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Tipps, um Zoll und Importsteuern zu sparen


Mit dem Internet ist es nun denkbar einfach geworden, in ausländischen Shops zu bestellen. Doch dabei muss man Zoll und Importsteuern mit im Blick haben, sonst ist das Schnäppchen gar keins mehr.

Spartipp 1 – Firmensitz
Bestellungen bei einem Verkäufer, der seinen Sitz innerhalb der EU hat, sind am unproblematischsten. Einfach deshalb, weil in diesem Fall weder Steuern noch Zollgebühren anfallen.
Doch keine Regel ohne Ausnahme: Das gilt nicht für Alkohol und Tabakwaren.
Bestellen Sie bei einem Nicht-EU-Verkäufer bzw. einem Internetshop, der nicht in der EU liegt, fallen Zoll und Steuern an, es sei denn der Warenwert liegt nicht höher als 22 Euro.

Spartipp 2 – Warenwert
Zunächst sollte ein Käufer auf den Warenwert achten. Hier ist 150 Euro die kritische Grenze. Bis 150 Euro fällt lediglich Einfuhrumsatzsteuer an, liegt der Wert des Artikels jedoch darüber, kommen noch Zollgebühren hinzu, die meist bei 17,5 Prozent liegen.
Bei einem Warenwert bis 700 Euro gibt es oft die Option der pauschalierten Importsteuer. Konkrete Auskünfte erteilt Ihr nächstgelegenes Zollamt.

Spartipp 3 – Warenart
Wenn Sie bei Ihrem Online-Einkauf auf die Warenart achten, können Sie gegebenenfalls ordentlich Zollgebühren sparen. So fallen bei Schmuck lediglich 2.5%, bei Textilien auch nur 12%. Fahrräder aus China kommen dagegen auf happige 48,5%, während Laptops überraschenderweise mit 0 Prozent veranschlagt werden.
Übrigens, liegt die berechnete Zollgebühr unter 5 Euro, wird sogar darauf verzichtet.

Spartipp 4 – Zollpräferenz-Länder
Bei bestimmten Ländern gilt ein ermäßigter Abgabensatz, so dass keine 17,5 Prozent, sondern nur 15 Prozent zu zahlen sind. Das gilt für:
  • Schweiz
  • Liechtenstein
  • Island
  • Norwegen
  • Algerien
  • Ägypten
  • Israel
  • Marokko
  • Türkei.
Spartipp 5 – Persönliche Einfuhr
Auf Reisen innerhalb der EU können Sie Waren in bestimmten Mengen selbst einführen, solange sie für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Kritische Grenzen gelten vor allem bei den beliebten Produkten Kaffee, Alkohol und Zigaretten. Arzneimittel, Drogen und Pyrotechnik können sogar verboten sein. Nähere Einzelheiten auf dieser Zollseite.
Bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland liegt die Grenze für zollfreie Geschenke bei 45 Euro.

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