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Die aktuellen Steuererleichterungen
wegen der Corona-Krise



17. März 2020: Wegen der Corona-Krise hat die Bundesregierung zahlreiche Steuererleichterungen beschlossen, berichtet der Bund der Steuerzahler in seinem Sonder-Newsletter:

Es können Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt werden, sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden. Dies lässt sich etwa mit einem Auftragsrückgang, mit Stornierungen oder bei Geschäften mit angeordneten Schließungen wie Restaurants, Kneipen, Discotheken etc., nachweisen. Um die Vorauszahlungen herabzusetzen, muss ein entsprechender Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Gewerbetreibende sollten auch an einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen denken. Dafür ist die Gemeinde zuständig.

Laut Maßnahmenpaket der Bundesregierung sollen auch Steuern gestundet werden, wenn die Zahlung eine erhebliche Härte darstellt. Auch dazu muss man sich beim Finanzamt melden und einen Antrag stellen. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, keine strengen Anforderungen zu stellen. Ob dies ebenfalls für die Umsatzsteuer und Lohnsteuer gilt, bleibt abzuwarten. Bei dieser Steuerart ist das Finanzamt naturgemäß sehr streng, weil es sich um sogenannte durchlaufende Posten für den Betrieb handelt.
 
Darüber hinaus sollen die Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen, zum Beispiel Kontopfändungen oder Säumniszuschläge bis Ende 2020 verzichten, wenn die fällige Steuerzahlung unmittelbar auf die Corona-Krise zurückzuführen ist.

So hilft der Staat kleinen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern bei
Folgen des Coronavirus:
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Liquiditätsengpässe von Betrieben – egal ob Kleinstunternehmen oder Großunternehmen – infolge der Coronakrise zu überbrücken. Folgende Hilfen stellt der Staat bereit (Quelle: Bundeswirtschaftsministerium):

Hilfen der KfW

Für kleine Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen:

KfW-und ERP-Kredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

ERP-Gründerkredit Startgeld - Betriebsmittelförderung
  • Zielgruppe: Kleine gewerbliche Unternehmen und Freiberufler bis zu 50 Beschäftigte und Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen Euro, die noch keine 5 Jahre bestehen
  • Höchstbetrag: maximal 30.000 Euro für Betriebsmittel (Gesamtfremdkapitalbedarf maximal 100.000 Euro)
  • Laufzeit: maximal 10 Jahre mit zwei Tilgungsfreijahren
  • Sicherheiten: Bankübliche Besicherung bei 80 Prozent Haftungsfreistellung für Hausbank
Für Unternehmen, die seit mehr als 5 Jahren am Markt bestehen:
KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite sind über Banken und Sparkassen bei der KfW zu beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Webseite der KfW und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 9001.

KfW-Unternehmerkredit - Betriebsmittelfinanzierung
  • Zielgruppe: Gewerbliche mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die mindestens seit fünf Jahren am Markt sind und deren maximaler Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht übersteigt
  • Höchstbetrag: 25 Millionen Euro beziehungsweise 5 Millionen Euro bei Haftungsfreistellung
  • Laufzeit: a) bis zu 2 Jahren (endfällig) ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (max. 250 Mitarbeiter, max. Jahresumsatz 50 Mio. Euro, max. Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro), Höchstbetrag: 5 Millionen Euro, 50 prozentige Haftungsfreistellung für Hausbank möglich - b) bis zu 5 Jahren bei einem Tilgungsfreijahr
  • Sicherheiten: Betriebsmittelkredit ist banküblich zu besichern beziehungsweise Haftungsfreistellung bei Variante a) möglich
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.

Sonstige Hilfen:

Landesförderinstitute
Ergänzend zum ERP- und KfW-Angebot bieten auch die Landesförderinstitute zinsgünstige Betriebsmittelfinanzierungen an. Einzelheiten sind bei den Förderinstituten der Länder zu erfragen. Weitere Informationen sind auch über die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums erhältlich.

Bürgschaften
Die Hausbanken können bei Bedarf auch auf das Bürgschaftsinstrumentarium zurückgreifen. Es darf sich nicht um Sanierungsfälle oder Unternehmen in Schwierigkeiten handeln.
Für Unternehmen, die bis zur Krise tragfähige Geschäftsmodelle hatten, können Bürgschaften für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro werden diese durch die Bürgschaftsbanken bearbeitet, darüber hinaus sind die Länder beziehungsweise deren Förderinstitute zuständig. Ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro beteiligt sich der Bund in den strukturschwachen Regionen am Bürgschaftsobligo im Verhältnis fünfzig zu fünfzig. Außerhalb dieser Regionen beteiligt sich der Bund an der Absicherung von Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent. Bürgschaften können maximal 80 Prozent des Kreditrisikos abdecken, das heißt, die jeweilige Hausbank muss mindestens 20 Prozent Eigenobligo übernehmen.
Eine Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben bis 2,5 Millionen Euro kann schnell und kostenfrei auch über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Service:
Immer aktuelle Informationen zum Coronavirus:
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums zu den Auswirkungen des Coronavirus
Informationen des Bundesfinanzministeriums zu den Auswirkungen des Coronavirus

Service Bund der Steuerzahler:
Sie finden immer aktualisierte Informationen zur Corona-Krise auf der BdSt-Internetseite.
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