Die besten Länder, um innerhalb Europas steuerlich auszuwandern
Für
viele ist sicherlich überraschend, dass es auf der großen, weiten Welt
85 Möglichkeiten gibt, steuerfrei zu leben. In diesem Spezial-Artikel
werden die europäischen Länder behandelt, die steuerfrei oder sehr
steuerbegünstigt sind.
Grober Überblick
über die 4 Steuersysteme der Welt
1.
Residenzbesteuerung
Die meisten Staaten, genauer gesagt 130 Staaten, praktizieren die
Residenzbesteuerung, in Europa fast alle. Das Kriterium für die
Residenzbesteuerung ist der Wohnsitz. Sobald er in einem solchen Land
dauerhaft oder überwiegend (mehr als 182 Tage) genommen wird, wird man
– auch als Ausländer – dort steuerpflichtig, und zwar in der Regel mit
seinem Welteinkommen.
Nun muss man aber noch untersuchen, ob das Wohnsitzland
Außensteuergesetze hat (CFC Rules = Controlled Foreign Corporation
Rules). Fehlen sie, sind, grob gesagt, Einkommen über Auslandsfirmen
steuerfrei (die Feinheiten sind in jedem Land unterschiedlich und
müssen individuell recherchiert werden). Gibt es CFC Rules, dann ist
darin festgelegt, ob eine Offshorefirma im Inland Steuern zahlen muss,
wenn der Inhaber sich im Inland aufhält.
Die Mehrheit der Länder mit Residenzbesteuerung haben keine CFC Rules,
aber 45 Staaten haben sie, darunter so wichtige wie: Deutschland und
Österreich.
Europäische Länder mit Residenzbesteuerung, aber ohne CFC Rules und mit
vorteilhafter Dividendenbesteuerung sind:
- Andorra 10%
EkSt. (u.U. 0% möglich)
- Belgien 25%
EkSt.
- Bosnien-Herzegowina:
serbischer Teil 10%, Rest 0%
- Bulgarien 10%
EkSt., 5% auf Dividenden
- Kroatien 12%
EkSt.
- Folgende
europäischen Länder besteuern Auslandsfirmen nicht:
- Estland 20%
- Isle of Man:
20% bis 100.000 €, alles darüber ist steuerfrei
- Liechtenstein
0-8% EkSt.
- Litauen 5%
EkSt. 15%, KöSt. bis Umsatz 150.000, darüber 15%
- Luxemburg
0-27% EkSt.
- Montenegro 9%
EkSt.
- Nordzypern
- Rumänien 15%
EkSt.
- Serbien 10%
EkSt,, 5% auf Dividenden
- Slowakei 19%
EkSt.
- Tschechien
15% EkSt.
- Ukraine 5-20%
EkSt.
- Ungarn 16%
EkSt, 9% KöSt.
- Zypern siehe
hier https://www.jeden-tag-reicher.eu/zypern-non-dom.html
- Benelux: 0%
auf Kapitalerträge, wenn Haltefristen beachtet werden
Mehr Infos dazu auf
dieser externen Seite: 4 Steuersysteme
Über die interessanten Schweizer Steuern können Sie sich hier informieren.
Bulgarien:
Firma gründen, sich kleines Gehalt auszahlen, das mit 10% versteuert
wird plus etwas Sozialabgaben. Der Rest wird über Dividenden
ausgeschüttet, auf die in B. steuerfrei sind. Dabei fallen dann keine
Sozialabgaben an. Der bulgarische Körperschaftssteuersatz beträgt 5%!
Rumänien:
Eine Firma zahlt keine Körperschaftssteuer, sondern nur eine
Umsatzsteuer. Bis 500.000 Euro beträgt sie nur 3%. Sie kann auch 1%
betragen, wenn die Firma mindestens einen rumänischen Mitarbeiter
eingestellt hat.
Tschechien:
Eine Firma mit sog. Trade License zahlt nur 6% Steuern und 8%
Sozialabgaben, wenn Umsatz unter 75.000 Euro liegt.
Italien
besteuert ansässige Ausländer seit 1.1.2017 folgendermaßen: Flattax bis
100.000 Euro Einkommen, alles was darüber ist, ist komplett steuerfrei
(ganz ähnlich wie in Malta).
Die meisten osteuropäischen Länder schreiben keinen Mindestaufenthalt
vor, Zypern auch nicht.
2. Inlandsbesteuerung
Etwa 40 Staaten der Welt praktizieren die Inlandsbesteuerung oder
Territorialbesteuerung. Sie bietet Personen, die ortsunabhängig
arbeiten können wie z.B. Berater, Vermittler, Schriftsteller,
Komponisten, Graphiker, Programmierer, Internet-Marketer usw., ganz
hervorragende Gestaltungsmöglichkeiten.
Bei der Inlands- oder Territorial-Besteuerung wird nur dasjenige
Einkommen besteuert, das innerhalb des Wohnsitzlandes generiert wurde.
Einnahmen, die man über eine Auslandsfirma (Offshore-Firma mit Sitz
z.B. in Panama, Delaware, Hongkong, Belize usw.) generiert, müssen
dagegen ganz legal nicht versteuert werden.
In Europa gibt es diese Steuerform derzeit nur in Georgien. Allerdings
wird ein Mindestaufenthalt mit Wohnung von 183 Tagen erwartet, wobei
Urlaub und Geschäftsreisen ins Ausland großzügig mit eingerechnet
werden. Bei einem Einkommen ab 90.000/Jahr kann der Mindestaufenthalt
auch erlassen werden. In Georgien gibt es auch keine
Sozialversicherungspflicht. Mehr Infos zur Inlandsbesteuerung auf
dieser externen Seite.
3. Keine
Individual-Besteuerung
23 Staaten auf der Welt kennen überhaupt keine direkte Besteuerung
ihrer Bürger und Residenten, d.h. hier gibt es vor allem keine
persönliche Einkommenssteuer (hier nachzulesen).
Auch Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer sind in der Regel nicht
vorhanden. Diese Länder finanzieren sich in der Regel durch indirekte
Steuern wie Mehrwertsteuer und Zölle. Mehr Infos dazu auf dieser externen Seite.
In Europa sind dies nur Monaco, San Marino und der Vatikanstaat.
Voraussetzung, um in Monaco Steuerfreiheit zu genießen: Aufenthalt von
mindestens 3 Monaten im Jahr in dortiger (Miet-)Wohnung. Monatsmiete
kaum unter 4.000 Euro…
Übrigens. ein steuerfreies EU-Gebiet mitten im Pazifik ist Wallis und
Futuna. Denn es ist ein französisches Überseegebiet, das aus zwei
Inselgruppen besteht und zwischen Fidschi und Samoa liegt. Es gibt hier
keine Steuern auf Einkommen oder Unternehmensgewinne.
Ähnliche Überseegebiete hat Frankreich auch in der Karibik (Martinique,
Guadeloupe usw.), aber auch die Niederlande (Curaçao, Aruba, Sint
Maarten).
Die britischen Überseegebiete sind mit Ausnahme Gibraltars
nicht Teil der EU.
4.
Non-Dom-Besteuerung
Die Non-Dom-Besteuerung ist eine angelsächsische Spezialität. Sie gibt
es nur in einer Handvoll Ländern, nämlich Großbritannien und ehemaligen
britischen Territorien wie Irland, Zypern und Malta.
Sie ist ein Hauptgrund, warum so viele reiche Ausländer ausgerechnet in
London leben. Die Einzelheiten über den Non-Dom-Trick lesen Sie
kostenfrei in diesem externen Artikel.
Rangliste der
interessantesten EU-Länder für Geschäftsgründung
1. Zypern
2. Bulgarien
3. Tschechien
4. Malta
Steuerfreiheit für Berufsgruppen:
Griechenland: Reeder
Malta: Pokerspieler
Irland: Schriftsteller, Künstler, Artisten
Für Trader sind alle Länder interessant, die keine Außensteuergesetze
haben.
Sämtliche Informationen auf dieser Seite sind nur grob umrissen. Wie es
in der Natur des komplexen Themas Steuern liegt, sind die Details von
Land zu Land sehr unterschiedlich. Dazu kommen noch die speziellen
Voraussetzungen bei jedem einzelnen Steuerbürger. Eine individuelle
Beratung können Sie bekommen von Christoph Heuermann über seinen Blog staatenlos.ch
Totale
Steuerfreiheit als Perpetual Traveller
Ein Perpetual Traveller ist wörtlich übersetzt ein „ständig Reisender“.
Zugrunde liegt die Tatsache, dass Touristen in keinem Land der Welt
eine Steuerpflicht auslösen, auch nicht in einem Hochsteuerland. Das
bedeutet aber nicht, dass man permanent auf Achse sein muss. Schon drei
Orte/Länder auf der Welt, die Ihnen zusagen, genügen. Das Prinzip ist
in meinem Ebook „Nie mehr Probleme – Wie Ihnen die 5-Flaggen-Strategie
ein freies Leben sichert“ ausführlich beschrieben.
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