Länder,
die Auslandseinkommen nicht besteuern
Auf Wunsch vieler Leser hat "Leben im Ausland"
eine Übersicht erstellt über die Länder mit den bürgerfreundlichsten
Steuergesetzen der Welt. Lesen Sie, wo Sie Ihr Einkommen aus dem
Ausland legal nicht versteuern müssen – oder wo überhaupt keine
Einkommensteuer fällig wird – was nicht heißen soll, dass diese Länder
immer auch für Ausländer zu empfehlen oder überhaupt zugänglich sind.
Länder grundsätzlich
ohne Einkommensteuer:
- Antigua und
Barbuda
- Bahamas
- Bahrain
- Brunei
- Cayman Islands
- Kuwait
- Malediven
- Monaco
- Nauru
- Oman
- Pitcairn
- Qatar
- Saint
Barthelemy (Saint Barth)
- St. Kitts and
Nevis
- Somalia
- Turks and
Caicos Islands
- Vanuatu
- Vatikanstadt
- Vereinigte
Arabische Emirate
- Wallis und
Futuna
- Westsahara
Länder mit territorialer Besteuerung
(Einkommen aus dem Ausland ist hier für Einheimische und Ausländer
steuerfrei)
- Angola
- Anguilla
- Belize
- Bermuda
- Bhutan
- Bolivien
- Botswana
- British
Virgin Islands
- Costa Rica
- Djibouti
- Georgien
- Guatemala
- Guinea-Bissau
- Hongkong
- Kongo,
Demokratische Republik
- Libanon
- Macau
- Malawi
- Malaysia
- Marshall
Islands
- Mikronesien
- Montenegro
- Namibia
- Nicaragua
- Palau
- Palästina
- Panama
- Paraguay
- St. Helena
- Ascension und
Tristan da Cunha
- Sambia
- Seychellen
- Singapur
- Somaliland,
Syrien
- Tokelau
- Tuvalu
- Uruguay
Länder mit Besteuerung des weltweiten
Einkommens für Staatsangehörige, aber nicht für im Land lebende
Ausländer
- Israel
- Philippinen
- Saudi-Arabien
Besonderheiten
Alle anderen Länder besteuern das weltweite Einkommen gleichermaßen bei
eigenen Staatsbürgern und Ausländern mit Wohnsitz im Land. Ausnahmen:
- Frankreich
besteuert Einnahmen von Franzosen in Monaco.
- Mexiko
besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in
Steueroasen.
- Portugal
besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in
Steueroasen.
- Spanien
besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in
Steueroasen.
- Italien
besteuert dauerhaft Auslandseinnahmen von Staatsbürgern in Steueroasen.
- Finnland
besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen ausgewanderter
Staatsbürger.
- Schweden
besteuert zeitlich begrenzt Auslandseinnahmen ausgewanderter
Staatsbürger.
- Deutschland besteuert 10 Jahre lang Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft (sog. Wegzusteuer, §2 AstG).
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