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Wertpapierdepot:
So verringern Sie die Steuerlast dramatisch

Die meisten Kapitalanleger halten ihre Vermögenswerte im eigenen Namen als Privatperson. Insofern zahlen sie eine Abgeltungsteuer von 25% oder eine Kapitalertragsteuer von bis zu 45% bei privaten Veräußerungsgeschäften. Es könnten aber auch nur 15% sein bei einer intelligenten Strukturierung (oder noch weniger)…

Natürliche Personen zahlen bei allen Wertpapiergeschäften die Abgeltungsteuer in Höhe von 25% (plus ggfs. Kirchensteuer, plus Soli), bei privaten Veräußerungsgeschäften (Verkauf von Immobilien, Edelmetallen, Kryptos usw.) die Kapitalertragsteuer. Wie viel das ist, bestimmt der individuelle Steuersatz der betreffenden Privatperson. Der Spitzensteuersatz von 42% kommt schon bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 57.000 € zum Tragen (bei 4 Millionen Steuerzahlern ist das der Fall).

Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 270.000 € kommt noch die Reichensteuer von 3% oben drauf.
Mit anderen Worten: Zwischen 25% Abgeltungsteuer und 45% Einkommensteuer-Höchstsatz besteht bereits ein gewaltiges Gefälle. Das liegt daran, dass Arbeitseinkommen schon immer schlechter gestellt wurde als Kapitaleinkünfte.

Nun hat aber das Jahressteuergesetz 2020 den Kapitalanlegern eine enorme Verschlechterung beschert, denn die Verlustverrechnung von 20.000 Euro bei Totalverlusten mit Aktien und Termingeschäften wurde massiv eingeschränkt.

Wechsel der Rechtsform bringt immensen Vermögensschutz oder:
juristische Person statt natürliche Person

Historisch gesehen wurde Arbeitseinkommen schon immer schlechter gestellt als Kapitaleinkünfte. Die Besteuerung natürlicher Personen wird in Zukunft weiter steigen, davon kann man ausgehen. Denn sie sind die schwächsten Glieder in der Besteuerungskette.

Gewinne von juristischen Personen (z.B. GmbH, AG), wurden schon immer geschont. Man sieht das an der Körperschaftsteuer (das ist die Einkommensteuer für Kapitalgesellschaften): Sie beträgt in Deutschland nur 15%.

Wenn Sie nun bezüglich Ihres Vermögensbesitzes aus einer natürlichen Person eine juristische Person werden, ist das wie ein Umzug ins Steuerparadies: und es nur noch 15% fällig!

Sie können davon ausgehen, dass auch weiterhin Betriebsvermögen vorteilhafter behandelt wird als Privatvermögen. Schließlich will die Politik die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft nicht gefährden.

Deshalb der Tipp:
Lassen Sie von Experten prüfen, ob es steuerlich günstiger ist, Ihre Wertpapierdepots zukünftig nicht mehr als Privatperson, sondern als juristische Person zu verwalten.

Zu diesem Zweck gibt es ein deutsches FinTech-Unternehmen in Berlin, die die Prüfung in einem kostenlosen Erstgespräch vornehmen kann.

Meine Empfehlung läuft darauf hinaus, sich beraten zulassen, ob es Sinn macht, eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen. Sie könnten damit Ihre Steuerlast von 47,48% auf 15,83% senken, unter Umständen sogar auf nur noch 1,5%. Dafür stehen 4 Arten von GmbHs zur Verfügung:

  1. Sparschwein GmbH: Einfache, aber schlüsselfertige GmbH zur Führung Ihrer Wertpapierdepots.
  2. Trader GmbH: Geeignetes Modell für aktive Trader, die die Beschränkung der neuen Verlustverrechnung von 20.000 Euro wieder neutralisiert.
  3. Immobilien GmbH: Mit diesem Modell senken Sie die Steuerlast für Verkaufserlöse und Mieteinnahmen von 47,48% auf 15,83%.
  4. Holding-Struktur: Diese Doppel-GmbH mit einer Holding-GmbH und einer Tochter-GmbH senkt die Steuern bei Ausschüttungen und beim Verkauf von Tochterunternehmen auf 1,5%.
Die Kosten
Die RIDE GmbH, die die o.g. Vermögensverwaltungs-GmbHs anbietet, hat eine sehr einfache und preiswerte Festpreis-Struktur:
  • Der Gründungs-Service kostet nur 2.199 Euro.
  • Der Admin-Service für Buchhaltung und Jahresabschluss beginnt ab 1.699 Euro.
Mit einer vermögensverwaltenden GmbH und sparen Sie Steuern und bauen schneller Vermögen auf. Weitere Informationen und Möglichkeit, ein kostenloses Erstgespräch zu buchen:




Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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