Neuer
Name - alte Mauscheleien
An sich hat der Bundesgerichtshof schon
vor Jahren
ein interessantes Urteil (Az: XI ZR 56/05) zu Gunsten der
Kapitalanleger
gesprochen, wonach Banken ihren Kunden offen legen müssen, welche
Provisionen sie
für eine Kapitalanlage-Vermittlung bekommen (damit der Kunde beurteilen
kann,
ob die Bank objektiv oder im eigenen Interesse berät).
Hat sich seitdem bei der
Transparenzpflicht etwas
geändert? Kaum, wie die Verbraucherzentralen jetzt aufdeckten.
Besonders eine
Bank ist – wieder einmal – unangenehm aufgefallen.
Die Verbraucherzentrale
Bundesverband
(vzbv) hat ca. 100 Institute angeschrieben mit der Bitte um Offenlegung
der
Provisionen bei Kapitalanlagen, insbesondere bei
Zertifikate-Geschäften, zu
denen Verbraucher Beschwerden eingereicht hatten.
Das
traurige Ergebnis: Ganze 2% der Antworten waren beanstandungsfrei, aber
zwei
Drittel der Banken und Sparkassen missachten die Transparenzpflicht und
informierten nur unzureichend oder verweigerten die Auskunft gänzlich.
„Die
Argumentation der
Anbieter, die den Offenlegungsanspruch zurückweisen, ist oft
fadenscheinig und
juristisch haltlos. Die Anbieter ziehen alle denkbaren Register, um die
Intransparenz von Provisionen aufrecht zu erhalten“, heißt es in dem
Abschlussbericht (http://www.vzbv.de/mediapics/provisionsoffenlegung_abschlussbericht_finanzmarktwaechter_09_2011.pdf).
Sie fragen sich, warum so häufig gegen die
gesetzliche Offenlegungspflicht verstoßen
wird? Nun,
weil es Auswirkungen haben kann auf eventuelle Schadensersatzklagen,
von denen
Kapitalanleger in den letzten Jahren immer häufiger Gebrauch machten.
Neben vielen eher lächerlichen Ausreden
(„hoher
Arbeitsaufwand“) kommt eine Schutzbehauptung gehäuft vor: Die
Offenlegung der
Provisionen wird verweigert mit dem Hinweis, dass es sich um ein sog.
Festpreisgeschäft gehandelt habe. Darunter versteht man, dass die Bank
die
Wertpapiere auf eigene Rechnung gekauft hat und ein Gewinn durch die
Differenz
zwischen Ein- und Verkaufspreis entsteht (bei einem Kommissionsgeschäft
ist die
Bank dagegen nur Vermittler und erhält eine Kommission = Provision).
Davon abgesehen, dass auch bei
Festpreisgeschäften
ein Eigeninteresse der Bank vorliegen kann, sind – laut
Verbraucherzentrale –
speziell bei der Targobank Zweifel angebracht.
Zur Erinnerung: Die Targobank hat sich
erst im Jahr
2010 einen neuen Namen gegeben, um ihr bisheriges Negativ-Image
abzulegen
(davor wurde sie 1991 von Kundenkreditbank in Citibank schon einmal
umgetauft).
Der Name ist also generalüberholt, die Machenschaften anscheinend
nicht, denn
die Targobank will mit ihren
Kunden ausnahmslos Festpreisgeschäfte gemacht
haben. Doch die Abrechnungen weisen Kommissionsgeschäfte aus. Um
Ausreden ist
man aber wieder nicht verlegen: Es läge ein Computerfehler vor...
Auch
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