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VL-Sparen

VL-Sparen ist das Sparen mit den sog. Vermögenswirksamen Leistungen nach dem Vermögensbildungsgesetz, dem Spar-Klassiker, den es bereits seit 1961 gibt und mit dem sich schon mein Vater sein Häuschen mit zusammengespart hat. Lesen Sie hier kompakt alles über Sparzulage, Arbeitgeberzuschuss und Sperrfristen:

Um VL-Sparen zu nutzen, muss man einen entsprechenden Sparvertrag abschließen; das kann man bei seiner Bank, Bausparkasse, einem Makler oder bei einer Investmentgesellschaft machen. Am beliebtesten sind derzeit Fondssparpläne und Bausparverträge. Eine Vertragskopie leitet man an seinen Arbeitgeber weiter, weil er jeden Monat die Sparbeiträge aus dem Nettolohn auf das VL-Konto überweisen muss. Teilweise gibt der Arbeitgeber freiwillig etwas dazu, häufig ist das auch im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag schon so festgelegt. Die Höhe der Zuwendung kann zwischen 13 und 78 Euro (= Höchstsatz) schwanken.

Arbeitnehmer, die unterhalb der vom Vermögensbildungsgesetz festgelegten Einkommensgrenzen liegen, erhalten zusätzlich die sog. Arbeitnehmersparzulage vom Staat, die stolze 20% beträgt und die zusammen mit dem restlichen Nettolohn aufs Girokonto überwiesen wird.

Verzinsung des VL-Guthabens, Arbeitgeber-Zuschuss und Arbeitnehmersparzulage machen somit aus dem VL-Sparen eine attraktive Sparform.

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage sind vertragsabhängig. Beim VL-Bausparen liegt sie bei 17.900 Euro, beim VL-Fondssparen gar bei 20.000 Euro. Selbstverständlich verdoppeln sich für Verheiratete die Beträge. Aber selbst wer brutto über diesen Grenzen liegt, kann dennoch in den Genuss der Sparzulage kommen, denn maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen, womit VL-Sparen nicht nur für Geringverdiener in Frage kommen kann.

Ein VL-Vertrag läuft immer sieben Jahre; in dieser Zeit soll nicht über das Geld verfügt werden. Dennoch hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, der vorzeitigen Kündigung. Dann kann er über das Guthaben verfügen, bekommt aber die Arbeitsnehmer-Sparzulage wieder abgezogen. Bei Arbeitslosigkeit und Heirat muss sie allerdings nicht zurückgezahlt werden.

Häufig besteht die irrige Meinung, dass bei vorzeitiger Vertragsauflösung auch der Arbeitsgeber seine Zuschüsse zurückfordern kann. Das ist definitiv falsch! Falsch ist ebenso, dass das Kapital aus einem VL-Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwendet werden muss. Keineswegs, Sie können damit auch in Urlaub fahren oder sich ein neues Auto anschaffen etc.

Können nur Arbeiter und Angestellte das VL-Sparen nutzen? Nein, es steht auch Auszubildenden, Beamten, Zeit- und Berufssoldaten sowie Richtern offen, obwohl sie im rein arbeitsrechtlichen Sinn keine Arbeitnehmer sind.

Häufig ist auch nicht bekannt, dass VL-Sparen zum Aufbau der Altersversorgung genutzt werden kann. Hierzu wählt man am besten VL-Fondssparen. Nach sieben Jahren wird der alte Vertrag im Fonds-Depot als normaler Posten weitergeführt, während der neue Sparvertrag als Fondsposition mit Sperrvermerk hinzukommt. Ein guter Berater übernimmt den geringen Verwaltungsaufwand für den Sparer.

© Copyright: Roland Benn

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