Falsches (Weihnachts-)Geschenk:
So tauschen Sie richtig um
Auch
Weihnachtsmann und Christkind sind nicht unfehlbar: Jedes Jahr liegen
Abertausende gut gemeinte, aber falsch ausgesuchte Geschenke untern
Weihnachtsbaum. Alle Tipps, was man tun kann:
Schöne Bescherung! Nicht nur, dass man hin und wieder doch das falsche
Geschenk gekauft hat, es passiert auch, dass man selber etwas bekommen
hat, das nicht recht ist. Doch es gibt einige Möglichkeiten…
Der große Irrtum
Zu klein, zu groß, die falsche Farbe oder einfach bereits vorhanden –
was soll’s? Das tauschen wir am nächsten Werktag einfach um, beruhigen
die Schenkenden die Beschenkten; schließlich hat man ja den Kassenbon
extra aufbewahrt.
Irrtum! Die Meinung, dass man Geschenke einfach so wieder umtauschen
kann, ist weit verbreitet, aber völlig falsch. Das bestätigen sogar die
Verbraucherverbände.
Selbst wenn man die Kaufquittung noch hat und die Ware sogar noch
original verpackt ist, im Laden wartet eine Überraschung: Man muss sich
belehren lassen, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, dass ein
Verkäufer fehlerfreie Ware umtauschen muss. Auch nicht
Weihnachtsgeschenke innerhalb einer bestimmten Frist. Viele wollen das
nicht glauben, aber das stimmt!
Bei fehlerfreier Ware muss man auf die Kulanz der Verkaufsstelle
hoffen. Die Chancen steigen, wenn das Produkt noch unbenutzt ist oder
sich gar in original verpacktem Zustand befindet (bei CDs, DVDs und
Software ist das sogar zwingend erforderlich).
Die besten Chancen haben selbstverständlich Stammkunden, wenn sie die
Voraussetzungen erfüllen, aber auch andere können in den meisten Fällen
mit Wohlwollen rechnen, denn das Geschäft möchte ja keine Kunden
verärgern und somit künftige Umsätze verlieren.
Über die Art der Ersatzleistung – Umtausch, Gutschein oder
Rückerstattung – entscheidet aber normalerweise der Verkäufer. Wobei in
den wenigsten Fällen Geld zurückgezahlt wird.
TIPP 1:
Versichern Sie sich VOR dem Kauf, ob Sie im Falle eines Falles nach dem
Fest umtauschen können. Das erspart unangenehme Diskussionen (und zeigt
schon vor dem Kauf, ob der Händler kulant ist). Wenn’s geht, dann
lassen Sie sich es auf dem Kassenbon bescheinigen.
TIPP 2:
Besser sieht es aus, wenn Sie das Geschenk im Internet bestellt haben.
Dort gilt ein 2-wöchiges Widerrufsrecht, in der die Ware
zurückgeschickt werden kann. Aber auch hier müssen selbstverständlich
CDs, DVDs usw. ungeöffnet sein.
Die Ausnahme
Eine Ausnahme bildet natürlich die Rückgabe beschädigter oder
mangelhafter Ware. Unter Vorlage von Kassenbon oder Rechnung kann zwei
(!) Jahre lang reklamiert werden.
Bei Sonderangeboten und Gebrauchtwaren hat man meist immerhin noch 1
Jahr Zeit.
Der Verkäufer kann allerdings auch Reparatur anbieten. Gelingt die
Reparatur nicht, ist die nächste Option der Umtausch. Erst wenn auch
das nicht möglich ist, gibt es das Geld zurück. Aber wie gesagt nur,
wenn der Kassenzettel vorgelegt werden kann.
Doch Vorsicht: Kassenbons auf Thermopapier verblassen schnell und sind
schon nach ein paar Wochen unlesbar. Deshalb sollte rechtzeitig eine
Fotokopie angefertigt werden.
Die Reklamation sollte umgehend erfolgen, um Umtauschprobleme zu
vermeiden. Denn nach sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Fehler
bereits zu Zeitpunkt des Kaufes bestanden hat.
Weiterverkaufen
Je nach Situation kann es vorteilhafter sein, das fehlerfreie, aber
ungeliebte Geschenk wieder zu verkaufen (beispielsweise wenn man den
Schenkenden nicht erreichen kann oder nicht brüskieren will). Das ist
auf ebay und anderen Auktionen am einfachsten. Doch sollten Sie
folgende Dinge beherzigen:
- Melden Sie
sich als privater Verkäufer an. Dadurch müssen Sie kein Widerrufs- und
Rückgaberecht gewähren.
- Durch einen
entsprechenden Hinweis können Sie auch die gesetzliche Gewährleistung
ausschließen.
- Private
Verkäufer sind wie gewerbliche verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu
machen.
- Übernehmen
Sie keine Produktfotos der Hersteller, weil diese urheberrechtlich
geschützt sind. Machen Sie eigene Aufnahmen.
Eintauschen statt Umtauschen
Das Internet kann noch auf eine zweite Weise nützlich sein: Statt
Umtausch im Laden kann man das unliebsame Geschenk auch gegen etwas
Nützlicheres eintauschen. Mit etwas Glück und Geschick kann man dabei
sogar einen Mehrwert erzielen. Diese Tauschplattformen stehen zur
Verfügung:
Tauschgnom
Tauschrausch
Tauschticket
nebenan.de
Weiterschenken
Auch ein ungeliebtes Geschenk kann noch Freude bereiten – wenn es an
den bzw. die Richtige weiter verschenkt wird!
Übrigens…
Die Umtauschrate ist bei Geldgeschenken am geringsten.
Aber einfach nur einfallslos ein paar Scheine verschenken, zeugt von
wenig Fantasie.
Mehr Freude kommt auf, wenn Sie originelle Geldgeschenkideen kreieren
AUCH INTERESSANT:
Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
200 Euro kostenlos
|
|
|