Zypern
führt die Steuerfreiheit ein
Es
ist soweit! Der EU-Mitgliedsstaat Zypern hat die in 2015 geplante
Steuerreform verabschiedet. Das Gesetz mit der Kurzbezeichnung Non-Dom
Zypern findet ab sofort Anwendung und kann nun praktisch von jedem
Ausländer genutzt werden. Was versteht man unter Non-Dom Zypern?
Effektive
Steueroptimierung mittels Wohnsitzverlagerung innerhalb der
Europäischen Union
Um die wirtschaftliche Entwicklung des Landes weiter voran zu treiben,
hat die Republik Zypern (EU) eine weitreichende Steuerreform
verabschiedet. Insbesondere für ausländische Unternehmer und vermögende
Privatpersonen, welche Ihren Wohnsitz jetzt nach Zypern verlagern,
bietet das sogenannte Zypern Non-Dom Programm enorme wirtschaftliche
Vorteile.
Das Non-Domicile
Programm Zypern für ausländische Privatpersonen
Ziel des Zypern Non-Dom Programms und der entsprechend neuen
gesetzlichen Regelungen ist es, mehr ausländische Unternehmer und
vermögende Privatpersonen in Zypern wohnansässig werden zu lassen.
Dieser Schritt soll dazu beitragen, die wirtschaftliche Situation des
Landes weiter zu verbessern und die Position als Knotenpunkt
internationaler Wirtschaft zu festigen.
Alte Steuerregelung
in Zypern bis zum 16. Juli 2015
Bis zum Juli 2015 wurden alle passiven Einkommen von steuerpflichtigen
Personen in Zypern regulär mit Steuersätzen von 17% auf Dividenden, 30%
auf Zinserträge und rund 3% auf Mieteinnahmen besteuert. Diese
vergleichsweise hohe Besteuerung hatte zur Folge, dass vermögende
Privatpersonen und Unternehmer aus dem Ausland der wirtschaftliche
Anreiz fehlte, den persönlichen Wohnsitz nach Zypern zu verlagern.
Dieser Herausforderung hat sich Zypern mit einer weitreichenden
Steuerreform gestellt und somit eine Inspiration für ausländische
Unternehmer und vermögende Privatpersonen geschaffen. Das Ergebnis ist
eine neue Gesetzgebung.
Was bewirkt der neue
„Resident but not Domiciled" Steuerstatus in Zypern?
Gemäß dieses neuen Gesetzes, welches auch als Non-Dom bezeichnet wird,
sind alle Steuerinländer Zyperns (Ausländer mit steuerlichem Wohnsitz
in Zypern), welche nicht einen „einheimischen“ Status besitzen,
komplett von der Besteuerung von Dividenden, Mieteinkommen und Zinsen
ausgenommen. Völlig unabhängig davon, wo das Einkommen erwirtschaftet
wird.
Dividenden:
Eine ausländische Person mit steuerlichem Wohnsitz in Zypern und
Non-Dom-Staus, wird ab dem 16. Juli 2015 nicht der sogenannten
SDC-Besteuerung in Zypern unterzogen. Darüber hinaus sind
Dividendenerträge, ob aus inländischen oder auch ausländischen Quellen,
bedingungslos von der Besteuerung befreit. Daher betragen die durch
einen in Zypern ansässigen Non-Dom zu zahlenden Steuern auf
Dividendenerträge ab dem 16. Juli 2015 effektiv 0%.
Zinserträge:
Eine ausländische Person mit Wohnsitz in Zypern und Non-Dom-Status wird
seit dem 16. Juli 2015 von der Besteuerung auf Zinserträge komplett
befreit. Dies gilt ebenfalls unabhängig davon, ob es sich um
Zinserträge inländischer oder auch ausländischer Herkunft handelt.
Mieteinnahmen:
Ebenfalls ausgenommen von der Besteuerung sind Mieteinnahmen, welche
die ausländische Person regulär in Zypern zu versteuern hätte.
Es besteht kein Zweifel daran, dass Zypern mit der Steuerreform vom
Juli 2015 und der Einführung des Non-Dom-Status für Ausländer ein
deutliches Zeichen gesetzt hat, welches wahrhaftig um die Welt gehen
wird. Der einzige Nachteil:
Diese Regelung besitzt eine eingeschränkte Gültigkeit von 17 Jahren.
Neben einer geringen Körperschaftssteuer von 2% bis 12,5%, fehlender
Gewerbesteuer und enormer Freizügigkeit im Umgang mit Ausgaben an
Offshore- und Non-EU-Gesellschaften, dürfte mit dem Wegfall der
Besteuerung auf Dividenden, Zinserträge und Mieteinnahmen nun auch der
letzte Baustein in einer langen Kette aus Anreizen gesetzt sein.
Fallstudien
Fallstudie 1:
Ein Unternehmer verlagert seinen steuerrechtlichen
Wohnsitz nach Zypern (EU) und wird somit Cyprus Tax Resident (CTR).
Eine Privatperson mit steuerrechtlichem Wohnsitz in Zypern und
Non-Dom-Status ist von der Besteuerung auf Dividenden- und Zinserträge
befreit.
Herr Mustermann verlagert mit seiner Familie seinen Wohnsitz nach
Zypern, gründet ein dort Unternehmen und wird somit zu einem Cyprus Tax
Resident. Als Angestellter seines eigenen Unternehmens in Zypern lässt
Herr Mustermann sich 19.000 Euro Jahresgehalt auszahlen (keine
Lohnsteuern – jährlicher Lohnsteuerfreibetrag) und erlangt so vollen
Status in der Sozialversicherung, eine persönliche CY-Steuernummer und
den Non-Dom CTR-Status.
Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder auch jährlich zahlt nun
Herrn Mustermanns Unternehmen auf Zypern Dividenden an Herrn Mustermann.
Fazit:
0%ige Lohnsteuer, voller Sozialversicherungsstatus, 0%ige Besteuerung
der Dividenden
Fallstudie 2:
Eine vermögende Privatperson verlagert ihren Wohnsitz nach Zypern
Herr Beispielmann besitzt internationale private Bankkonten. Begriffe
wie EU-FATCA und OECD Informationsabkommen sind Herrn Beispielmann
durch Gespräche mit seinen internationalen Bankberatern wohl bekannt.
Herr Beispielmann beschließt, seinen Wohnsitz nach Zypern zu verlagern,
dort ein Unternehmen zu gründen und sich in dem Unternehmen selbst zu
beschäftigen. Herr Weser wird somit Cyprus Tax Resident (CTR) – siehe
Fallstudie 1.
Als zweiter Schritt und im Rahmen seiner Vermögenssicherung, welche
völlig im Einklang mit dem zypriotischen Steuerrecht (EU) steht, meldet
er seinen Banken den neuen steuerlichen Wohnsitz und bezieht folgend
als CTR seine Zinserträge.
Fazit:
Sämtliche Zinserträge des Herrn Beispielmann
werden in Zypern nicht der Besteuerung unterzogen. Durch seine
strategisch kluge Ausrichtung, der Firmengründung in Zypern mit
Anstellung seiner eigenen Person und mittels der neuen Gesetzgebung in
Zypern erreicht Herr Beispielmann darüber hinaus eine 0%ige Lohnsteuer,
voller Sozialversicherungsstatus und die 0%ige Besteuerung alle
vereinnahmten Dividenden.
Fallstudie 3:
Unternehmer schafft Sicherheit für Kapital und Grundlage für
Steuerfreiheit
Herr Müllermeier ist Unternehmer und besitzt mehrere Unternehmen. Sein
Arbeitseinkommen, seine Ersparnisse und seine Dividendenerträge aus
unternehmerischer Tätigkeit werden in seinem Heimatland hoch besteuert.
Herr Müllermeier verlagert seinen Wohnsitz nach Zypern (EU),
restrukturiert seine Unternehmen auf die reine Auszahlung von
Dividenden und erwirbt somit die diesbezüglich völlige Steuerfreiheit!
Abgesehen von der Tatsache, dass das Wetter in Zypern ganzjährig nahezu
perfekt ist, motivieren Herrn Müllermeier auch die international
exzellenten Flugverbindungen, das angenehme Leben in Zypern, die
niedrigen Lebenshaltungskosten und vieles mehr.
Und Herr Müllermeier ist ein durchaus versierter Kaufmann. Er weiß,
dass es in der heutigen Zeit durchaus ratsam ist, eigene Vermögenswerte
aufzuteilen und so gründet er neben einer Gesellschaft in Zypern
(benötigt für Residenz, Steuernummer, Sozialversicherung, etc.) noch
ein weiteres Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten mit
einem Geschäftskonto in Abu Dhabi oder auch Dubai. Somit verschafft
sich Herr Müllermeier Kapitalsicherheit an einem der stärksten und
sichersten Bankenstandorte der Welt, genießt neben dem Wetter und der
hohen Lebensqualität völlige Steuerfreiheit und ist flexibel genug, nun
auf weitere Veränderungen in der Weltwirtschaft völlig flexibel
reagieren zu können.
Einkommen aus
Beschäftigung im Rahmen des Non-Dom Zypern
Dass eine Firmengründung in Zypern ihre Eintrittskarte zur Residenz und
zudem schon aus Gründen des Sozialversicherungsstatus und der
persönlichen Steuernummer ratsam ist, dies haben wir zuvor bereits
mehrfach erwähnt. Wir setzen aber an dieser Stelle nochmals nach und
ergänzen unsere Ausführungen um die neue Regelung hinsichtlich Non-Dom
Zypern und Lohnsteuern.
Wer in der Republik Zypern, gemäß den neuen Regelungen für „neu
wohnansässige Ausländer“, den Non-Dom Status besitzt, partizipiert
zukünftig auch von Steuerminderungen auf Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Im Klartext:
Non-Dom Personen, welche aus einem Beschäftigungsverhältnis mehr als
100.000 Euro vereinnahmen, erlässt die Republik Zypern 50% der sog.
Lohnsteuer auf fünf Jahre. Im Zuge der neuesten Gesetzesvorlagen, kann
diese Reduzierung auf 10 Jahre ggf. noch ausgeweitet werden. Wir sind
zuversichtlich, dass dies ein weiterer Anreiz für Sie darstellt, eine
zeitnahe Wohnsitzverlagerung nach Zypern im Status Non-Dom in Erwägung
zu ziehen.
Anmerkungen:
Es gibt unzählige Beispiele, welche wir Ihnen zu diesem Thema anführen
könnten, doch der herauszustellende Vorteil ist nahezu immer identisch,
die Möglichkeiten nahezu unbegrenzt und es sollte letztendlich hier
auch nur ein Anstoß gegeben werden, der Phantasie freien Lauf zu
lassen. Voraussetzung in jedem Fall ist natürlich stets die
steuerrelevante Wohnsitzverlagerung nach Zypern.
Zypern ist kein Mitglied des Schengen-Abkommens. Aus diesem Grunde kann
in Zypern nur derjenige den Status eines Residenten in der Regel
erlagen, welcher entweder ein Arbeitsverhältnis nachweisen kann
und/oder ein Unternehmen auf Zypern besitzt.
Um diese Voraussetzungen zu erfüllen, bietet sich grundsätzlich die
Gründung eines Unternehmens in Zypern an, ganz gleich, ob es sich
hierbei um eine aktive Gesellschaft handelt oder auch um eine Holding
Gesellschaft, welche eigenes Vermögen verwaltet und/oder Anteile an in-
und ausländischen Unternehmen hält (Steuerfreiheit über
Dividendeneinkommen).
Vom Rat zur Tat
Das ist Privacy
Management Group
Privacy Management Group ist seit über 30 Jahren auf die
steuerrechtliche und juristische Beratung und Betreuung von Ausländern
in Zypern spezialisiert. In deutscher und weiteren fünf Sprachen
beraten und betreuen Sie unsere hauseigenen Juristen, Steuerberater und
Corporate Consultants.
Privacy Management Group besitzt die erforderliche Zulassung nach ICAP.
Darüber hinaus unterziehen sich alle Abteilungen des Unternehmens
freiwillig einer jährlichen Qualitätskontrolle durch den
internationalen TUV NORD. Sämtliche Leistungen wurden gemäß ISO
9001:2008 zertifiziert. Die letzte Prüfung erfolgte im Mai 2015.
Wir kennen Ihre Bedürfnisse
Privacy Management Group in Zypern beschäftigt seit Jahren Ausländer
aus der Schweiz, aus Deutschland, aus Polen und zwei weiteren
europäischen Ländern. Jeder von diesen Kollegen hat sich folglich
bereits schon einmal zum Auswandern nach Zypern entschieden und weiß
daher, worauf es ihm persönlich ankam. Aus unserer Sicht ein starkes
Argument für unser Unternehmen, welches neben unser über 30-jährigen
Erfahrung vor Ort, Ihnen ganz sicher zugutekommen wird.
Wir dürfen mit aller Überzeugung von uns sagen, dass wir genau wissen,
worauf Sie bei Ihrem Vorhaben Wert legen. Ganz gleich, ob Sie
alleinstehend nach Zypern verziehen möchten oder ob Sie Familie und
Kinder dabei zu berücksichtigen haben.
Unser konkretes
Angebot an Sie
Privacy Management Group (Rechtsanwälte, Juristen, Steuerberater und
Consultants) berät und betreut Unternehmer und Privatpersonen aus dem
Ausland bei der Wohnsitzverlagerung nach Zypern (EU).
Der Umfang unserer Service-Leistungen erstreckt sich über alle
geschäftlichen, persönlichen, juristischen und auch steuerlichen
Belange, welche im Zusammenhang mit der Begründung eines Wohnsitzes,
einer Firmengründung in Zypern, ihrer steuerlichen Non-Dom Anmeldung
und der laufenden Betreuung und Beratung in Zypern stehen.
Darüber hinaus informieren wir Sie über Miet- und Kaufpreise vor Ort,
sind Ihnen bei der Suche nach einer geeigneten Immobile behilflich und
stehen Ihnen auch zur Seite, wenn es um Schule und Bildung,
Sozialversicherungsfragen, allgemeine Versicherungsfragen, Arbeits- und
Aufenthaltserlaubnis und auch Steuerrecht geht.
Die Ihnen gebotenen Leistungen werden stets individuell Ihrer
persönlichen Bedürfnisse angepasst bzw. erweitert.
Sollten Sie also nun mit dem Gedanken spielen, Ihren Wohnsitz nach
Zypern zu verlagern, so bieten wir Ihnen in einem ersten Schritt ein
kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch an.
Privacy Management
GroupFZ-LLC
Dubai Representative Office
Al Habtoor Business Tower
Level 28, P.O. Box: 29805, Dubai Marina, Dubai,
United Arab Emirates
Phone: +971 4 453 2747 (englisch)
European Business Center: Tel. (+357) 220 28 266 (deutsch) | Fax:
(+357) 240 20 624
Email: backoffice@firma-offshore.com
| Internet: firma-offshore.com
Rechtliche
Hinweise
Ausländische Personen, welche in den vergangenen 20 Jahren mindestens
17 Jahre in Zypern steuerlich ansässig waren, können nicht von dieser
neuen gesetzlichen Regelung profitieren. Weitere Informationen zum
Thema „Ausschluss von Personen“ erhalten Sie von uns gern auf Anfrage.
Es gelten darüber hinaus unsere Rechts- und Nutzungshinweise, unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Haftungsausschlüsse.
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit,
Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der
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ausgeschlossen. Es gelten darüber hinaus unser „Legal Details“ und
unsere aktuellen „General Terms and Conditions“.
Wir weisen Sie darauf hin, dass auch im Ausland erwirtschaftete Erträge
in Ihrem Heimatland der Steuerpflicht unterliegen können. Für die
Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten sind ausschließlich Sie
verantwortlich. Bitte lassen Sie sich daher unbedingt hinsichtlich ggf.
bestehender Steuerpflichten auch in Ihrem Heimatland durch einen
Steuerberater oder auch Rechtsanwalt beraten.
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