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Neuer Name - alte Mauscheleien

An sich hat der Bundesgerichtshof schon vor Jahren ein interessantes Urteil (Az: XI ZR 56/05) zu Gunsten der Kapitalanleger gesprochen, wonach Banken ihren Kunden offen legen müssen, welche Provisionen sie für eine Kapitalanlage-Vermittlung bekommen (damit der Kunde beurteilen kann, ob die Bank objektiv oder im eigenen Interesse berät).

Hat sich seitdem bei der Transparenzpflicht etwas geändert? Kaum, wie die Verbraucherzentralen jetzt aufdeckten. Besonders eine Bank ist – wieder einmal – unangenehm aufgefallen. 

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat ca. 100 Institute angeschrieben mit der Bitte um Offenlegung der Provisionen bei Kapitalanlagen, insbesondere bei Zertifikate-Geschäften, zu denen Verbraucher Beschwerden eingereicht hatten.

Das traurige Ergebnis: Ganze 2% der Antworten waren beanstandungsfrei, aber zwei Drittel der Banken und Sparkassen missachten die Transparenzpflicht und informierten nur unzureichend oder verweigerten die Auskunft gänzlich. „Die Argumentation der Anbieter, die den Offenlegungsanspruch zurückweisen, ist oft fadenscheinig und juristisch haltlos. Die Anbieter ziehen alle denkbaren Register, um die Intransparenz von Provisionen aufrecht zu erhalten“, heißt es in dem Abschlussbericht (http://www.vzbv.de/mediapics/provisionsoffenlegung_abschlussbericht_finanzmarktwaechter_09_2011.pdf).

Sie fragen sich, warum so häufig gegen die gesetzliche Offenlegungspflicht verstoßen wird? Nun, weil es Auswirkungen haben kann auf eventuelle Schadensersatzklagen, von denen Kapitalanleger in den letzten Jahren immer häufiger Gebrauch machten.

Neben vielen eher lächerlichen Ausreden („hoher Arbeitsaufwand“) kommt eine Schutzbehauptung gehäuft vor: Die Offenlegung der Provisionen wird verweigert mit dem Hinweis, dass es sich um ein sog. Festpreisgeschäft gehandelt habe. Darunter versteht man, dass die Bank die Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft hat und ein Gewinn durch die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis entsteht (bei einem Kommissionsgeschäft ist die Bank dagegen nur Vermittler und erhält eine Kommission = Provision).

Davon abgesehen, dass auch bei Festpreisgeschäften ein Eigeninteresse der Bank vorliegen kann, sind – laut Verbraucherzentrale – speziell bei der Targobank Zweifel angebracht.

Zur Erinnerung: Die Targobank hat sich erst im Jahr 2010 einen neuen Namen gegeben, um ihr bisheriges Negativ-Image abzulegen (davor wurde sie 1991 von Kundenkreditbank in Citibank schon einmal umgetauft). Der Name ist also generalüberholt, die Machenschaften anscheinend nicht, denn die Targobank will mit ihren Kunden ausnahmslos Festpreisgeschäfte gemacht haben. Doch die Abrechnungen weisen Kommissionsgeschäfte aus. Um Ausreden ist man aber wieder nicht verlegen: Es läge ein Computerfehler vor...

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