Non-Dom Zypern?

Effektive Steueroptimierung mittels Wohnsitzverlagerung innerhalb der Europäischen Union
Um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes weiter voran zu treiben, hat die Republik Zypern (EU) eine weitreichende Steuerreform verabschiedet. Insbesondere für ausländische Unternehmer und vermögende Privatpersonen, welche Ihren Wohnsitz jetzt nach Zypern verlagern, bietet das sogenannte Zypern Non-Dom Programm enorme wirtschaftliche Vorteile.

Das Non-Domicile Programm Zypern für ausländische Privatpersonen
Ziel des Zypern Non-Dom Programms und der entsprechend neuen gesetzlichen Regelungen ist es, mehr ausländische Unternehmer und vermögende Privatpersonen in Zypern wohnansässig werden zu lassen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation des Landes weiter zu verbessern und die Position als Knotenpunkt internationaler Wirtschaft zu festigen.

Alte Steuerregelung in Zypern bis zum 16. Juli 2015
Bis zum Juli 2015 wurden alle passiven Einkommen von steuerpflichtigen Personen in Zypern regulär mit Steuersätzen von 17% auf Dividenden, 30% auf Zinserträge und rund 3% auf Mieteinnahmen besteuert. Diese vergleichsweise hohe Besteuerung hatte zur Folge, dass vermögende Privatpersonen und Unternehmer aus dem Ausland der wirtschaftliche Anreiz fehlte, den persönlichen Wohnsitz nach Zypern zu verlagern.
Dieser Herausforderung hat sich Zypern mit einer weitreichenden Steuerreform gestellt und somit eine Inspiration für ausländische Unternehmer und vermögende Privatpersonen geschaffen. Das Ergebnis ist eine neue Gesetzgebung.

Was bewirkt der neue „Resident but not Domiciled" Steuerstatus in Zypern?
Gemäß dieses neuen Gesetzes, welches auch als Non-Dom bezeichnet wird, sind alle Steuerinländer Zyperns (Ausländer mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern), welche nicht einen „einheimischen“ Status besitzen, komplett von der Besteuerung von Dividenden, Mieteinkommen und Zinsen ausgenommen. Völlig unabhängig davon, wo das Einkommen erwirtschaftet wird.
Dividenden: Eine ausländische Person mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern und Non-Dom-Staus, wird ab dem 16. Juli 2015 nicht der sogenannten SDC-Besteuerung in Zypern unterzogen. Darüber hinaus sind Dividendenerträge, ob aus inländischen oder auch ausländischen Quellen, bedingungslos von der Besteuerung befreit. Daher betragen die durch einen in Zypern ansässigen Non-Dom zu zahlenden Steuern auf Dividendenerträge ab dem 16. Juli 2015 effektiv 0%.
Zinserträge: Eine ausländische Person mit Wohnsitz in Zypern und Non-Dom-Status wird seit dem 16. Juli 2015 von der Besteuerung auf Zinserträge komplett befreit. Dies gilt ebenfalls unabhängig davon, ob es sich um Zinserträge inländischer oder auch ausländischer Herkunft handelt.
Mieteinnahmen: Ebenfalls ausgenommen von der Besteuerung sind Mieteinnahmen, welche die ausländische Person regulär in Zypern zu versteuern hätte.

Es besteht kein Zweifel daran, dass Zypern mit der Steuerreform vom Juli 2015 und der Einführung des Non-Dom-Status für Ausländer ein deutliches Zeichen gesetzt hat, welches wahrhaftig um die Welt gehen wird. Der einzige Nachteil: Diese Regelung besitzt eine eingeschränkte Gültigkeit von 17 Jahren.

Neben einer geringen Körperschaftssteuer von 2% bis 12,5%, fehlender Gewerbesteuer und enormer Freizügigkeit im Umgang mit Ausgaben an Offshore- und Non-EU-Gesellschaften, dürfte mit dem Wegfall der Besteuerung auf Dividenden, Zinserträge und Mieteinnahmen nun auch der letzte Baustein in einer langen Kette aus Anreizen gesetzt sein.

Fallstudien
Fallstudie 1: Ein Unternehmer
verlagert seinen steuerrechtlichen Wohnsitz nach Zypern (EU) und wird somit Cyprus Tax Resident (CTR).
Eine Privatperson mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Zypern und Non-Dom-Status ist von der Besteuerung auf Dividenden- und Zinserträge befreit.
Herr Mustermann verlagert mit seiner Familie seinen Wohnsitz nach Zypern, gründet ein dort Unternehmen und wird somit zu einem Cyprus Tax Resident. Als Angestellter seines eigenen Unternehmens in Zypern lässt Herr Mustermann sich 19.000 Euro Jahresgehalt auszahlen (keine Lohnsteuern – jährlicher Lohnsteuerfreibetrag) und erlangt so vollen Status in der Sozialversicherung, eine persönliche CY-Steuernummer und den Non-Dom CTR-Status.
Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich zahlt nun Herrn Mustermanns Unternehmen auf Zypern Dividenden an Herrn Mustermann.
Fazit: 0%ige Lohnsteuer, voller Sozialversicherungsstatus, 0%ige Besteuerung der Dividenden

Fallstudie 2: Eine vermögende Privatperson verlagert ihren Wohnsitz nach Zypern
Herr Beispielmann besitzt internationale private Bankkonten. Begriffe wie EU-FATCA und OECD Informationsabkommen sind Herrn Beispielmann durch Gespräche mit seinen internationalen Bankberatern wohl bekannt.
Herr Beispielmann beschließt, seinen Wohnsitz nach Zypern zu verlagern, dort ein Unternehmen zu gründen und sich in dem Unternehmen selbst zu beschäftigen. Herr Weser wird somit Cyprus Tax Resident (CTR) – siehe Fallstudie 1.
Als zweiter Schritt und im Rahmen seiner Vermögenssicherung, welche völlig im Einklang mit dem zypriotischen Steuerrecht (EU) steht, meldet er seinen Banken den neuen steuerlichen Wohnsitz und bezieht folgend als CTR seine Zinserträge.
Fazit: Sämtliche Zinserträge des Herrn
Beispielmann werden in Zypern nicht der Besteuerung unterzogen. Durch seine strategisch kluge Ausrichtung, der Firmengründung in Zypern mit Anstellung seiner eigenen Person und mittels der neuen Gesetzgebung in Zypern erreicht Herr Beispielmann darüber hinaus eine 0%ige Lohnsteuer, voller Sozialversicherungsstatus und die 0%ige Besteuerung alle vereinnahmten Dividenden.

Fallstudie 3: Unternehmer schafft Sicherheit für Kapital und Grundlage für Steuerfreiheit
Herr Müllermeier ist Unternehmer und besitzt mehrere Unternehmen. Sein Arbeitseinkommen, seine Ersparnisse und seine Dividendenerträge aus unternehmerischer Tätigkeit werden in seinem Heimatland hoch besteuert.
Herr Müllermeier verlagert seinen Wohnsitz nach Zypern (EU), restrukturiert seine Unternehmen auf die reine Auszahlung von Dividenden und erwirbt somit die diesbezüglich völlige Steuerfreiheit!
Abgesehen von der Tatsache, dass das Wetter in Zypern ganzjährig nahezu perfekt ist, motivieren Herrn Müllermeier auch die international exzellenten Flugverbindungen, das angenehme Leben in Zypern, die niedrigen Lebenshaltungskosten und vieles mehr.

Und Herr Müllermeier ist ein durchaus versierter Kaufmann. Er weiß, dass es in der heutigen Zeit durchaus ratsam ist, eigene Vermögenswerte aufzuteilen und so gründet er neben einer Gesellschaft in Zypern (benötigt für Residenz, Steuernummer, Sozialversicherung, etc.) noch ein weiteres Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit einem Geschäftskonto in Abu Dhabi oder auch Dubai. Somit verschafft sich Herr Müllermeier Kapitalsicherheit an einem der stärksten und sichersten Bankenstandorte der Welt, genießt neben dem Wetter und der hohen Lebensqualität völlige Steuerfreiheit und ist flexibel genug, nun auf weitere Veränderungen in der Weltwirtschaft völlig flexibel reagieren zu können.

Einkommen aus Beschäftigung im Rahmen des Non-Dom Zypern
Dass eine Firmengründung in Zypern ihre Eintrittskarte zur Residenz und zudem schon aus Gründen des Sozialversicherungsstatus und der persönlichen Steuernummer ratsam ist, dies haben wir zuvor bereits mehrfach erwähnt. Wir setzen aber an dieser Stelle nochmals nach und ergänzen unsere Ausführungen um die neue Regelung hinsichtlich Non-Dom Zypern und Lohnsteuern.

Wer in der Republik Zypern, gemäß den neuen Regelungen für „neu wohnansässige Ausländer“, den Non-Dom Status besitzt, partizipiert zukünftig auch von Steuerminderungen auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Im Klartext:

Non-Dom Personen, welche aus einem Beschäftigungsverhältnis mehr als 100.000 Euro vereinnahmen, erlässt die Republik Zypern 50% der sog. Lohnsteuer auf fünf Jahre. Im Zuge der neuesten Gesetzesvorlagen, kann diese Reduzierung auf 10 Jahre ggf. noch ausgeweitet werden. Wir sind zuversichtlich, dass dies ein weiterer Anreiz für Sie darstellt, eine zeitnahe Wohnsitzverlagerung nach Zypern im Status Non-Dom in Erwägung zu ziehen.
Anmerkungen:

Es gibt unzählige Beispiele, welche wir Ihnen zu diesem Thema anführen könnten, doch der herauszustellende Vorteil ist nahezu immer identisch, die Möglichkeiten nahezu unbegrenzt und es sollte letztendlich hier auch nur ein Anstoß gegeben werden, der Phantasie freien Lauf zu lassen. Voraussetzung in jedem Fall ist natürlich stets die steuerrelevante Wohnsitzverlagerung nach Zypern.

Zypern ist kein Mitglied des Schengen-Abkommens. Aus diesem Grunde kann in Zypern nur derjenige den Status eines Residenten in der Regel erlagen, welcher entweder ein Arbeitsverhältnis nachweisen kann und/oder ein Unternehmen auf Zypern besitzt.

Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, bietet sich grundsätzlich die Gründung eines Unternehmens in Zypern an, ganz gleich, ob es sich hierbei um eine aktive Gesellschaft handelt oder auch um eine Holding Gesellschaft, welche eigenes Vermögen verwaltet und/oder Anteile an in- und ausländischen Unternehmen hält (Steuerfreiheit über Dividendeneinkommen).

Vom Rat zur Tat
Das ist Privacy Management Group
Privacy Management Group ist seit über 30 Jahren auf die steuerrechtliche und juristische Beratung und Betreuung von Ausländern in Zypern spezialisiert. In deutscher und weiteren fünf Sprachen beraten und betreuen Sie unsere hauseigenen Juristen, Steuerberater und Corporate Consultants.

Privacy Management Group besitzt die erforderliche Zulassung nach ICAP. Darüber hinaus unterziehen sich alle Abteilungen des Unternehmens freiwillig einer jährlichen Qualitätskontrolle durch den internationalen TUV NORD. Sämtliche Leistungen wurden gemäß ISO 9001:2008 zertifiziert. Die letzte Prüfung erfolgte im Mai 2015.
Wir kennen Ihre Bedürfnisse

Privacy Management Group in Zypern beschäftigt seit Jahren Ausländer aus der Schweiz, aus Deutschland, aus Polen und zwei weiteren europäischen Ländern. Jeder von diesen Kollegen hat sich folglich bereits schon einmal zum Auswandern nach Zypern entschieden und weiß daher, worauf es ihm persönlich ankam. Aus unserer Sicht ein starkes Argument für unser Unternehmen, welches neben unser über 30-jährigen Erfahrung vor Ort, Ihnen ganz sicher zugutekommen wird.

Wir dürfen mit aller Überzeugung von uns sagen, dass wir genau wissen, worauf Sie bei Ihrem Vorhaben Wert legen. Ganz gleich, ob Sie alleinstehend nach Zypern verziehen möchten oder ob Sie Familie und Kinder dabei zu berücksichtigen haben.

Unser konkretes Angebot an Sie
Privacy Management Group (Rechtsanwälte, Juristen, Steuerberater und Consultants) berät und betreut Unternehmer und Privatpersonen aus dem Ausland bei der Wohnsitzverlagerung nach Zypern (EU).

Der Umfang unserer Service-Leistungen erstreckt sich über alle geschäftlichen, persönlichen, juristischen und auch steuerlichen Belange, welche im Zusammenhang mit der Begründung eines Wohnsitzes, einer Firmengründung in Zypern, ihrer steuerlichen Non-Dom Anmeldung und der laufenden Betreuung und Beratung in Zypern stehen.

Darüber hinaus informieren wir Sie über Miet- und Kaufpreise vor Ort, sind Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Immobile behilflich und stehen Ihnen auch zur Seite, wenn es um Schule und Bildung, Sozialversicherungsfragen, allgemeine Versicherungsfragen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und auch Steuerrecht geht.

Die Ihnen gebotenen Leistungen werden stets individuell Ihrer persönlichen Bedürfnisse angepasst bzw. erweitert.
Sollten Sie also nun mit dem Gedanken spielen, Ihren Wohnsitz nach Zypern zu verlagern, so bieten wir Ihnen in einem ersten Schritt ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch an.

Privacy Management GroupFZ-LLC
Dubai Representative Office
Al Habtoor Business Tower
Level 28, P.O. Box: 29805, Dubai Marina, Dubai,
United Arab Emirates
Phone: +971 4 453 2747 (englisch)
European Business Center: Tel. (+357) 220 28 266 (deutsch) | Fax: (+357) 240 20 624
Email: backoffice@firma-offshore.com | Internet: firma-offshore.com

Rechtliche Hinweise
Ausländische Personen, welche in den vergangenen 20 Jahren mindestens 17 Jahre in Zypern steuerlich ansässig waren, können nicht von dieser neuen gesetzlichen Regelung profitieren. Weitere Informationen zum Thema „Ausschluss von Personen“ erhalten Sie von uns gern auf Anfrage. Es gelten darüber hinaus unsere Rechts- und Nutzungshinweise, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsausschlüsse.
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Es gelten darüber hinaus unser „Legal Details“ und unsere aktuellen „General Terms and Conditions“.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Ausland erwirtschaftete Erträge in Ihrem Heimatland der Steuerpflicht unterliegen können. Für die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten sind ausschließlich Sie verantwortlich. Bitte lassen Sie sich daher unbedingt hinsichtlich ggf. bestehender Steuerpflichten auch in Ihrem Heimatland durch einen Steuerberater oder auch Rechtsanwalt beraten.


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