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Falsches (Weihnachts-)Geschenk:
So tauschen Sie richtig um

Auch Weihnachtsmann und Christkind sind nicht unfehlbar: Jedes Jahr liegen Abertausende gut gemeinte, aber falsch ausgesuchte Geschenke untern Weihnachtsbaum. Alle Tipps, was man tun kann:

Schöne Bescherung! Nicht nur, dass man hin und wieder doch das falsche Geschenk gekauft hat, es passiert auch, dass man selber etwas bekommen hat, das nicht recht ist. Doch es gibt einige Möglichkeiten…


Der große Irrtum
Zu klein, zu groß, die falsche Farbe oder einfach bereits vorhanden – was soll’s? Das tauschen wir am nächsten Werktag einfach um, beruhigen die Schenkenden die Beschenkten; schließlich hat man ja den Kassenbon extra aufbewahrt.

Irrtum! Die Meinung, dass man Geschenke einfach so wieder umtauschen kann, ist weit verbreitet, aber völlig falsch. Das bestätigen sogar die Verbraucherverbände.


Selbst wenn man die Kaufquittung noch hat und die Ware sogar noch original verpackt ist, im Laden wartet eine Überraschung: Man muss sich belehren lassen, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, dass ein Verkäufer fehlerfreie Ware umtauschen muss. Auch nicht Weihnachtsgeschenke innerhalb einer bestimmten Frist. Viele wollen das nicht glauben, aber das stimmt!

Bei fehlerfreier Ware muss man auf die Kulanz der Verkaufsstelle hoffen. Die Chancen steigen, wenn das Produkt noch unbenutzt ist oder sich gar in original verpacktem Zustand befindet (bei CDs, DVDs und Software ist das sogar zwingend erforderlich).

Die besten Chancen haben selbstverständlich Stammkunden, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen, aber auch andere können in den meisten Fällen mit Wohlwollen rechnen, denn das Geschäft möchte ja keine Kunden verärgern und somit künftige Umsätze verlieren.

Über die Art der Ersatzleistung – Umtausch, Gutschein oder Rückerstattung – entscheidet aber normalerweise der Verkäufer. Wobei in den wenigsten Fällen Geld zurückgezahlt wird.


TIPP 1:
Versichern Sie sich VOR dem Kauf, ob Sie im Falle eines Falles nach dem Fest umtauschen können. Das erspart unangenehme Diskussionen (und zeigt schon vor dem Kauf, ob der Händler kulant ist). Wenn’s geht, dann lassen Sie sich es auf dem Kassenbon bescheinigen.

TIPP 2:
Besser sieht es aus, wenn Sie das Geschenk im Internet bestellt haben. Dort gilt ein 2-wöchiges Widerrufsrecht, in der die Ware zurückgeschickt werden kann. Aber auch hier müssen selbstverständlich CDs, DVDs usw. ungeöffnet sein.


Die Ausnahme
Eine Ausnahme bildet natürlich die Rückgabe beschädigter oder mangelhafter Ware. Unter Vorlage von Kassenbon oder Rechnung kann zwei (!) Jahre lang reklamiert werden.
Bei Sonderangeboten und Gebrauchtwaren hat man meist immerhin noch 1 Jahr Zeit.


Der Verkäufer kann allerdings auch Reparatur anbieten. Gelingt die Reparatur nicht, ist die nächste Option der Umtausch. Erst wenn auch das nicht möglich ist, gibt es das Geld zurück. Aber wie gesagt nur, wenn der Kassenzettel vorgelegt werden kann.

Doch Vorsicht: Kassenbons auf Thermopapier verblassen schnell und sind schon nach ein paar Wochen unlesbar. Deshalb sollte rechtzeitig eine Fotokopie angefertigt werden.

Die Reklamation sollte umgehend erfolgen, um Umtauschprobleme zu vermeiden. Denn nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Fehler bereits zu Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.


Weiterverkaufen
Je nach Situation kann es vorteilhafter sein, das fehlerfreie, aber ungeliebte Geschenk wieder zu verkaufen (beispielsweise wenn man den Schenkenden nicht erreichen kann oder nicht brüskieren will). Das ist auf ebay und anderen Auktionen am einfachsten. Doch sollten Sie folgende Dinge beherzigen:
  • Melden Sie sich als privater Verkäufer an. Dadurch müssen Sie kein Widerrufs- und Rückgaberecht gewähren.
  • Durch einen entsprechenden Hinweis können Sie auch die gesetzliche Gewährleistung ausschließen.
  • Private Verkäufer sind wie gewerbliche verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
  • Übernehmen Sie keine Produktfotos der Hersteller, weil diese urheberrechtlich geschützt sind. Machen Sie eigene Aufnahmen.
Eintauschen statt Umtauschen
Das Internet kann noch auf eine zweite Weise nützlich sein: Statt Umtausch im Laden kann man das unliebsame Geschenk auch gegen etwas Nützlicheres eintauschen. Mit etwas Glück und Geschick kann man dabei sogar einen Mehrwert erzielen. Diese Tauschplattformen stehen zur Verfügung:
Tauschgnom
Tauschrausch
Tauschticket
nebenan.de

Weiterschenken
Auch ein ungeliebtes Geschenk kann noch Freude bereiten – wenn es an den bzw. die Richtige weiter verschenkt wird!


Übrigens…
Die Umtauschrate ist bei Geldgeschenken am geringsten.
Aber einfach nur einfallslos ein paar Scheine verschenken, zeugt von wenig Fantasie.
Mehr Freude kommt auf, wenn Sie originelle Geldgeschenkideen kreieren





Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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