Verwandtendarlehen
Erst machten unsere Banken
jahrzehntelang Milliarden Euro Gewinne, dann verspekulierten sie sie
wieder. Also
verlangten Sie vom Staat, dass er diese „notleidenden“ Institutionen
rette,
damit unser Finanzsystem nicht zusammenbreche. Das hat er auch brav
getan, doch
nun zeigen sich die (vorläufig) Geretteten wenig freigebig und denken
nur an
sich, statt Verbrauchern und Unternehmern vernünftige Kredite zu
gewähren, damit
die Wirtschaft in Schwung kommt. Da bleibt für einen Existenzgründer
oft nur
die Möglichkeit, sich Kapital privat zu beschaffen. Ein Darlehen von
Verwandten
ist dabei nicht die schlechteste Lösung. Doch Vorsicht, das Finanzamt
will
mitkassieren!
Darlehen unter Verwandten
können die unterschiedlichsten Bedingungen beinhalten, je nachdem, was
die Parteien
ausgehandelt haben; in der Regel sind sie jedoch günstiger als
Bankkredite. Falls der
Kredit sogar zinslos gewährt wird, darf man sich allerdings nicht zu
früh freuen –
der Fiskus rechnet genau nach, ob er nicht gemäß dem Urteil des
Bundesfinanzhofes vom 27.10.2010 Schenkungssteuer kassieren kann. Die
eingesparten Steuern gelten nämlich als Schenkung und dafür fallen 15%
Schenkungssteuer an.
Doch Gott sei Dank gibt es
auch bei dieser Steuerart Freibeträge. Sie schwanken zwischen 20.000
und
500.000 Euro; das ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad – je näher das
Verwandtschaftsverhältnis desto höher der Freibetrag. Aber auch
Stiefkinder,
Schwiegerleute und geschiedene Ehegatten können in den Genuss von
Freibeträgen
kommen. Details dazu z.B. auf steuertipps.de.
Wer von seiner reichen
Tante beispielsweise zinslos 70.000 Euro zur Existenzgründung bekommen
und
7.000 Euro Zinsen eingespart hat, hat das Geld nicht nur billiger als
bei der
Bank bekommen, sondern muss dafür auch keine Schenkungssteuer zahlen,
weil der
Betrag unter dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt.
Ist der Kredit aber sehr
hoch und/oder die Laufzeit sehr lang, steigen natürlich auch die
theoretischen
Zinsen. Beträgt die Zinsersparnis z.B. 35.000 Euro, müssen bei einem
Freibetrag
von 20.000 Euro nur die übersteigenden 15.000 Euro versteuert werden.
Wichtig: Auch bei
Darlehen
zwischen Verwandten müssen unbedingt die Vertragsbedingungen
schriftlich festgehalten
werden. Und
zwar genauso wie bei einem Kreditvertrag mit irgendjemand anderem. Ist
er nicht rechtssicher, erkennt ihn das Finanzamt nicht an.
Verjährung der Rückforderung
Wenn das verliehene
Geld nicht zum im Vertrag vereinbarten Termin zurückgezahlt wird,
beginnt die Verjährungsfrist, die 3 Jahre beträgt. Und zwar beginnt sie
am Ende des Jahres, in dem das Darlehen abgelaufen wäre.
Beispiel: Ein privates Darlehen sollte zum 01.06.2023 zurückgezahlt werden, wurde es aber nicht.
Beginn der
Verjährung 31.12.2023. Die Verjährung entsteht nach 3 Jahren =
Verjährung tritt zum
01.01.2027 ein - unter der Voraussetzung, dass der Darlehensgeber keine
Rückforderung gestellt hat. Mahnungen und Mahnverfahren
unterbrechen die Verjährung. Wurde durch das Mahnverfahren ein Titel
erreicht, beginnt hier die Verjährung erst nach 30 Jahren.
Wurde für die
Rückzahlung kein fester Termin vereinbart, muss das Darlehen erst
gekündigt werden. Dabei gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Erst
danach ist die Rückzahlung fällig und die Verjährungsfrist kann ggfs.
beginnen.
Steuersparmodell
Familiendarlehen
Der
Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem aktuellen Urteil ein
Steuersparmodell im Zusammenhang mit Familiendarlehen und der
Abgeltungsteuer
erschaffen.
Der
Gesetzgeber wollte diesen Steuer-Trick zwar mit einer Sonderregel
verhindern,
aber jetzt schenkt das Finanzamt Ihrer Familie Geld zum Kredit.
Demnach
darf das Finanzamt die Zinsen aus einem Kredit an Familienangehörige
nicht
automatisch mit dem (hohen) persönlichen Steuersatz des Kreditgebers
besteuern,
sondern muss die (meist günstigere) pauschale Abgeltungsteuer ansetzen
(BFH-Aktenzeichen: VIII R 9/13).
Damit
entschärfte der BFH eine gesetzliche Sonderregelung, die dieses
Steuermodell
verhindern sollte.
Eine
Ausnahme gibt es jedoch:
Nämlich dann, wenn durch das Darlehen ein beherrschender Einfluss
ausgeübt wird (BFH Az. VIII R 9/13, Az. VIII R 8/14).
Was versteht der Bundesfinanzhof unter beherrschendem Einfluss? Beispielsweise
wenn der Darlehensgeber einem Familienmitglied ein Firmendarlehen
gewährt und sich im Gegenzug maßgebenden Einfluss bei geschäftlichen
Entscheidungen einräumen lässt. Oder wenn ein Ehemann seiner Frau, die
selbst kein Einkommen oder Eigenkapital hat, einen Immobilienkauf
finanziert.
In diesen und ähnlichen Fällen kommt der persönliche Steuersatz zur
Anwendung.
Wie
Sie
25 Prozent Steuern zahlen, aber 42 Prozent absetzen!
Lesen Sie dazu den kostenlosen Artikel aus
unserem Experten-Netzwerk: KLICK MICH
AUCH INTERESSANT:
Was wann verjährt?! - alle Verjährungsfristen laut BGB
Besser als Dispokredit
Privatkredite
Konzepte für Gratis-Kredite
Die perfekte Hammer-Sparanlage, die vielleicht beste der Welt
500 Euro kostenlos
|