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Neue Strategie
der spanischen Steuerfahndung

Leseprobe aus "Auswandern nach Spanien":

Es ist wie ein Naturgesetz: Kapital – und deren Besitzer – suchen sich immer Lokalitäten mit möglichst niedriger Besteuerung. Kapital und Individuen sind eben flexibel. Doch es gibt auch Kapitalanlagen, die sind überhaupt nicht mobil – die Immobilien. Weil diese nicht auswandern können, sind sie ein beliebtes Ziel der Finanzverwaltungen von Hochsteuerländern. Spanien hat nun eine ebenso einfache wie perfekte Kontrollmethode der Immobilienbesteuerung entdeckt und eingeführt: die Stromrechnung.

Spanien ist das mit Abstand beliebteste Land für deutsche Auslandsimmobilienbesitzer. Aber Spaniens Kassen sind auch notorisch leer, da kommen nicht abwanderungsfähige Häuser gerade recht. Die spanische Steuerfahndung bedient sich nun seit Februar 2012 der Daten der Energieversorger, um zusätzliche Steuereinnahmen zu generieren.

Über die Energieversorger ist eine genaue Zuordnung von Immobilien auf ebenso eindeutige wie bequeme Weise möglich. Die spanischen Lieferanten von Strom und Wasser sind nun gesetzlich zur umfassenden Auskunft verpflichtet. Das müssen sie an den Fiskus melden:

  • Name des Inhabers des Versorgungsvertrags
  • Katasternummer der Immobilie
  • Adresse des Stromkunden
  • Bankverbindung des Stromkunden
  • Spanische Steuernummer oder Passnummer des Stromkunden
  • Angaben über den jährlichen Stromverbrauch (!)

Aufgrund dieser eindeutigen Daten kann das zuständige spanische Finanzamt leicht einen Abgleich durchführen – und feststellen, ob Steuern gezahlt oder hinterzogen werden.

Zur Erläuterung: In Spanien müssen Immobilienbesitzer den sog. Nutzungsvorteil des Hauses bzw. der Eigentumswohnung als fiktive Miete versteuern. Das ist vielen ausländischen Immobilieneigentümern, die Spanien nicht als Hauptwohnsitz angeben (die also nicht „Residente“ sind), gar nicht bekannt, geschweige denn, dass sie überhaupt eine entsprechende Einkommenssteuererklärung abgeben. Auch Mieteinnahmen aus Ferienhäusern und Ferienwohnungen müssten versteuert werden. Durch das neue Kontrollsystem „Stromrechnung“ ist das Steuerschlupfloch nun verstopft.

Durch Datenabgleich stellt der Fiskus nun entweder fest, dass Inhaber des Versorgungsvertrages und Stromkunde nicht identisch sind. Dann besteht der Verdacht, dass Mieteinnahmen nicht deklariert werden.

Oder er stellt fest, dass Versorgungsvertragsinhaber und Stromkunde identisch sind, jedoch der Stromverbrauch vergleichsweise hoch ist. Ist dies der Fall, geht die spanische Finanzverwaltung davon aus, dass sich der/die Bewohner mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhalten. Damit entsteht eine Steuerpflicht in Spanien und die Deklaration als Non-Residente ist hinfällig. Das hat wiederum fatale Folgen, weil man nun in Spanien mit seinem Welteinkommen (!) steuerpflichtig wird. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland verhindert nur, dass man nicht zwei Mal besteuert wird.

Fazit: Die paradiesischen Zustände der ineffektiven spanischen Finanzverwaltung sind Vergangenheit. Mit einer einfachen administrativen Maßnahme wurde ein effektives Überwachungssystem geschaffen. Wer Immobilienbesitz in Spanien hat, sollte so bald wie möglich einen spanischen Steuerberater konsultieren.

Aber es gibt auch einen Lichtblick in Bezug auf die Wohnsitzverlagerung, zumindest für diejenigen, die erhebliches Einkommen aus Kapitalvermögen erzielen. In Spanien beträgt die Kapitalertragssteuer 21 Prozent, in Deutschland liegt die Abgeltungssteuer in der Spitze (inkl. Kirchensteuer und Soli) bei über 28 Prozent…

Was bringt die Zukunft? Spanien ist erst der Anfang, weitere Länder werden mit Sicherheit diesem Beispiel in gleicher oder ähnlicher Weise folgen. Nicht umsonst hat übrigens auch die deutsche Regierung schon Vorbereitungen getroffen, indem bei der letzten Volkszählung Immobilienbesitzer gesonderte Auskünfte erteilen mussten…

Dies war eine Leseprobe aus "Auswandern nach Spanien"

Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS

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