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Müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben oder nicht?

Wie so oft im Leben lautet auch hier die Antwort: Es kommt darauf an. Der Lohnsteuerhilfeverein VLH weist darauf hin, dass die Finanzämter bundesweit verstärkt Rentner überprüfen. So werden zurzeit all diejenigen angeschrieben, bei denen eine Steuernachzahlung zu erwarten ist. 

Viele Rentner wissen gar nicht, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Seit 2005 werden Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Witwenrenten anteilig besteuert. Dabei spielt der Rentenbeginn eine entscheidende Rolle: Bei Rentenbeginn 2005 und früher beträgt der Besteuerungsanteil 50%. Ab 2006 steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 2%. Wer also 2012 erstmals in Rente geht, hat schon 64% der Bruttorente zu versteuern. Dieser Prozentsatz gilt für die gesamte Rentenlaufzeit. Neurentner ab 2018 haben 76% zu versteuern, solange sie Rente beziehen usw.

ABER: Rentenerhöhungen werden immer zu 100% versteuert.

Rentenbeginner im Jahre 2040 haben generell 100% zu versteuern!

Durch die jährliche Erhöhung des Besteuerungsanteils müssen nun immer mehr Rentner eine Steuererklärung einreichen. Dazu sind sie verpflichtet. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss, ob der Rentner steuerpflichtig ist (vorausgesetzt, dass keine weiteren Einnahmen bestehen.

Als Rentner müssen Sie dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Jahresbruttorente über dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber immer mal wieder angepasst, hier eine Übersicht der letzten Jahre (weitere Informationen erhalten Sie u.a. auch von www.vlh.de, Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein):

Rentenbeginn

Grundfreibetrag (Ledig)

2018

8.000 Euro

2017

8.820 Euro

2016

8.652 Euro

2015

8.472 Euro

2014

8.354 Euro

2013

8.130 Euro

2012

8.004 Euro

WICHTIG: Für Ehepaare gelten die doppelten Beträge.

Mit nachfolgendem Rechner können Sie schnell ermitteln, ob Sie Ihre ganze Rente versteuern müssen oder nur einen Teil:

Für Rentner, die unter den o.g. Freibeträgen liegen, kann es sich dennoch lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, nämlich dann, wenn sie Abgeltungssteuer bezahlt haben. Diese Steuer können sie ganz oder teilweise wieder vom Finanzamt zurückbekommen.
Rentner, die über den o.g. Beträgen liegen, müssen gegebenenfalls trotzdem keine Steuern zahlen, (Sozial-)Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten, behinderten abhängige Steuervergünstigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Spenden usw. das zu versteuernde Einkommen senken. Eine Steuererklärung muss aber trotzdem abgegeben werden.

ACHTUNG: Ist ein Ehepartner noch berufstätig und/oder liegen andere Einkünfte vor (z.B. aus Vermietung), besteht immer eine Abgabepflicht.

Was passiert, wenn man trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung abgibt?
Dann schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage (meist recht großzügig, d.h. zu Gunsten des Staates) und außerdem wird ein Verspätungszuschlag erhoben.  Also immer Abgabefrist (31.03.) einhalten oder Fristverlängerung beantragen!

Welche Steuersätze gelten für Rentner?
Die Einkommensteuer wird in Deutschland nach dem progressiven Steuersatz berechnet - je höher das Einkommen, desto höher auch der Steuersatz (wie bei Arbeitnehmern).
  • Bis zu 9.000 Euro Jahreseinkommen
    Sie als alleinstehender Rentner müssen keine Einkommensteuer zahlen. Ehepaare in Rente zahlen keine Einkommensteuer bei einem Jahreseinkommen von bis zu 18.000 Euro.
  • 9.001 Euro bis 13.469 Euro Jahreseinkommen
    Sie als alleinstehender Rentner müssen mit einer Einkommenssteuer zwischen einem Prozent und 7,2 Prozent rechnen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.
  • 13.470 Euro bis 52.881 Euro Jahreseinkommen
    Sie als alleinstehender Rentner zahlen zwischen 7,2 und 26,5 Prozent Einkommensteuer. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen.
  • 52.882 Euro bis 250.730 Euro Jahreseinkommen
    Sie als alleinstehender Rentner müssen 26,5 bis 38,7 Prozent Einkommensteuer zahlen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen. 
  • Ab 250.731 Euro Jahreseinkommen
    Sie als alleinstehender Rentner zahlen den Spitzensteuersatz von 45 Prozent. Ehepaare in Rente müssten ein Jahreseinkommen von mehr als 501.462 Euro beziehen, um den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zu zahlen.

© Copyright: Vereinigte Lohnsteuerhilfe / Roland Benn, BIG BENN BOOKS




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