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Vorsicht, Tafelpapiere!


Der deutsche Gesetzgeber sah zum Ende des Jahres 2016 wieder einmal gravierende, rechtliche Änderungen vor, die dem Zweck dienen, dass Anleger ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. Aber es gibt Schlupflöcher, legal steuerfreie sogar.

Ein Bankschalter wurde früher auch Tafel genannt. Dementsprechend werden Wertpapiere wie z.B. Aktien, Fondsanteile oder Anleihen, die physisch über diesen gehen, um sie dem Käufer zur eigenen Aufbewahrung auszuhändigen, als Tafelpapiere bezeichnet. Ein anderer Name ist „effektive Stücke“.

Bestimmte Kunden haben die diskrete Verwahrung zuhause oder im gemieteten Bankschließfach einer institutionellen Sammelverwahrung vorgezogen, um z.B. im Falle von Flucht oder Auswanderung das Vermögen sofort bei sich zu haben, auch wenn die Ausschüttungen, Zins- und Dividendenzahlungen umständlich sind, weil die jeweils gültigen Kupons physisch vorgelegt werden müssen.

Allerdings waren Tafelpapiere nicht nur bei älteren Generationen mit Kriegserfahrungen beliebt, sondern auch bei Steuerhinterziehern und Mafiosi…

Doch der deutsche Gesetzgeber sah zum Ende des Jahres 2016 gravierende, rechtliche Änderungen vor: Zum 31.12.2016 wurden Tafelpapiere für kraftlos erklärt. Das hat zur Folge, dass sie ihre Handelbarkeit verlieren.

Wieder einmal schafft der Staat die rechtlichen Voraussetzungen, dass Anleger ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. Grundlage ist der § 358 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Anleger sollen somit gezwungen werden, ihre Tafelpapiere in ein Wertpapierdepot mit Sammelverwahrung einzuliefern.

Zuvor hatte schon Luxemburg, wo Tafelgeschäfte seit Jahrzehnten besonders beliebt waren, eine ähnliche Regelung geschaffen, bei der die nicht in die Sammelverwahrung eingelieferten effektiven Stücke und ihre Ausschüttungen nach dem 18.02.2015 für wertlos erklärt wurden.

Aber es gibt Schlupflöcher, legal steuerfreie sogar.
Man kann nämlich Tafelpapiere in eine Liechtensteiner Lebensversicherung einbringen, genauer gesagt in einen Liechtensteiner Lebensversicherungs-Mantel (engl.: „Insurance-Wrapper“).

Damit gehören Sie dann zwar dem Versicherer (genauso wie das Geld bei einer Kapitaleinzahlung), aber der Kunde hat nun einen Versicherungsvertrag, den er anschließend am Zweitmarkt verkaufen kann. Der Versicherer muss über den Verkauf nicht einmal zwingend informiert werden.

Die Erträge kann man über ein Policen-Darlehen völlig legal völlig steuerfrei entnehmen; das ist nur eine Frage der richtigen steuerlichen Gestaltung.

Ein in Spanien beliebtes Steuersparmodell ist, dass man eine spanische Immobilie auf den Namen einer Briefkastenfirma kauft (kann für ein paar hundert Dollar beispielsweise in Panama, Zypern oder Delaware gegründet werden).

Beim Verkauf der Immobilie fällt dann keine spanische Immo-Steuer an, weil nicht die Immobilie selbst, sondern die Briefkastenfirma verkauft wurde, der eben zufällig die Immobilie gehört… Auch dies wird gerne von russischen Oligarchen, arabischen Millionären und Mafiosi gerne so umgesetzt, denn es ist wie gesagt steuerlich völlig legal…

Diese Konstruktion lässt sich wiederum legal auch mit Fondsanteilen über LV-Mäntel anwenden. In den genannten und vielen anderen Steueroasen sind ausländische Erträge nämlich steuerfrei.

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