Vorsicht,
Tafelpapiere!
Der deutsche
Gesetzgeber sah zum Ende des Jahres 2016 wieder einmal
gravierende, rechtliche Änderungen vor, die dem Zweck dienen, dass
Anleger ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. Aber es gibt
Schlupflöcher, legal steuerfreie sogar.
Ein Bankschalter wurde früher auch Tafel genannt. Dementsprechend
werden Wertpapiere wie z.B. Aktien, Fondsanteile oder Anleihen, die
physisch über diesen gehen, um sie dem Käufer zur eigenen Aufbewahrung
auszuhändigen, als Tafelpapiere bezeichnet. Ein anderer Name ist
„effektive Stücke“.
Bestimmte Kunden haben die diskrete Verwahrung zuhause oder im
gemieteten Bankschließfach einer institutionellen Sammelverwahrung
vorgezogen, um z.B. im Falle von Flucht oder Auswanderung das Vermögen
sofort bei sich zu haben, auch wenn die Ausschüttungen, Zins- und
Dividendenzahlungen umständlich sind, weil die jeweils gültigen Kupons
physisch vorgelegt werden müssen.
Allerdings waren Tafelpapiere nicht nur bei älteren Generationen mit
Kriegserfahrungen beliebt, sondern auch bei Steuerhinterziehern und
Mafiosi…
Doch der deutsche Gesetzgeber sah zum Ende des Jahres 2016
gravierende, rechtliche Änderungen vor: Zum 31.12.2016 wurden
Tafelpapiere für kraftlos erklärt. Das hat zur Folge, dass sie ihre
Handelbarkeit verlieren.
Wieder einmal schafft der Staat die rechtlichen Voraussetzungen, dass
Anleger ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. Grundlage ist der
§ 358 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Anleger sollen somit gezwungen
werden, ihre Tafelpapiere in ein Wertpapierdepot mit Sammelverwahrung
einzuliefern.
Zuvor hatte schon Luxemburg, wo Tafelgeschäfte seit Jahrzehnten
besonders beliebt waren, eine ähnliche Regelung geschaffen, bei der die
nicht in die Sammelverwahrung eingelieferten effektiven Stücke und ihre
Ausschüttungen nach dem 18.02.2015 für wertlos erklärt wurden.
Aber es gibt
Schlupflöcher, legal steuerfreie sogar.
Man kann nämlich Tafelpapiere in eine Liechtensteiner
Lebensversicherung einbringen, genauer gesagt in einen Liechtensteiner
Lebensversicherungs-Mantel (engl.: „Insurance-Wrapper“).
Damit gehören Sie dann zwar dem Versicherer (genauso wie das Geld bei
einer Kapitaleinzahlung), aber der Kunde hat nun einen
Versicherungsvertrag, den er anschließend am Zweitmarkt verkaufen kann.
Der Versicherer muss über den Verkauf nicht einmal zwingend informiert
werden.
Die Erträge kann man über ein Policen-Darlehen völlig legal völlig
steuerfrei entnehmen; das ist nur eine Frage der richtigen steuerlichen
Gestaltung.
Ein in Spanien beliebtes Steuersparmodell ist, dass man eine spanische
Immobilie auf den Namen einer Briefkastenfirma kauft (kann für ein paar
hundert Dollar beispielsweise in Panama, Zypern oder Delaware gegründet
werden).
Beim Verkauf der Immobilie fällt dann keine spanische Immo-Steuer an,
weil nicht die Immobilie selbst, sondern die Briefkastenfirma verkauft
wurde, der eben zufällig die Immobilie gehört… Auch dies wird gerne von
russischen Oligarchen, arabischen Millionären und Mafiosi gerne so
umgesetzt, denn es ist wie gesagt steuerlich völlig legal…
Diese Konstruktion lässt sich wiederum legal auch mit Fondsanteilen
über LV-Mäntel anwenden. In den genannten und vielen anderen
Steueroasen sind ausländische Erträge nämlich steuerfrei.
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