Zoll und Bargeldschmuggel
Wussten Sie, dass laut Zoll-Statistik
Schwarzgeld
wieder zurück nach Deutschland geschmuggelt wird? Lesen Sie, wie der
Zoll immer
erfolgreicher kontrolliert und was am besten zu tun ist:
Während die Medien einen
Bericht nach
dem anderen liefern, wie viel Geld deutsche Privatleute und Unternehmen
immer
noch ins Ausland schaffen, läuft die Entwicklung schon wieder in
umgekehrter
Richtung: Das geflohene Kapital schleicht zurück. Denn der Medienrummel
um Steuersünder,
der Datenklau bei ausländischen Banken, der drohende
Informationsaustausch der
Steuerbehörden und Kontokündigungen durch Auslandsbanken haben bewirkt,
dass
die Eigentümer ihr Kapital im Ausland nicht mehr sicher wähnen. Nachdem
sie
früher das Geld ins Ausland
geschmuggelt haben, versuchen sie nun, es wieder
heimlich zurückzuholen. Dabei lösen sie auch Schließfächer und
Wertpapierdepots
auf.
Weil Selbstanzeigen leicht
missglücken
können (siehe Uli Hoeneß) oder fachgerechte Selbstanzeigen doch publik
werden
können (siehe Alice Schwarzer) oder das Ganze zu kompliziert und
vermeintlich zu teuer ist, versucht
man, das Vermögen ohne Selbstanzeige wieder nach Deutschland zurück zu
schmuggeln.
Doch der deutsche Zoll hat
die
Einreisekontrollen von Deutschen, die vor allem aus Österreich,
Luxemburg oder
der Schweiz einreisen, verstärkt. Nicht nur an den Grenzen selbst wird
mehr
kontrolliert, sondern auch in Zügen, auf Flughäfen und Autobahnen.
Wer
und was ist verdächtig? (Leseprobe aus: GELD IM AUSLAND, Teil 2)
- Kennzeichen.
Der erste Blick eines Zöllners fällt immer auf das amtliche Kennzeichen
eines
Fahrzeuges. Stammt dieses nicht aus der Region, scheint das
grundsätzlich
verdächtig zu sein.
- Gepäck.
Sind die Reisenden zudem mit wenig oder keinem Gepäck unterwegs, glaubt
der
Beamte nicht mehr so einfach an einen harmlosen Tagesausflug.
- Lebensalter.
Es ist der Erfahrungswert der Zoll- und Grenzbeamten: Mit
zunehmenden
Alter steigen auch die Bargeldsummen, die Reisende mit sich führen. Im
Umkehrschluss heißt das, dass junge Leute und Familien weniger in
Gefahr sind,
kontrolliert zu werden.
- Nicht
passender Gesamteindruck. Soll heißen: Passen Fahrer und Insassen zum
Fahrzeug?
Ein gut situierter älterer Herr in einem schäbigen Kleinwagen würde
auch
unsereins in Verwunderung setzen. Die Grenzer erkennen gleich: Das ist
zu viel
der Tarnung. Ebenso sind junge Leute in Luxuswagen nicht der Normalfall.
- Nervosität.
Zöllner haben ein Gespür und Auge dafür, ob jemand nervös ist. Oder
Angst hat.
Ist sich der Kontrolleur nicht sicher, stellt er einfach eine scheinbar
unverfängliche
Frage, wenn nicht gar eine Fangfrage. Auf Grund der jeweiligen Reaktion
entscheidet er dann, ob der Verdächtige schärfer kontrolliert werden
soll.
Dabei muss man sich von dem Glauben befreien, dass er und seine
Kollegen
eventuell verstecktes Geld nicht finden. Sie kennen alle Möglichkeiten
und
Tricks, auch die ausgefallensten. Außerdem gibt es noch Spürhunde, die
auf den
Geruch von Banknoten trainiert sind...
- Häufig
wird auch absichtlich versucht, Nervosität zu erzeugen, beispielsweise
durch
die direkte Frage, ob man Bargeld mit sich führe und wie viel. Wenn der
Interviewte jetzt die Nerven verliert, herumstottert oder mit nicht
stichhaltigen Erklärungen über die Herkunft und die Zukunft des Geldes
aufwartet, forschen die Beamten weiter nach und machen Mitteilung an
das
Heimatfinanzamt des Betroffenen.
Stichwort Zollgrenzbezirk
Unter
einem Zollgrenzbezirk (heute auch „grenznaher Raum“ genannt) versteht
man das
Gebiet, das sich von der Staatsgrenze ausgehend bis 30 Kilometer ins
Inland
erstreckt.
Sie
müssen wissen, dass die Zollverwaltung nicht nur direkt an den
Außengrenzen
kontrolliert, sondern dies auch im gesamten grenznahen Raum tun darf.
In
einem Zollgrenzbezirk gelten für Bewohner und Durchreisende besondere
Bedingungen. Beispielsweise haben Personen, die hier wohnhaft sind,
geringere
Zollfreigrenzen.
Auch
darf der Zoll Personen, Fahrzeuge usw. kontrollieren – selbst dann,
wenn kein
Verdacht vorliegt! Die Befugnisse der Zollverwaltung gehen also viel
weiter als
die der Polizei.
Seit
ein paar Jahren gibt es übrigens auch mobile Kontrolleinheiten, die
hauptsächlich auf Autobahnen ihr Wesen treiben. (Ende der Leseprobe aus
GELD IM
AUSLAND, Teil 2)
Das strategisch günstig
gelegene Zollamt
Lindau im Dreiländereck zu Österreich und der Schweiz hat z.B. für das Jahr
2013 beeindruckende
Zahlen veröffentlicht: Demnach wurden allein dort 300 Millionen Euro
Bargeld
sichergestellt, die nicht ordnungsgemäß deklariert wurden!
Unter ordnungsgemäßer
Bargeld-Deklaration
versteht man bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land (wie es die Schweiz
ist),
dass jede Person, die 10.000 Euro und mehr bei sich führt, dies unaufgefordert mitteilt. Bei der
Einreise aus EU-Ländern (z.B. Österreich oder Luxemburg) müssen der
mobilen
Zollkontrolle wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Die Beamten haben
das
Recht, mit und ohne Verdacht Durchsuchungen vorzunehmen. Wird dann
verschwiegenes Bargeld etc. gefunden, erfolgen Mitteilung an das
Heimatfinanzamt und empfindliche Strafen.
Gerade
erst am 2. Oktober 2018 haben alle EU-Finanzminister eine neue
Verordnung beschlossen, womit die Überwachung von Barmittel-Transfers
nochmals verschärft wird.
Ab sofort versteht
der Staat unter „Barmittel“ nicht mehr nur Banknoten und Münzen,
sondern auch Buchgelder auf Prepaid- und Kreditkarten, ja sogar Gold-,
Silber und Diamanten. Sowie Bank- und Reiseschecks! Das alles muss
jetzt gemeldet werden, wenn bei Einreise in die bzw. Ausreise aus der
EU die Meldegrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Das alles gilt
nun auch für Post-, Fracht- und Kuriersendungen.
Die
Kontrollschlinge zieht sich also weiter zu, auch wenn momentan noch gar
nicht die technischen Voraussetzungen da sind, um Zollbeamten die
Kontrollen in der Praxis zu ermöglichen. Zwangsläufig wird dies dazu
führen, dass neue staatliche Überwachungsmaßnahmen geschaffen werden
müssen.
Aber:
Kryptowährungen wie Bitcoin werden nicht zum Bargeld gerechnet. Der
Grund ist einerseits, dass den Zollbehörden die technischen Mittel
fehlen, Kryptowährungen zu entdecken. Andererseits sind Kryptowährungen
sind keine Barmittel, sondern digitales Bargeld. Die Coins liegen, wie
Sie wissen, sicher in der Blockchain, nicht auf Ihrem mitgeführten
Laptop, Smartphone oder USB-Stick; dort befinden sich nur die
Zugangsschlüssel. Lediglich die USA fragt beim Visum-Antrag, wie viel
Kryptogeld man besitzt.
Noch ein Aber: Edelsteine (leicht zu transportieren!) sind bei Grenzübertritt auch nicht beim Zoll anmeldepflichtig!!
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist auch verschärft worden, die ohnehin erst
2011 verschärft
wurde. So ist u.a. der Berichtigungszeitraum von
fünf auf
zehn Jahre verlängert und die Strafzinsen deutlich erhöht worden.
Trotzdem ist es für
Steuersünder vorteilhaft, eine
strafbefreiende
Selbstanzeige zu machen, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit dies nicht
dilettantisch gemacht
wird wie bei Uli Hoeneß, muss man diese sehr komplexe Aufgabe
wirklichen
Spezialisten überlassen. Zu empfehlen ist hier unter anderem:
Kanzlei Baumgartner Thiede
www.baumgartnerthiede.com
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Band 2: Transfer - diskret und legal
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Band 3: So wird Schwarzgeld legal weiß
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