Jeden Tag Reicher
StartseiteAGBKontaktImpressum

Steuerfalle für Rentner im Ausland

Vorsicht, wenn Sie Ihre deutsche Altersrente an Ihrem Wohnsitz im Ausland beziehen. Nach aktueller Rechtslage sind Sie in diesem Fall vermutlich steuerpflichtig, meldet Die Welt, und dürften demnächst einen Steuerbescheid des Finanzamts Neubrandenburg erhalten, das die zentrale Verantwortung für rund 1,6 Millionen Rentner in dieser Situation hat und schon seit geraumer Zeit, nämlich seit Mitte 2012, bereits an 500.000 von ihnen entsprechende Bescheide verschickt hat.

Die Welt schildert den Fall eines in die Heimat zurückgekehrten kroatischen Gastarbeiters, der bei einer Rente von 480 Euro im Monat laut Fiskus zwischen 2007 und 2010 eine Steuerschuld von 3.200 Euro angehäuft hat und nachzahlen soll.

Außerdem fordert das Amt die Betroffenen auf, eine Steuererklärung abzugeben, so wie es Finanzämter seit 2011 auch mit Rentnern tun, die in Deutschland leben.

Die Steuerfalle besteht darin, dass für Rentner im Ausland andere Regeln gelten. Rentner im Ausland sind in der Regel nur beschränkt steuerpflichtig. Das ist wie so oft auch hier ein Nachteil, denn dadurch entfällt der Freibetrag, und sie müssen zahlen, wo Rentner in Deutschland verschont bleiben. Zum Glück gibt es mehrere Auswege.

Bei der Berechnung der Steuerschuld zieht das Finanzamt von der Rente zuerst den steuerfreien Teil ab. Wer schon vor vielen Jahren in Rente ging, bei dem sind das 50 Prozent. Bei späteren Jahrgängen kann es weniger sein, denn seit 2006 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozent.

Wer 2015 in Rente ging, muss also schon 70 Prozent der Rente versteuern. Der Steuersatz aus dem Jahr des Renteneintritts gilt für den Rest des Lebens.

Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums wird für eine monatliche Rente von 1.191 Euro (also 14.287 Euro fürs gesamte Jahr 2015) keine Steuer fällig. Bei Verheirateten ist der Betrag doppelt so hoch.

Vom steuerpflichtigen Teil der Rente dürfen Rentner noch den Grundfreibetrag abziehen, für 2015 sind das 8.472 Euro (Verheiratete: 16.944 Euro). Wer also z.B. 70 Prozent seiner Rente versteuern muss, zahlt erst Steuern für den Anteil, der den Freibetrag übersteigt. In der Praxis heißt das, die meisten Rentner zahlen keine Steuern.

Sonderfall Auslandsrentner
Auslandsrentner sind im Unterschied zu Rentnern in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass für sie der Grundfreibetrag nicht gilt. Mit der Folge, dass sie den steuerpflichtigen Teil ihrer Rente (also 50 Prozent oder weniger) vom ersten Euro an voll versteuern müssen, womit schon für Minirenten Steuern fällig werden. Von der Jahresrente werden zwar 50 Prozent (oder weniger) steuerfreier Anteil abgezogen, auf den Rest werden dann aber vom ersten Euro an Steuern berechnet.

Doch es gibt Auswege. Die Welt rät Betroffenen, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht zu stellen. Damit dieser angenommen wird, muss Ihr gesamtes Welteinkommen im Kalenderjahr mindestens zu 90 Prozent deutscher Einkommensteuer unterliegen, oder Ihre Einnahmen, die nicht deutscher Einkommensteuer unterliegen (etwa eine zusätzliche Rente im Ausland oder Kapitaleinkommen), dürfen 8.472 Euro (in 2015) nicht übersteigen. Ist eine der beiden Voraussetzungen erfüllt, wird der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht angenommen und der Grundfreibetrag von 8.472 Euro wieder angerechnet, abzüglich vorhandener Einkommen im Ausland. Als Nachweis müssen sich Betroffenen vom Fiskus an ihrem Wohnsitz die Höhe ihrer dortigen Einkünfte bestätigen lassen.

Der andere Ausweg ist es, offiziell einen Wohnsitz in Deutschland zu behalten und sich die Rente nachschicken zu lassen.

Der obige Artikel stammt aus LEBEN IM AUSLAND. Wenn auch Sie im Ausland besser leben wollen als in Deutschland, ist dieses Online-Magazin eine unverzichtbare Quelle für Informationen aus erster Hand von Expatriats, die bereits im Ausland ihre Erfahrungen gemacht haben. Hier weitere Informationen zu LEBEN IM AUSLAND

AUCH INTERESSANT:
Steuerfrei leben als Rentner in Portugal
Warum es im Alter sinnvoll sein kann, das Haus zu verkaufen

© Copyright: Leben im Ausland / Roland Benn, BIG BENN BOOKS




Zurück zur Übersicht


Footer von Jeden Tag Reicher