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Zoll und Bargeldschmuggel


Wussten Sie, dass laut Zoll-Statistik Schwarzgeld wieder zurück nach Deutschland geschmuggelt wird? Lesen Sie, wie der Zoll immer erfolgreicher kontrolliert und was am besten zu tun ist:

Während die Medien einen Bericht nach dem anderen liefern, wie viel Geld deutsche Privatleute und Unternehmen immer noch ins Ausland schaffen, läuft die Entwicklung schon wieder in umgekehrter Richtung: Das geflohene Kapital schleicht zurück. Denn der Medienrummel um Steuersünder, der Datenklau bei ausländischen Banken, der drohende Informationsaustausch der Steuerbehörden und Kontokündigungen durch Auslandsbanken haben bewirkt, dass die Eigentümer ihr Kapital im Ausland nicht mehr sicher wähnen. Nachdem sie früher das Geld ins Ausland geschmuggelt haben, versuchen sie nun, es wieder heimlich zurückzuholen. Dabei lösen sie auch Schließfächer und Wertpapierdepots auf.

Weil Selbstanzeigen leicht missglücken können (siehe Uli Hoeneß) oder fachgerechte Selbstanzeigen doch publik werden können (siehe Alice Schwarzer) oder das Ganze zu kompliziert und vermeintlich zu teuer ist, versucht man, das Vermögen ohne Selbstanzeige wieder nach Deutschland zurück zu schmuggeln.

Doch der deutsche Zoll hat die Einreisekontrollen von Deutschen, die vor allem aus Österreich, Luxemburg oder der Schweiz einreisen, verstärkt. Nicht nur an den Grenzen selbst wird mehr kontrolliert, sondern auch in Zügen, auf Flughäfen und Autobahnen.

Wer und was ist verdächtig? (Leseprobe aus: GELD IM AUSLAND, Teil 2)

  • Kennzeichen. Der erste Blick eines Zöllners fällt immer auf das amtliche Kennzeichen eines Fahrzeuges. Stammt dieses nicht aus der Region, scheint das grundsätzlich verdächtig zu sein.
  • Gepäck. Sind die Reisenden zudem mit wenig oder keinem Gepäck unterwegs, glaubt der Beamte nicht mehr so einfach an einen harmlosen Tagesausflug.
  • Lebensalter. Es ist der Erfahrungswert der Zoll- und Grenzbeamten: Mit zunehmenden Alter steigen auch die Bargeldsummen, die Reisende mit sich führen. Im Umkehrschluss heißt das, dass junge Leute und Familien weniger in Gefahr sind, kontrolliert zu werden.
  • Nicht passender Gesamteindruck. Soll heißen: Passen Fahrer und Insassen zum Fahrzeug? Ein gut situierter älterer Herr in einem schäbigen Kleinwagen würde auch unsereins in Verwunderung setzen. Die Grenzer erkennen gleich: Das ist zu viel der Tarnung. Ebenso sind junge Leute in Luxuswagen nicht der Normalfall.
  • Nervosität. Zöllner haben ein Gespür und Auge dafür, ob jemand nervös ist. Oder Angst hat. Ist sich der Kontrolleur nicht sicher, stellt er einfach eine scheinbar unverfängliche Frage, wenn nicht gar eine Fangfrage. Auf Grund der jeweiligen Reaktion entscheidet er dann, ob der Verdächtige schärfer kontrolliert werden soll. Dabei muss man sich von dem Glauben befreien, dass er und seine Kollegen eventuell verstecktes Geld nicht finden. Sie kennen alle Möglichkeiten und Tricks, auch die ausgefallensten. Außerdem gibt es noch Spürhunde, die auf den Geruch von Banknoten trainiert sind...
  • Häufig wird auch absichtlich versucht, Nervosität zu erzeugen, beispielsweise durch die direkte Frage, ob man Bargeld mit sich führe und wie viel. Wenn der Interviewte jetzt die Nerven verliert, herumstottert oder mit nicht stichhaltigen Erklärungen über die Herkunft und die Zukunft des Geldes aufwartet, forschen die Beamten weiter nach und machen Mitteilung an das Heimatfinanzamt des Betroffenen.

Stichwort Zollgrenzbezirk

Unter einem Zollgrenzbezirk (heute auch „grenznaher Raum“ genannt) versteht man das Gebiet, das sich von der Staatsgrenze ausgehend bis 30 Kilometer ins Inland erstreckt.

Sie müssen wissen, dass die Zollverwaltung nicht nur direkt an den Außengrenzen kontrolliert, sondern dies auch im gesamten grenznahen Raum tun darf.

In einem Zollgrenzbezirk gelten für Bewohner und Durchreisende besondere Bedingungen. Beispielsweise haben Personen, die hier wohnhaft sind, geringere Zollfreigrenzen.

Auch darf der Zoll Personen, Fahrzeuge usw. kontrollieren – selbst dann, wenn kein Verdacht vorliegt! Die Befugnisse der Zollverwaltung gehen also viel weiter als die der Polizei.

Seit ein paar Jahren gibt es übrigens auch mobile Kontrolleinheiten, die hauptsächlich auf Autobahnen ihr Wesen treiben. (Ende der Leseprobe aus GELD IM AUSLAND, Teil 2)

Das strategisch günstig gelegene Zollamt Lindau im Dreiländereck zu Österreich und der Schweiz hat z.B. für das Jahr 2013 beeindruckende Zahlen veröffentlicht: Demnach wurden allein dort 300 Millionen Euro Bargeld sichergestellt, die nicht ordnungsgemäß deklariert wurden!

Unter ordnungsgemäßer Bargeld-Deklaration versteht man bei Einreise aus einem Nicht-EU-Land (wie es die Schweiz ist), dass jede Person, die 10.000 Euro und mehr bei sich führt, dies unaufgefordert mitteilt. Bei der Einreise aus EU-Ländern (z.B. Österreich oder Luxemburg) müssen der mobilen Zollkontrolle wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden. Die Beamten haben das Recht, mit und ohne Verdacht Durchsuchungen vorzunehmen. Wird dann verschwiegenes Bargeld etc. gefunden, erfolgen Mitteilung an das Heimatfinanzamt und empfindliche Strafen.

Gerade erst am 2. Oktober 2018 haben alle EU-Finanzminister eine neue Verordnung beschlossen, womit die Überwachung von Barmittel-Transfers nochmals verschärft wird.
Ab sofort versteht der Staat unter „Barmittel“ nicht mehr nur Banknoten und Münzen, sondern auch Buchgelder auf Prepaid- und Kreditkarten, ja sogar Gold-, Silber und Diamanten. Sowie Bank- und Reiseschecks! Das alles muss jetzt gemeldet werden, wenn bei Einreise in die bzw. Ausreise aus der EU die Meldegrenze von 10.000 Euro überschritten wird. Das alles gilt nun auch für Post-, Fracht- und Kuriersendungen.
Die Kontrollschlinge zieht sich also weiter zu, auch wenn momentan noch gar nicht die technischen Voraussetzungen da sind, um Zollbeamten die Kontrollen in der Praxis zu ermöglichen. Zwangsläufig wird dies dazu führen, dass neue staatliche Überwachungsmaßnahmen geschaffen werden müssen.

Aber: Kryptowährungen wie Bitcoin werden nicht zum Bargeld gerechnet. Der Grund ist einerseits, dass den Zollbehörden die technischen Mittel fehlen, Kryptowährungen zu entdecken. Andererseits sind Kryptowährungen sind keine Barmittel, sondern digitales Bargeld. Die Coins liegen, wie Sie wissen, sicher in der Blockchain, nicht auf Ihrem mitgeführten Laptop, Smartphone oder USB-Stick; dort befinden sich nur die Zugangsschlüssel. Lediglich die USA fragt beim Visum-Antrag, wie viel Kryptogeld man besitzt.

Noch ein Aber: Edelsteine (leicht zu transportieren!) sind bei Grenzübertritt auch nicht beim Zoll anmeldepflichtig!!

Die strafbefreiende Selbstanzeige ist auch verschärft worden, die ohnehin erst 2011 verschärft wurde. So ist u.a. der Berichtigungszeitraum von fünf auf zehn Jahre verlängert und die Strafzinsen deutlich erhöht worden.

Trotzdem ist es für Steuersünder vorteilhaft, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu machen, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Damit dies nicht dilettantisch gemacht wird wie bei Uli Hoeneß, muss man diese sehr komplexe Aufgabe wirklichen Spezialisten überlassen. Zu empfehlen ist hier unter anderem:

Kanzlei Baumgartner Thiede
www.baumgartnerthiede.com

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Geld im Ausland, Band 1: So spürt der Fiskus Auslandskonten auf
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Geld im Ausland, Band 3: So wird Schwarzgeld legal weiß
Tipps, um Zoll und Importsteuern zu sparen


Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS


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