Wird die Seuchen-Gefährdungslage herbeitestet und herbeigerechnet?
Wird die
Seuchen-Gefährdungslage herbeitestet und herbeigerechnet? Dafür gibt es
viele gute Anhaltspunkte – mehr über die Testpandemie/den Pandemietest:
In Coronazeiten wird mit Superlativen nicht gespart. Die Medien
überbieten sich gegenseitig im Wettlauf nach den schreckenerregendsten
Zahlen und halten damit weite Teile der Bevölkerung in Angst. Haben wir
aber tatsächlich gerade die „tödlichste Pandemie aller Zeiten“? Der
deutsche Rechtsanwalt Ralf Ludwig belegt: das exakte Gegenteil ist der
Fall. Der Widerstand wächst – zahlreiche Klagen wurden bereits
eingereicht.
Dass Corona die Gerichte weltweit die nächsten Jahre, wenn nicht gar
Jahrzehnte, beschäftigen wird, steht fest. Die Zahl der Juristen und
Experten anderer Disziplinen, die intensiv daran arbeiten, den immer
gravierenderen Repressalien des Staates gegen die Bürger
entgegenzuwirken, wächst kontinuierlich und schnell.
In Österreich wurde vor wenigen Tagen der Außerparlamentarische Corona
Untersuchungsausschuß Austria ACU-A gegründet – ein Zusammenschluß der
Anwälte für Grundrechte und der Plattform Respekt. (Wochenblick
berichtete: Rechtsstaat wieder herstellen, Anwälte helfen gegen Corona-Willkür).
Dessen Bestreben bestehe unter anderem darin, die Gerichte zu einer
inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Sachverhalten zu bewegen,
erzählt Mag. Beneder im Interview mit Punkt.Preradovic.
Dann wäre die Testpandemie, wie Beneder sie bezeichnet, bald beendet
und fügt hinzu, er sei zuversichtlich, dass dieser Fall bald eintreten
werde.
Klage eingebracht
In Deutschland hat zeitgleich Dr. Reiner Fuellmich, welcher offen von einem ‚Corona-Skandal‘ spricht und Initiator des Corona-Ausschusses
ist, im Auftrag von Dr. Wolfgang Wodarg Klage gegen drei Autoren des
Mediums „Volksverpetzer“ (1) eingereicht – sie kann als Dokument auf
der Seite des Club der Klaren Worte eingesehen werden, das Verfahren ist öffentlich.
Diese Klage, deren Kernelement der sogenannte Drosten-PCR-Test ist, ist
der Auftakt zu zahlreichen weiteren in Deutschland und geht der
Corona-Sammelklage, welche durch namhafte Kanzleien in den USA in den
kommenden Tagen eingebracht werden wird, voraus.
Unzählige Testpositive, kaum Infizierte
Sein Kollege Ralf Ludwig postulierte unterdessen nichts Geringeres als
das Ende der Pandemie. In seiner Analyse (ab Minute 21:30) vom 10.
November kombinierte er dazu folgende drei Aspekte:
Erstens: die Studie
Unter 42.000 Test-Positiven nur 94 Infizierte
Eine Studie des Unternehmens BioNtech, welches gemeinsam mit dem US
Pharmakonzern Pfizer einen Corona-Impfstoff auf den Markt bringen wird.
Wie das Studienprotokoll ausweist, konnten im Zeitraum von April bis
November 2020 trotz der Anzahl von 42.000 testpositiven
Studienteilnehmern lediglich 94 tatsächlich Infizierte unter ihnen
gefunden werden, erzählt Ludwig.
Da allerdings erst ab einer Anzahl von 164 tatsächlich infizierten
Studienteilnehmern eine statistisch korrekte Aussage zur Wirksamkeit
des Impfstoffs getroffen werden könne, musste die Studiendauer
verlängert werden. Ursprünglich war man davon ausgegangen, die Studie
bis Juni 2020 fertiggestellt zu haben.
In den USA würden zwischen 80.000 und 100.000 Personen pro Tag positiv auf Corona getestet.
Nahezu alle positiven Testergebnisse könnten falsch sein
Dies sei der Grund, weswegen sich bei einer derartig hohen Anzahl an
Testpositiven lediglich eine so verschwindend geringe Anzahl
tatsächlich infizierter Personen finden lässt, fährt Ludwig unter
Berufung auf die Ausführungen einer Ärztin aus dem wissenschaftlichen
Community Board, welches die Studie diskutiert, fort und bricht dabei
auch eine Lanze für das Pharmaunternehmen. Die Studie zu
veröffentlichen, damit sie eingesehen und auf allen Ebenen von der
Fachwelt diskutiert werden kann, sei die korrekte Vorgehensweise. Man
erhält dadurch auch gute Einblicke, wie schwierig es eigentlich ist,
Impfstoffe herzustellen, meint Ludwig.
Auch Dr. Mike Yeadon, ehemaliger Pfizer Wissenschaftsdirektor, weist
seit langem darauf hin, dass im Rahmen von Massentestungen sehr viele
Fehler unterlaufen können. Er selbst geht davon aus, dass nahezu alle
positiven Testergebnisse falsch sind. (Wochenblick berichtete: PCR Test
alleine sagt nichts über Infektion aus).
Zweitens: der PCR-Test
Die Erkenntnis, dass dieser Test nicht in der Lage ist, Infektionen
nachzuweisen, sondern lediglich für Forschungszwecke verwendet werden
darf, spricht sich zunehmend herum. Ein Berufungsgericht in Lissabon
hob kürzlich aus diesem Grund Quarantänemaßnahmen auf.
80 Prozent der Labore machen zu viele Zyklen
Ein weiterer, ganz entscheidender Aspekt erfährt ebenfalls immer mehr
Aufmerksamkeit: die Anzahl der Zyklen, mittels derer das der jeweiligen
Person entnommene Material exponentiell vermehrt wird.
„Würden die Labore bei uns nur noch dreißig Zyklen machen, wie vom
Robert-Koch-Institut empfohlen – 80 Prozent der Labore machen mehr –
würden 80 Prozent der Testpositiven wegfallen,“ rechnet Ludwig vor. Wir
hätten statt 15.000 nur noch 3.000 Testpositive deutschlandweit.“
Keine Gefährdungslage
Würde man bei diesen 3.000 Testpositiven auch noch eine Virenanzucht
durchführen, um zu prüfen, ob tatsächlich eine Infektion vorliegt,
ergäben sich dabei rund 5 bis 7 Prozent.
„Das heißt also, wir hätten in etwa derzeit in Deutschland 150 bis 180 Infizierte. Das ist die tatsächliche Zahl,“ so Ludwig.
Und rechnete man diese auf die jeweils 100.000 Einwohner um, dann wäre
klar, dass selbst nach den Regelungen, welche der Gesetzgeber
festgelegt hat, überhaupt keine Gefährdungslage besteht. „Das ist das
Spannende, das sich aus dieser Studie ergeben hat,“ so Ludwig.
Drittens: das Infektionsschutzgesetz
PCR-Test kann keinen Nachweis aktiver, vermehrungsfähiger Viren leisten
Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG):
§2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. Krankheitserreger: ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium,
Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens,
das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen
kann.
2. Infektion: die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine
nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus.
Da zum einen aber ein PCR-Test den Nachweis eines „vermehrungsfähigen
Agens“ nicht leisten kann und zum anderen nach IfSG nicht die
Testpositiven, sondern nur die – entsprechend den obigen Ausführungen
kaum vorhandenen – tatsächlich Infizierten berücksichtigungsfähig sind,
besteht keine epidemische Lage nationaler Tragweite, erläutert Ludwig.
Neues IfSG sogar von Vorteil?
Ludwig sieht in der kürzlich in Deutschland beschlossenen neuen Fassung
des IfSG sogar einen Vorteil, wie er im Rahmen einer Versammlung in
Kulmbach erzählt (ab Min. 35:50). Denn damit „ist de iure die Pandemie
vorbei.“
„Ab morgen (ab dem 19.11.2020, Anm. d. Red.) müssen die
Gesundheitsämter zwingend nachweisen, dass es nicht nur Testpositive
gibt, sondern dass diejenigen, die einen positiven PCR-Test haben, auch
ein sogenanntes anzuchtfähiges Agens haben und somit infektiös sind.“
Ohne einen solchen Nachweis „gibt es keine Infektion. Und wenn es keine
Infektion gibt, darf es auch keine Maßnahmen geben. Und das ist ab
morgen erforderlich, weil es jetzt so im Gesetz steht.“
Alle Maßnahmen rechtswidrig
Jeder Mitarbeiter im Gesundheitsamt mache sich strafbar, wenn er
Maßnahmen durchsetzt, ohne nachweisen zu können, dass ein Testpositiver
auch infektiös ist, führt Ludwig weiter aus.
Bisher hätte man noch sagen können, man habe davon nichts gewusst.
Durch dieses Gesetz könne jedoch kein Richter oder Polizist mehr sagen,
er habe davon nichts gewusst. Jeder könne selbst im Gesetz nachlesen,
was eine Infektion ist. Und dann werde man wissen, dass es keine
Infektionen in diesem Land gibt. Infolgedessen sind alle Maßnahmen, die
getroffen werden, rechtswidrig, schließt Ludwig und verspricht, „diesen
Mist zu beenden.“
Anhang:
(1)
Dr. Rainer Fuellmich: „Dieses Medium und seine Autoren nennen sich
‚Faktenchecker‘, sind aber in Wahrheit nichts anderes als Verleumder,
weil sie im Auftrag von anderen ganz offensichtlich und mit Geld von
anderen dafür eingesetzt werden, alle corona-kritischen Berichte
beziehungsweise corona-maßnahmenkritische Berichte und
Meinungsäußerungen mit möglichst viel Schaum vor dem Mund – das macht
sie dann auch besonders unsympathisch – zu verunglimpfen.“
Artikel von Siri Sanning:
Rechtsanwalt belegt: Ohne PCR-Test keine Pandemie
Pfizer-Vize bekräftigt: PCR-Test alleine sagt nichts über Infektion aus
Rechtsstaat wieder herstellen: Anwälte helfen gegen Corona-Willkür
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Ihr bleibt zuhause... ich nicht
Man muss sich das vergegenwärtigen: Während Spahn über sein Ministerium
die Deutschen dazu aufrufen ließ, sie mögen unnötige Reisen vermeiden
(„Wir bleiben zuhause“), düste der Minister mal eben nach Leipzig zu
einem Spenden-Dinner mit Dutzenden Gästen, meist ohne AHA-Regeln. Am
nächsten Tag wurde er positiv auf Corona getestet... (Quelle)
Erst Planspiele, dann Plandemie
Der aktuellen Pandemie gingen etliche Planspiele voraus – kein Wunder, dass die Pandemie auch wirklich eingetreten ist. Hervorragender Vortrag mit Belegen
Wie sie uns verarschen
- Stichwort
Fakten-Checker: Dr. Reiner Fuellmich wollte unlängst gewisse
Fakten-Checker in Bezug auf den PCR-Test verklagen. Aber was machte das
zuständige Gericht? Es versuchte, die Klage auszubremsen, und das ging
so: Wenn eine Klage bei Gericht eingereicht wird, dauert es
normalerweise ca. 14 Tage, bis die Gegenseite die Klage zugestellt
bekommt. Weil dies nicht passierte, ließ Dr. Fuellmich bei Gericht
anrufen, was da los sei. Dabei stellte sich heraus, dass dem Gericht
angeblich ein „ganz bedauerlicher Fehler“ unterlaufen sei. Man habe die
zusammen mit der Klage eingezahlten Gerichtskosten leider falsch
gebucht, nämlich als Schlussrechnung gebucht, so dass die Akte
zugemacht wurde… Wer’s glaubt wird selig… Es scheint, dass mit allen
Tricks versucht wird, die Wahrheit nicht ans Licht kommen zu lassen.
(Quelle Video, ca. 51:00 Min.)
- Stichwort
Intensivbetten: Eine Analyse der TU Berlin kommt zu dem Schluss, dass
es in den Krankenhäusern nie weniger Behandlungsfälle gab und dass nie
zuvor weniger Betten belegt waren als 2020, trotz oder wegen Corona (Quelle).
Also mitten in der „schwersten Pandemie aller Zeiten“, wurden 21
Krankenhäuser geschlossen. Bei weiteren 30 Kliniken steht das Aus auch
schon fest…
- Stichwort
Gaststätten Zehntausende Gaststätten sind wegen Corona seit fast einem
Jahr geschlossen, viele durchgehend. Die Stadtverwaltung von Bad
Waldsee in Baden-Württemberg hat jetzt alle Gastronomiebetriebe der
Gemeinde gewarnt: Wenn der Inhaber den Betrieb ein Jahr lang nicht
ausgeübt hat, dann erlischt die gaststättenrechtliche Erlaubnis. Das
gelte auch bei Schließungen wegen Corona. (Quelle)
Schonungslose Abrechnung
Die schonungslose
Abrechnung eines Mediziner mit unserer Corona-Politik, die er für
völlig gescheitert hält – vor allem das Setzen auf Impfungen: zum höchst interessanten Beitrag
Der erste Super-Spreader-Event - in Wuhan
Waren die Militärweltspiele in Wuhan der erste Corona-"Superspreader"? zum ARD-Sportschau-Artikel
Abgeschoben
Das RKI hatte im Frühjahr 2020 versucht, Obduktionen von Corona-Leichen
einen Riegel vorzuschieben. Dem hatten sich die Hamburger
Rechtsmediziner unter Prof. Klaus Püschel widersetzt und so im Mai 2020
durchaus wichtige Erkenntnisse für die Behandlung von Covid-19-Kranken
erbringen können. Getreu Püschels Motto: »Von den Toten lernen für die
Lebenden.« Im Oktober 2020 ging er in den Ruhestand (musste er gehen?).
Weitere Corona-Ungereimtheiten
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