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Was sich 2012 bei der Steuer ändert

Wie jedes Jahr ändert sich auch 2012 wieder vieles ab 1. Januar, zum Teil ganz wesentlich, zum Teil sogar zum Vorteil der Steuerzahler. Hier der Kurzüberblick:

1. Kinderbetreuungskosten
Endlich gibt es deutliche Erleichterungen bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kosten zur Kinderbetreuung. Verzichtet wurde auf die bisherigen vielfältigen Anspruchsvoraussetzungen. Ab jetzt gilt: Wer Kinderbetreuungskosten hat, kann sie auch absetzen. Die Aufwendungen müssen weiterhin belegt werden, aber der Nachweis- und Erklärungsaufwand in der „Anlage Kind“ reduziert sich erheblich.
Noch eine Verbesserung: Auch der bisherige Abzugshöchstbetrag von zwei Drittel der Kosten bis maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr entfällt, weil die Kinderbetreuungskosten generell als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Dadurch erhalten nicht nur Familien mit Kindern im Kindergartenalter Steuervorteile, sondern auch solche mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr.

2. Familienleistungsausgleich
Verbesserung durch Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder:
Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag bei volljährigen Kindern hatten Eltern nur, wenn das Kind in Ausbildung war und dessen Einkünfte 8.004 Euro nicht überstiegen. Diese Einkünftegrenze entfällt nun für volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr, falls sie nach Erststudium oder erstmaliger Berufsausbildung keiner Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen. Das vereinfacht Eltern den Erklärungsaufwand beim Kindergeldantrag bzw. bei der Steuererklärung erheblich.

3.Kinderfreibetrag
Es besteht nun zusätzlich die Möglichkeit, sich den Kinderfreibetrag des anderen Elternteils übertragen zu lassen, wenn dieser Elternteil mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist. Bisher war das nur möglich, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltspflicht nicht nachkam.
Der betreuende Elternteil kann sich nun auch den Behinderten-Pauschbetrag in voller Höhe übertragen lassen.

4. Arbeitnehmer-Pauschbetrag
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Damit entfällt für weitere ca. 500.000 Arbeitnehmer das Sammeln von Einzelnachweisen der Werbungskosten, insgesamt profitieren nun ca. 22 Mio. Arbeitsnehmer vom Pauschbetrag.

5. Entfernungspauschale
Die Berechnung der Entfernungspauschale wird auch vereinfacht: Es müssen bei Benutzung verschiedener Verkehrsmittel nicht mehr die ÖPNV-Kosten für jeden einzelnen Tag belegt werden, es sei denn, die tatsächlichen Kosten sind höher als die Pauschale.

6. Wohnraumüberlassung
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wird durch die Vereinheitlichung der Prozentgrenze auf 66% bei verbilligter Wohnraumüberlassung vereinacht und vereinheitlicht.

7. Spendenabzug
Abgeltungssteuerpflichtige Kapitalerträge werden nicht mehr zur Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenhöchstbetrages berücksichtigt. Dadurch können mehr Spenden steuerlich geltend gemacht werden.

8. Riester-Rente
Der Mindestbeitrag für die Riester-Förderung wird auf 60 Euro pro Jahr erhöht.
Interessant, aber wenig bekannt: die Nachteile der Riester-Rente: http://www.jeden-tag-reicher.eu/riesenrente1.html

9. Elektronische Rechnungsstellung
Die Anforderungen von Papier- und elektronischer Rechnungen sind nun vereinheitlicht und vereinfacht. Bei E-Rechnungen entfällt (bereits seit 01.07.2011!) die Verpflichtung zur Verwendung einer elektronischen Signatur.

10. Umsatzgrenze
Die erhöhte Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) endet nicht wie 2009 geplant am 31.12.2011, sondern wird nun unbefristet fortgeführt.

11. Gebühr für Steuerauskünfte
Verbindliche, d.h. schriftliche Steuerauskünfte vom Finanzamt kosten richtig Geld: Entweder wird nach Zeitaufwand abgerechnet (Stundensatz 50 Euro pro angefangene HALBE Stunde) oder nach Gebührentabelle, wobei diese erst bei knapp 92.000 Euro endet... Seit Herbst 2011 wird für Bagatellfälle (das sind Fälle unter 2 Stunden Zeitaufwand bzw. unter 10.000 Euro Gegenstandswert) auf diese Gebühr verzichtet.

12. EU-Beitreibungsgesetz
Effektiverer Informationsaustausch innerhalb der EU für Besteuerungszwecke in Bezug auf natürliche und juristische Personen. Außerdem Einführung eines einheitlichen EU-Vollstreckungstitels für offene Steuern und Abgaben.

13. Erbschafts- und Schenkungssteuer
Es gibt auch vorteilhafte Änderungen im Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz in Bezug auf die Verschonung des unternehmerischen Vermögens. Die komplizierten Sachverhalte mögen Betroffene bitte mit ihrem Steuerberater erfragen.



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