Jeden Tag Reicher
StartseiteAGBKontaktImpressum

Wie man die neue Steuer-Vorabpauschale legal umgeht

Fiktiv ist das Gegenteil von real.
Reale Gewinne sind in den meisten Ländern zu versteuern (es sei denn, man hat seinen Wohnsitz klug gewählt).
Der deutsche Fiskus besteuert aber auch gerne fiktive Gewinne. Das kann einem beim Dispo passieren, das passiert regelmäßig Unternehmern, die sich in einem steuerfreundlichen Land niederlassen. Bei der sog. Wegzugssteuer sollen sie nämlich Steuern zahlen auf den Gewinn eines Firmenverkaufs, der nur theoretisch existiert. Liquidität ist keine geflossen, Steuern sollen dagegen gezahlt werden.

Nun hat sich der dt. Fiskus wieder etwas Fieses einfallen lassen: Nach dem seit Anfang 2018 geltenden Investmentsteuerreformgesetz geht er bei Investmentfonds von einem fiktiven Ertrag aus und will eine „Vorabpauschale“ haben. Die wird zwar mit dem Freistellungsauftrag (max. 1.000 €) und der später einmal stattfindenden Auszahlung verrechnet, aber solange will der Fiskus nicht warten…

Zum 01.01.2009 wurde in Deutschland die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne eingeführt (25 % plus Solidaritätszuschlag, plus ggf. Kirchensteuer, effektiv also zwischen 26,4 und 27,8%).

Vor allem die Steuerfreiheit für alte Fonds-Verträge, die
vor dem genannten Datum abgeschlossen wurden, waren dem deutschen Fiskus ein Ärgernis. Nun hat er einen - sehr fragwürdigen - Weg gefunden, bei den alten Fonds doch noch abzukassieren.

Das Investmentsteuerreformgesetz führt die Vorabpauschale ein, damit speziell thesaurierenden Fonds nicht mehr die Steuer bis zur Auszahlung gestundet wird. Während bei der herkömmlichen Abgeltungsteuer reale Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne besteuert werden, müssen nun bei der Vorabpauschale Steuern gezahlt werden, ohne dass überhaupt Geld ausgeschüttet wurde!


Anleger sind wehrlos
Wehren kann man sich dagegen nicht: Das depotführende Institut muss die Steuer auf die Vorabpauschale direkt vom Girokonto oder Einlagenkonto des Anlegers abbuchen. Eine Einwilligung dafür ist nicht vorgesehen. Es handelt sich also um einen Zwangseinzug, der auch dann stattfindet, wenn das Korrentkonto keine oder nicht genügend Deckung aufweist. Dann passiert sogar folgendes:

Zugriff auf eigentlich geschütztes Sondervermögen
Um die Vorabpauschale abführen zu können, wird einfach die benötigte Menge an Fondsanteilen verkauft. Und genau das ist im Prinzip illegal, denn: Investmentfondanteile sind ein geschütztes Sondervermögen. Der diebische Staat vergreift sich also an gesetzlich gesichertem Vermögen.

Zwar gibt es einen hohen Freibetrag von 100.000 Euro für die Vorabpauschale, aber die neue Vorgehensweise des Staates ist alarmierend. Man kann davon ausgehen, dass zukünftig auch andere Steuern zwangsweise direkt von Konten eingezogen werden.

So können Sie sich schützen
Das neue Investmentsteuerreformgesetz ist nur gültig für deutsche Konten und Wertpapierdepots. Jenseits der Grenze ist es machtlos. Wenn Sie also das Depot für Ihre Investmentfondsanteile im Ausland führen, kann es keinen staatlichen Direktzugriff geben.

Ihre Erträge deklarieren Sie mittels Jahressteuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung der ausländischen Depotbank in Ihrer Einkommensteuererklärung. So etwas wie eine Vorabpauschale gibt es dann nicht, und Ihre Gesamtrendite wird freundlicher aussehen.

Über den neuen digitalen Vermögensverwalter Estably aus Liechtenstein können Sie ebenfalls geschickt die Vorabpauschale vermeiden, auch als Kleinanleger. Nähere Infos dazu hier.

AUCH INTERESSANT:
Die neue Steuerfahndungs-Methode
Die neuen Steuerparadiese
Wie man Börsenverluste steuerlich nutzt



Ende der Leseprobe aus dem Gratis-Newsletter JEDEN TAG REICHER
© Copyright: Roland Benn / BIG BENN BOOKS


Zurück zur Übersicht

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER

160x600 not

Gratis-Newsletter
JEDEN TAG REICHER



Footer von Jeden Tag Reicher