Tipps,
um Zoll und Importsteuern zu sparen
Mit
dem Internet ist es nun denkbar einfach geworden, in ausländischen
Shops zu bestellen. Doch dabei muss man Zoll und Importsteuern mit im
Blick haben, sonst ist das Schnäppchen gar keins mehr.
Spartipp 1 –
Firmensitz
Bestellungen bei einem Verkäufer, der seinen Sitz innerhalb der EU hat,
sind am unproblematischsten. Einfach deshalb, weil in diesem Fall weder
Steuern noch Zollgebühren anfallen.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Das gilt nicht für Alkohol und
Tabakwaren.
Bestellen Sie bei einem Nicht-EU-Verkäufer bzw. einem Internetshop, der
nicht in der EU liegt, fallen Zoll und Steuern an, es sei denn der
Warenwert liegt nicht höher als 22 Euro.
Spartipp 2 –
Warenwert
Zunächst sollte ein Käufer auf den Warenwert achten. Hier ist 150 Euro
die kritische Grenze. Bis 150 Euro fällt lediglich Einfuhrumsatzsteuer
an, liegt der Wert des Artikels jedoch darüber, kommen noch
Zollgebühren hinzu, die meist bei 17,5 Prozent liegen.
Bei einem Warenwert bis 700 Euro gibt es oft die Option der
pauschalierten Importsteuer. Konkrete Auskünfte erteilt Ihr
nächstgelegenes Zollamt.
Spartipp 3 – Warenart
Wenn Sie bei Ihrem Online-Einkauf auf die Warenart achten, können Sie
gegebenenfalls ordentlich Zollgebühren sparen. So fallen bei Schmuck
lediglich 2.5%, bei Textilien auch nur 12%. Fahrräder aus China kommen
dagegen auf happige 48,5%, während Laptops überraschenderweise mit 0
Prozent veranschlagt werden.
Übrigens, liegt die berechnete Zollgebühr unter 5 Euro, wird sogar
darauf verzichtet.
Spartipp 4 –
Zollpräferenz-Länder
Bei bestimmten Ländern gilt ein ermäßigter Abgabensatz, so dass keine
17,5 Prozent, sondern nur 15 Prozent zu zahlen sind. Das gilt für:
- Schweiz
- Liechtenstein
- Island
- Norwegen
- Algerien
- Ägypten
- Israel
- Marokko
- Türkei.
Spartipp 5 – Persönliche Einfuhr
Auf Reisen innerhalb der EU können Sie Waren in bestimmten Mengen
selbst einführen, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt
sind. Kritische Grenzen gelten vor allem bei den beliebten Produkten
Kaffee, Alkohol und Zigaretten. Arzneimittel, Drogen und Pyrotechnik
können sogar verboten sein. Nähere Einzelheiten auf dieser Zollseite.
Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland liegt die Grenze für zollfreie
Geschenke bei 45 Euro.
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