Privatinsolvenz auch bei Steuerschulden
Wussten Sie, dass
man sich von
seinen Steuerschulden per Privatkonkurs befreien kann? Selbst
rückständige Umsatzsteuer muss das Finanzamt in die Restschuldbefreiung
gehen
lassen.
Nicht von allen Schulden kann man sich
mittels
Verbraucher-Insolvenz-Verfahren befreien. Ausgeschlossen sind alle
Schulden,
die aus vorsätzlich begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
herrühren: Bußgelder,
Geldbußen,
Geldstrafen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder.
- Ausgeschlossen sind
auch
finanzielle Nebenfolgen aus einer Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit,
z.B.
Schmerzensgeld, Schadenersatz.
- Ausgeschlossen sind
ebenfalls
Schulden, die innerhalb eines Jahres vor Eröffnung des
Verbraucher-Insolvenz-Verfahrens gemacht wurden, indem Vermögen
verprasst
wurde.
- Ausgeschlossen sind
neue Schulden,
die während der Wohlverhaltensperiode gemacht wurden.
- Ausgeschlossen sind
ebenso
zinslose Darlehen, die gewährt wurden, um die Insolvenzverfahrenskosten
zu
decken.
NICHT ausgeschlossen
sind dagegen
Steuerschulden. Selbst rückständige Umsatzsteuer muss das Finanzamt in
die
Restschuldbefreiung gehen lassen.
Was aber, wenn die
Steuerschulden
aus Steuerhinterziehung entstanden? Oftmals ist ja der
Steuerschuldenberg nach
der Aufdeckung so hoch, dass ihn der Betreffende gar nicht mehr
abtragen kann.
Interessanterweise geht die Rechtsprechung mit pleitegegangenen
Steuerhinterziehern recht milde um!
Die Finanzverwaltung argumentiert,
dass es
sich bei hinterzogenen Steuern sozusagen um Gewinne aus einer Straftat
handelt
und deshalb nicht in eine Privatinsolvenz/Regelinsolvenz einfließen
dürfen.
Nachdem manche untere Finanzgerichte sich dieser Auffassung
anschlossen, andere
aber nicht, hat schließlich der Bundesfinanzhof die Frage entscheiden
müssen (Az.: VII R
6/07). Überraschenderweise zugunsten der Steuersünder.
Der BFH sieht die
Sache so: Bei
Straftaten wie Betrug oder Raub hat das Opfer einen Anspruch auf
Schadensersatz
gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch. Bei Steuerhinterziehung hat
das Finanzamt aber
überhaupt keinen Anspruch auf Schadensersatz (das BGB sieht das nicht
vor),
sondern hat nur Anspruch auf die zugrunde liegende Steuer; ein
Anspruch, der
übrigens bereits vor der Tat bestand.
Es handelt sich zwar
um eine
höchstrichterliche Entscheidung, aber wie lange sie Bestand haben wird,
ist
fraglich. Denn einerseits gibt es ja noch den Bundesgerichtshof,
andererseits
plant die Bundesregierung bereits, die Insolvenzordnung entsprechend
anzupassen. Demnach sollen Schuldner, die wegen einer Straftat zu
mindestens 90
Tagessätzen verurteilt wurden, von der Restschuldbefreiung
ausgeschlossen
werden. Steuerhinterziehung soll ausdrücklich dazugehören. Vielleicht
bleibt
nur kleinen Steuersündern diese Tür noch offen. Erkundigen Sie sich im
Falle
eines Falles nach der aktuellen Rechtslage.
Dies war eine
Leseprobe aus DER SCHULDEN-K.o., mehr Infos HIER
Eine ganz andere
Lösung:
Wenn eine Insolvenz unvermeidlich ist, können Sie auch in Frankreich
oder England einen Insolvenzantrag stellen. Von beiden Ländern rät
Horst Deckert ab, der sich seit Jahren auf das Thema Entschuldung
spezialisiert hat - und heute ein gewiefter Fachmann auf dem Gebiet
ist: "In England", sagte er, "kann inzwischen jede Restschuldbefreiung
widerrufen werden, wovon immer mehr Gläubiger Gebrauch machen. Und in
Frankreich erhalten Deutsche keine Restschuldbefreiung."
Und in Deutschland? "Da ist das Insolvenzverfahren eine Tortur, und
immer mehr Schuldnern wird die Restschuld-Befreiung verwehrt, weil
einer ein Haar in der Suppe findet." Aber
so werden Sie Schulden los, ohne überhaupt einen Insolvenzantrag zu
stellen:
Deckert und seine Mitarbeiter haben ein Land gefunden, das gar nicht so
weit entfernt ist und für Schuldner viele Vorteile bietet. Das
ermöglicht Lösungen wie diese:
Deckert war für einen Unternehmer tätig, dessen Gläubiger ein deutsches
Finanzamt war, mit einer Forderung von 120.000 Euro. Ergebnis: Gegen
Zahlung von 4% des Betrags - 4.800 Euro - war der Mann nach fünf
Monaten und drei Tagen schuldenfrei. Eigentlich wäre das Verfahren
bereits nach zweieinhalb Monaten beendet gewesen, aber wegen des
Finanzamts hatte das Insolvenzgericht einen Insolvenzverwalter
bestellt. Deshalb und wegen der Gerichtsferien an Weihnachten und
Neujahr dauerte es dann über fünf Monate.
Besonders wichtig: Eine Änderung der Rechtsprechung macht es jetzt
möglich, dass der Vertreter des Schuldners den Gläubigern logisch
erklären kann, warum sie einer niedrigen Einmalzahlung von vier oder
fünf Prozent zustimmen sollten. Wenn sie es nämlich nicht tun, ist ihr
Risiko groß, dass sie ganz leer ausgehen. Deckert: "So ist es jetzt
realistisch, dass sich etwa 80% aller Schuldner direkt auf einen Schlag
entschulden können, ohne dass sie überhaupt einen Insolvenzantrag
stellen müssen."
Und die restlichen 20 Prozent? Das Risiko, dass ein Gläubiger das
Angebot ablehnt, ist nur dann hoch, wenn persönliche Emotionen
wichtiger sind als eine sachliche Lösung. Etwa, wenn der Gläubiger ein
Ex-Ehepartner ist...
Besonders interessant ist für den Schuldner der Umstand, dass er auf
diese Weise im fraglichen Land gar keinen Wohnsitz braucht. Genauso
wichtig: Bei einer Lösung dieser Art muss von dem ganzen Vorgang, der
ja keinem wirklich angenehm ist, niemand etwas erfahren.
Ein Insolvenzantrag könne jederzeit gestellt werden. Der Versuch einer
vorherigen außergerichtlichen Lösung entfällt, eine Zustimmung der
Gläubiger ist nicht erforderlich. Selbst bei einer bereits
gescheiterten Insolvenz gibt es keine Sperrfrist mehr. Es darf sofort
ein neuer Insolvenzantrag gestellt werden.
Ein Mitarbeiter
begleitet Sie durch das Verfahren bis zur Entschuldung
Haben Sie ein Problem dieser Art oder kennen Sie jemanden, der es hat?
Dann ist es wichtig, dass Sie so früh wie möglich einen Telefon-Termin
buchen. Deckert stellt Ihnen eine Reihe von Fragen und sagt Ihnen dann,
ob und wie in Ihrem Fall Hilfe möglich ist. Dann begleitet Sie ein
Mitarbeiter durch das Verfahren bis zur Entschuldung durch Vergleich
oder Restschuldbefreiung. Unabhängig davon ist ein sofortiger Neustart
möglich, der für die Entschuldung unerheblich ist.
Der Telefontermin mit Deckert ist kostenlos, das gesamte Verfahren bis
zur Entschuldung kostet in der Regel 1.500 Euro. Ihren Termin
reservieren Sie hier: www.terminland/strategie
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