Leseprobe aus "Auswandern nach Spanien":
Es
ist wie ein Naturgesetz: Kapital – und deren Besitzer – suchen sich
immer Lokalitäten
mit möglichst niedriger Besteuerung. Kapital und Individuen sind eben
flexibel.
Doch es gibt auch Kapitalanlagen, die sind überhaupt nicht mobil – die
Immobilien.
Weil diese nicht auswandern können, sind sie ein beliebtes Ziel der
Finanzverwaltungen von Hochsteuerländern. Spanien hat nun eine ebenso
einfache
wie perfekte Kontrollmethode der Immobilienbesteuerung entdeckt und
eingeführt:
die Stromrechnung.
Spanien
ist das mit Abstand beliebteste Land für deutsche
Auslandsimmobilienbesitzer.
Aber Spaniens Kassen sind auch notorisch leer, da kommen nicht
abwanderungsfähige Häuser gerade recht. Die spanische Steuerfahndung
bedient
sich nun seit Februar 2012 der Daten der Energieversorger, um
zusätzliche
Steuereinnahmen zu generieren.
Über
die Energieversorger ist eine genaue Zuordnung von Immobilien auf
ebenso eindeutige
wie bequeme Weise möglich. Die spanischen Lieferanten von Strom und
Wasser sind
nun gesetzlich zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Das müssen sie an
den
Fiskus melden:
- Name
des Inhabers des Versorgungsvertrags
- Katasternummer
der Immobilie
- Adresse
des Stromkunden
- Bankverbindung
des Stromkunden
- Spanische
Steuernummer oder Passnummer des Stromkunden
- Angaben
über den jährlichen Stromverbrauch (!)
Aufgrund
dieser eindeutigen Daten kann das zuständige spanische Finanzamt leicht
einen
Abgleich durchführen – und feststellen, ob Steuern gezahlt oder
hinterzogen
werden.
Zur
Erläuterung: In Spanien müssen Immobilienbesitzer den sog.
Nutzungsvorteil des
Hauses bzw. der Eigentumswohnung als fiktive Miete versteuern. Das ist
vielen
ausländischen Immobilieneigentümern, die Spanien nicht als
Hauptwohnsitz
angeben (die also nicht „Residente“ sind), gar nicht bekannt,
geschweige denn,
dass sie überhaupt eine entsprechende Einkommenssteuererklärung
abgeben. Auch
Mieteinnahmen aus Ferienhäusern und Ferienwohnungen müssten versteuert
werden.
Durch das neue Kontrollsystem „Stromrechnung“ ist das Steuerschlupfloch
nun
verstopft.
Durch
Datenabgleich stellt der Fiskus nun entweder fest, dass Inhaber des
Versorgungsvertrages und Stromkunde nicht identisch sind. Dann besteht
der
Verdacht, dass Mieteinnahmen nicht deklariert werden.
Oder
er stellt fest, dass Versorgungsvertragsinhaber und Stromkunde
identisch sind,
jedoch der Stromverbrauch vergleichsweise hoch ist. Ist dies der Fall,
geht die
spanische Finanzverwaltung davon aus, dass sich der/die Bewohner mehr
als 183 Tage
im Jahr in Spanien aufhalten. Damit entsteht eine Steuerpflicht in
Spanien und
die Deklaration als Non-Residente ist hinfällig. Das hat wiederum
fatale Folgen,
weil man nun in Spanien mit seinem Welteinkommen (!) steuerpflichtig
wird. Das
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verhindert nur, dass man
nicht zwei
Mal besteuert wird.
Fazit:
Die paradiesischen Zustände der ineffektiven spanischen
Finanzverwaltung sind Vergangenheit.
Mit einer einfachen administrativen Maßnahme wurde ein effektives
Überwachungssystem geschaffen. Wer Immobilienbesitz in Spanien hat,
sollte so
bald wie möglich einen spanischen Steuerberater konsultieren.
Aber
es gibt auch einen Lichtblick in Bezug auf die Wohnsitzverlagerung,
zumindest
für diejenigen, die erhebliches Einkommen aus Kapitalvermögen erzielen.
In
Spanien beträgt die Kapitalertragssteuer 21 Prozent, in Deutschland
liegt die
Abgeltungssteuer in der Spitze (inkl. Kirchensteuer und Soli) bei über
28
Prozent…
Was
bringt die Zukunft? Spanien ist erst der Anfang, weitere Länder
werden mit
Sicherheit diesem Beispiel in gleicher oder ähnlicher Weise folgen.
Nicht
umsonst hat übrigens auch die deutsche Regierung schon Vorbereitungen
getroffen, indem bei der letzten Volkszählung Immobilienbesitzer
gesonderte
Auskünfte erteilen mussten…
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