Die Striptease-Regeln auf St. Pauli 1963-1969Striptease auf St.
Pauli zwischen1963 und 1969: mal so, mal so...
1962:
Nicht erlaubt war es noch 1962 in Hamburg für Stripperinnen auf
St. Pauli und St. Georg den letzten Slip fallen zu lassen.
1963
war es erlaubt, aber nur, wenn die Stipperin zu Standbild
erstarrte.
1964
durften sie sich bereits auf Podesten drehen.
1965
wurde auch dann nicht mehr eingeschritten, wenn sie sich bewegten.
Seit
1966 ist das Mitbringen von Requisiten auf der Bühne erlaubt.
Seit 1967
wird das Masturbieren von Frauen geduldet.
1969
kam der erste Hund auf die Bühne. (Dabei kam es für Oberamtsrat
Kurt Falck, den "Säuberer von St. Pauli", darauf an, dass die Mädchen
mit dem Tier wirklich nur spielten)
1969
aber wurden "lesbische Liebe", "oral-genitale Kontakte unter
verschiedengeschlechtlichen Paaren" und ein "Bühnenkoitus in sechs
verschiedenen Positionen" noch mit Geldstrafen belegt.
Im Bremer Nachtkabarett „Red Horse“ reagierte im selben Jahr Johann
Ehlers, Abteilungsleiter in der Verwaltungspolizei, zudem mit einer
Verfügung, weil es zu Berührungen zwischen Tänzerinnen und Publikum
gekommen war.
Der Beamte, sonst „durchaus nicht prüde“ (O-Ton) ließ die Damen unter
Verweis auf die Variete- und Tanzrichtlinien, „belehren, dass beim
Schönheitstanz oder beim Striptease jede Berührung mit dem Publikum zu
unterbleiben hat.“
Denn „gerade in der Berührung von nahezu unbekleideten Artistinnen mit
männlichen Besuchern … liegt das von der Verkehrsanschauung her
missbilligte qualifizierte Moment, durch welches eine absolute Grenze
zum sittlichen Erlaubten gezogen wird.“ (Spiegel: 32/1970 und 44/1969)
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