So machen Sie Ihre Kaffee-Maschine zur Steuerspar-Maschine
Wenn
Sie private Gegenstände in Ihr Betriebsvermögen einlegen, sparen Sie
nicht schlecht an Steuern. Dazu eignen sich allerlei Geräte, von denen
man es nicht unbedingt erwartet.
Bremsen Sie das unersättliche Finanzamt aus,
indem Sie Ihre Steuerschuld und/oder Ihre Vorauszahlungen mindern. Das
geht ganz legal auch dadurch, dass Sie private Gegenstände in Ihr
Betriebsvermögen einlegen. Somit wird beispielsweise Ihre private
Kaffeemaschine zur Steuerspar-Maschine, was wenig bekannt ist:
Viele Dinge, die man sich privat angeschafft hat, benötigt man auch beruflich.
In diesen privaten Dingen schlummern sofortige Steuervorteile.
Das können sein:
* Die erwähnte Kaffeemaschine
* Ihre Foto- oder Videokamera
* Stühle und Tische
* Eine Wanduhr
* Der Locher in der Schublade
* Und vieles mehr – lassen Sie Ihrer Fantasie freien Lauf
Die meisten Gegenstände können "betrieblich notwendige Wirtschaftsgüter" sein. Und damit lassen sich Steuern sparen.
Den Einlagenwert dürfen Sie nämlich abschreiben. Bei geringwertigen Gütern geht das oft sogar sofort in voller Höhe.
Erfreulich: Zum 1.1.2018 wurde die Grenze für eine Sofortabschreibung
von sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern von 410 Euro auf 800
Euro heraufgesetzt.
Was aber, wenn die Anschaffung schon einige Zeit zurückliegt und Sie keinen Kaufbeleg mehr haben?
Das ist überhaupt Problem:
Denn Sie dürfen einen Eigenbeleg über die Einlage erstellen, aus dem der Wert hervorgeht.
Wie ermitteln Sie den Zeitwert?
- Wenn Sie
das Wirtschaftsgut vor weniger als 3 Jahren privat gekauft haben,
errechnen Sie den Einlagewert so, als hätten Sie die Kamera
ursprünglich betrieblich angeschafft und seit dem Kauf bis zum Tag der
Einlage abgeschrieben. Das, was als "Buchwert" übrigbleibt, ist der
Einlagewert.
- Bei
älteren Gütern dürfen Sie den aktuellen Wert schätzen und
folgendermaßen belegen: Ermitteln Sie z.B. über ebay oder auf einem
Anzeigenportal oder dem Marketplace von Amazon, für welchen Betrag der
gebrauchte Gegenstand derzeit gehandelt wird. Die entsprechende
Webweite dann ausdrucken und fertig ist der Zeitwert-Nachweis.
Beispiel:
Um eine Besprechungsecke in Ihrer Firma einzurichten, verwenden Sie
einen Tisch, vier Stühle und eine Lampe, die Sie vor mehr als drei
Jahren privat gekauft hatten.
Nun schätzen Sie die Einlagenwerte mit z.B. 200
Euro für den Tisch, 280 Euro für die vier Stühle und 300 Euro für eine
Stehlampe. Das sind zusammen 780 Euro.
Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent setzen Sie sofort 273 Euro ab.
Das Beste ist…
Nur 10 Prozent der Nutzung muss geschäftlich sein. Damit sollte es doch
kein Problem sein, dem Finanzamt den Nutzungsanteil zu beweisen.
Anderes Beispiel:
Sie haben vor einem Jahr ein Notebook für 1.200 Euro privat gekauft.
Die Abschreibung läuft über drei Jahre.
Zwei Jahre stehen also noch zur Verfügung, d.h. der Einlagewert beträgt 800 Euro (2x 400 Euro).
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