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So kommen Sie zu Ihrem Geld,
wenn die Versicherung nicht zahlen will

Werner Mitsch sagte einmal: „Jeder Versicherungsschein hat zwei Seiten. Auf der Vorderseite wird man versichert. Auf der Rückseite wird man verunsichert…“ Oder anders ausgedrückt: Auf der Vorderseite wird die Leistung versprochen, auf der Rückseite werden die Ausschlüsse aufgeführt – und die sind so zahlreich, dass sie kleingedruckt werden müssen.

Erfahren Sie hier Tipps, wie Sie vorgehen müssen, wenn Ihre Versicherung im Schadensfall nicht zahlen will. Keine Sorge, Sie müssen nicht gleich einen Prozess beginnen und Angst vor Gerichts- und Anwaltskosten haben – es gibt einen fast genauso effektiven Weg, der obendrein noch kostenlos ist.

Zunächst sollten Sie wissen, dass Versicherungen bei Bagatellschäden, darunter verstehen sie Schäden unter 1.000 Euro, sehr viel zahlungswilliger sind als bei höheren Summen. Geht es dagegen um 5-stellige Summen und mehr, wird jeder Schadensfall genau geprüft. Die meisten Zahlungsverweigerungen finden sich in diesem Bereich.

Ihre erste Reaktion auf eine Ablehnung sollte ein Beschwerdebrief an Ihre Versicherungsgesellschaft sein; diesen können Sie auch selber formulieren. Sollte der zuständige Sachbearbeiter weiterhin ablehnen, können Sie ein zweites Schreiben direkt an den Vorstand richten und eine Frist setzen. So wird Ihrem Fall besondere Aufmerksamkeit zuteilwerden lassen.

Bleibt es immer noch beim Nein, haben Sie drei Möglichkeiten:

1. Sie wenden sich mit Ihrer Beschwerde an die Bafin, die...
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Email: qes-poststelle@bafin.de
Internet: www.bafin.de

2. Sie können Sie sich aber auch an den „Ombudsmann für Versicherungen“ wenden. Das ist eine neutrale und für den Versicherungsnehmer kostenlose Schlichtungsstelle. Hier wird die Entscheidung der Versicherungsgesellschaft neutral, schnell und unbürokratisch überprüft. Jahr für Jahr werden etwa 20.000 Beschwerden behandelt. Kontakt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Tel. (gebührenfrei): 0800 / 36 39 000 (8:30 - 17:00 Uhr)
Internet: www.versicherungsombudsmann.de

Für folgende Versicherungssparten ist der Ombudsmann zuständig:

  • Hausratversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Rechtschutzversicherung
  • Unfallversicherung
  • Berufsunfähigkeitversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rentenversicherung

Ihre Beschwerde reichen Sie per Post auf einem vorgedruckten Formular ein, das Sie auf u.g. Webseite unter "Schlichtungsantrag" ausdrucken können.

Der Ombudsmann versucht dann, zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer zu vermitteln. Kommt keine Einigung zustande, trifft er eine Entscheidung. Fällt diese zu Gunsten des Versicherungsnehmers aus, ist sie bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 Euro für den Versicherer bindend und Sie kommen zu Ihrer Schadensregulierung ohne Prozess.

Bei Streitwerten bis 100.000 Euro spricht der Ombudsmann eine Empfehlung aus, die von den Gerichten oft berücksichtigt wird, weil der Ombudsmann selbst ein ehemaliger hoher Bundesrichter ist.

Weitere Informationen erfahren Sie auf der Webseite der Schlichtungsstelle.

Einen Haken hat die Sache allerdings: Falls Ihr Versicherer dort nicht Mitglied ist, können Sie den Ombudsmann auch nicht in Anspruch nehmen. Die allermeisten sind es jedoch! Unter dem Menupunkt „Schlichtungsstelle / Mitglieder“ können Sie sich erkundigen.

Achtung! Für Meinungsverschiedenheiten mit privaten Kranken- und Pflegeversicherern gibt es eine separate Schlichtungsstelle. Etwa jede dritte Beschwerde von Patienten ist erfolgreich.

Bei Streitfällen mit einer gesetzlichen Krankenkasse kann man sich an den "Patientenbeauftragten der Bundesregierung" wenden. Webseite: www.patientenbeauftragter.de. Man kann auch zur Filiale seiner Krankenkasse gehen und der Entscheidung der Kasse mündlich "zur Niederschrift" widersprechen.

Wenn die Krankenkasse weiterhin auf ihrer Ablehnung beharrt, bleibt noch der Klageweg. Bei Krankenkassen wird immer vor Sozialgerichten verhandelt. Der Vorteil ist, dass diese Klagen für den Bürger generell kostenlos sind. Das heißt, auch wenn man den Fall verlieren sollte, muss man die Kosten der Gegenseite nicht erstatten. Es besteht hier auch kein Anwaltszwang; wenn man verliert, muss man aber seinen eigenenRechtsanwalt bezahlen (Kostenrisiko ca. 800 Euro).

Klagen gegen private Versicherungen werden nicht vor einem Sozialgericht, sondern - je nach Streitwert - vor Amts- und Landgerichten eingereicht. Hier sollte ein Kläger seine Erfolgsaussichten genau prüfen, denn ohne Rechtsschutzversicherung kann das bei Misserfolg teuer werden.

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