Die aktuellen Steuererleichterungen
wegen der Corona-Krise
17. März 2020: Wegen
der Corona-Krise hat die Bundesregierung zahlreiche
Steuererleichterungen beschlossen, berichtet der Bund der Steuerzahler
in seinem Sonder-Newsletter:
Es können Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer
herabgesetzt werden, sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden
Jahr voraussichtlich geringer sein werden. Dies lässt sich etwa mit
einem Auftragsrückgang, mit Stornierungen oder bei Geschäften mit
angeordneten Schließungen wie Restaurants, Kneipen, Discotheken etc.,
nachweisen. Um die Vorauszahlungen herabzusetzen, muss ein
entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Gewerbetreibende
sollten auch an einen Antrag auf Herabsetzung der
Gewerbesteuervorauszahlungen denken. Dafür ist die Gemeinde zuständig.
Laut Maßnahmenpaket der Bundesregierung sollen auch Steuern gestundet
werden, wenn die Zahlung eine erhebliche Härte darstellt. Auch dazu
muss man sich beim Finanzamt melden und einen Antrag stellen. Die
Finanzverwaltung wird angewiesen, keine strengen Anforderungen zu
stellen. Ob dies ebenfalls für die Umsatzsteuer und Lohnsteuer gilt,
bleibt abzuwarten. Bei dieser Steuerart ist das Finanzamt naturgemäß
sehr streng, weil es sich um sogenannte durchlaufende Posten für den
Betrieb handelt.
Darüber hinaus sollen die Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen, zum
Beispiel Kontopfändungen oder Säumniszuschläge bis Ende 2020
verzichten, wenn die fällige Steuerzahlung unmittelbar auf die
Corona-Krise zurückzuführen ist.
So hilft der Staat kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern bei Folgen des Coronavirus:
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um
Liquiditätsengpässe von Betrieben – egal ob Kleinstunternehmen oder
Großunternehmen – infolge der Coronakrise zu überbrücken. Folgende
Hilfen stellt der Staat bereit (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium):
Hilfen der KfW
Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:
KfW-und ERP-Kredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
ERP-Gründerkredit Startgeld - Betriebsmittelförderung
- Zielgruppe:
Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte
und Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme von maximal 10
Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
- Höchstbetrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf maximal 100.000 Euro)
- Laufzeit: maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
- Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und
Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf
der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.
KfW-Unternehmerkredit - Betriebsmittelfinanzierung
- Zielgruppe:
Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die
mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler
Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt
- Höchstbetrag: 25 Millionen Euro beziehungsweise 5 Millionen Euro bei Haftungsfreistellung
- Laufzeit: a)
bis zu 2 Jahren (endfällig) ausschließlich für kleine und mittlere
Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz 50 Mio. Euro, max.
Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro), Höchstbetrag: 5 Millionen Euro, 50
prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich - b) bis zu 5
Jahren bei einem Tilgungsfreijahr
- Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern beziehungsweise Haftungsfreistellung bei Variante a) möglich
Die Hausbanken
können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium
zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen
in Schwierigkeiten handeln.
Sonstige Hilfen:
Landesförderinstitute
Ergänzend zum ERP- und KfW-Angebot bieten auch die
Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an.
Einzelheiten sind bei den Förderinstituten der Länder zu erfragen.
Weitere Informationen sind auch über die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums erhältlich.
Bürgschaften
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das
Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um
Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten,
können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden.
Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die
Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder
beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem
Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den
strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig
zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der
Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem
Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote
von bis zu 80 Prozent. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des
Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss
mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.
Service:
Immer aktuelle Informationen zum Coronavirus:
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Auswirkungen des Coronavirus
Informationen des Bundesfinanzministeriums zu den Auswirkungen des Coronavirus
Service Bund der Steuerzahler:
Sie finden immer aktualisierte Informationen zur Corona-Krise auf der BdSt-Internetseite.
Mitglieder können sich spezielle Musterbriefe hier herunterladen.
Zudem werden wir bei neuen Entwicklungen regelmäßig auch über den
BdSt-Newsletter informieren. Leiten Sie daher diesen Newsletter gern
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