Wie so oft
im Leben lautet auch hier die Antwort: Es kommt darauf an. Der
Lohnsteuerhilfeverein VLH weist darauf hin, dass die Finanzämter
bundesweit
verstärkt Rentner überprüfen. So werden zurzeit all diejenigen
angeschrieben,
bei denen eine Steuernachzahlung zu erwarten ist.
Viele Rentner wissen gar nicht, ob sie
eine
Steuererklärung abgeben müssen. Seit 2005 werden Alters-,
Erwerbsunfähigkeits-
und Witwenrenten anteilig besteuert. Dabei spielt der Rentenbeginn eine
entscheidende
Rolle: Bei Rentenbeginn 2005 und früher beträgt der Besteuerungsanteil
50%. Ab
2006 steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 2%. Wer also 2012
erstmals in Rente geht, hat schon 64% der Bruttorente zu versteuern.
Dieser
Prozentsatz gilt für die gesamte Rentenlaufzeit. Neurentner ab 2018
haben 76%
zu versteuern, solange sie Rente beziehen usw.
ABER: Rentenerhöhungen werden immer
zu
100% versteuert.
Rentenbeginner im Jahre 2040 haben
generell 100% zu
versteuern!
Durch die jährliche Erhöhung des
Besteuerungsanteils
müssen nun immer mehr Rentner eine Steuererklärung einreichen. Dazu
sind sie
verpflichtet. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss, ob der Rentner
steuerpflichtig ist (vorausgesetzt, dass keine weiteren Einnahmen
bestehen.
Als Rentner müssen Sie dann eine Steuererklärung abgeben, wenn Ihre Jahresbruttorente über
dem Grundfreibetrag liegt. Dieser Grundfreibetrag wird vom Gesetzgeber
immer mal wieder angepasst, hier eine Übersicht der letzten Jahre (weitere Informationen erhalten Sie u.a. auch von www.vlh.de,
Deutschlands größtem Lohnsteuerhilfeverein):
Rentenbeginn
|
Grundfreibetrag (Ledig)
|
2018
|
8.000 Euro
|
2017
|
8.820 Euro
|
2016
|
8.652 Euro
|
2015
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8.472 Euro
|
2014
|
8.354 Euro
|
2013
|
8.130 Euro
|
2012
|
8.004 Euro
|
WICHTIG:
Für Ehepaare gelten die doppelten Beträge.
Mit nachfolgendem Rechner können Sie schnell ermitteln, ob Sie Ihre ganze Rente versteuern müssen oder nur einen Teil:
Für Rentner, die unter den o.g.
Freibeträgen liegen,
kann es sich dennoch lohnen, eine Steuererklärung abzugeben, nämlich
dann, wenn
sie Abgeltungssteuer bezahlt haben. Diese Steuer können sie ganz oder
teilweise
wieder vom Finanzamt zurückbekommen.
Rentner, die über
den o.g. Beträgen liegen, müssen gegebenenfalls trotzdem keine Steuern
zahlen, (Sozial-)Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten, behinderten
abhängige Steuervergünstigungen, haushaltsnahe Dienstleistungen,
Spenden usw. das zu versteuernde Einkommen senken. Eine Steuererklärung
muss aber trotzdem abgegeben werden.
ACHTUNG:
Ist ein Ehepartner noch berufstätig und/oder
liegen andere Einkünfte vor (z.B. aus Vermietung), besteht immer eine
Abgabepflicht.
Was passiert, wenn man trotz Abgabepflicht
keine
Steuererklärung abgibt?
Dann schätzt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage
(meist recht großzügig, d.h. zu Gunsten des Staates) und außerdem wird
ein
Verspätungszuschlag erhoben. Also immer Abgabefrist (31.03.)
einhalten oder Fristverlängerung beantragen!
Welche Steuersätze gelten für Rentner?
Die Einkommensteuer wird in Deutschland nach dem progressiven
Steuersatz berechnet - je höher das Einkommen, desto höher auch der
Steuersatz (wie bei Arbeitnehmern).
- Bis zu 9.000 Euro
Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner müssen keine Einkommensteuer zahlen.
Ehepaare in Rente zahlen keine Einkommensteuer bei einem Jahreseinkommen
von bis zu 18.000 Euro. - 9.001 Euro bis
13.469 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner müssen mit einer Einkommenssteuer zwischen
einem Prozent und 7,2 Prozent rechnen. Für Ehepaare in Rente gilt der
gleiche Steuersatz bei doppelt so hohem Jahreseinkommen. - 13.470 Euro bis
52.881 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner zahlen zwischen 7,2 und 26,5 Prozent
Einkommensteuer. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei
doppelt so hohem Jahreseinkommen. - 52.882 Euro bis
250.730 Euro Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner müssen 26,5 bis 38,7 Prozent Einkommensteuer
zahlen. Für Ehepaare in Rente gilt der gleiche Steuersatz bei doppelt so
hohem Jahreseinkommen. - Ab 250.731 Euro
Jahreseinkommen
Sie als alleinstehender Rentner zahlen den Spitzensteuersatz von 45
Prozent. Ehepaare in Rente müssten ein Jahreseinkommen von mehr als
501.462 Euro beziehen, um den Spitzensteuersatz von 45 Prozent zu zahlen.