Kaum bekannter Steuerspartipp für Mieter
Auch
als Mieter hat man interessante Möglichkeiten, haushaltsnahe
Dienstleitungen von der Steuer abzusetzen. Schon seit 01.01.2006 – aber
kaum einer weiß und macht es. Wenn Sie weiterlesen, kann sich das
ändern:
Fast jeder Mieter kennt sie, die „zweite Miete“, also die Nebenkosten.
Ein Teil dieser sind die Betriebskosten, die der Vermieter oder die
Hausverwaltung auf den Mieter umlegen darf.
Doch ein Teil der darin enthaltenen Lohnanteile können auch Mieter als
sog. haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen
steuerlich geltend machen.
Welche
Betriebskosten können Mieter von der Steuer absetzen?
Haushaltsnahe Dienstleistungen:
• Hausmeister
• Winterdienst
• Gartenpflege
• Treppenhausreinigung
Handwerkerleistungen:
• Schornsteinfeger
• Eichservice Heizung
• Wartungskosten Aufzug
• Wartungskosten Feuerlöscher
• Und ähnliches
Voraussetzung der
Anerkennung
Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BFM) IV C4 4 – S
2296-b/07/003 vom 15.02.2012 muss der Mieter eine entsprechende
Bescheinigung von seinem Vermieter, seinem Hausverwalter oder der
Heizkostenabrechnungsfirma etc. vorlegen, aus der das haushaltsnahe
Beschäftigungsverhältnis hervorgeht und wie hoch der Anteil des Mieters
ist. Die normale Wohngeldabrechnung genügt leider nicht, sondern es
muss eine gesonderte Bestätigung sein.
Wie viel darf
steuerlich abgesetzt werden?
Grundsätzlich können im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen 20%
der Lohnkosten bei der Steuer geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag
für die 20%-Regelung liegt bei 6.000 Euro Lohnkosten.
Was tun bei
verspäteter Betriebskostenabrechnung?
Oft kommt die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres spät, so dass der
Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung des Mieters schon
verstrichen ist.
Der Bundesverband der
Lohnsteuerhilfevereine weiß Rat: „ Aufwendungen für regelmäßig
wiederkehrende Dienstleistungen (wie z.B. Reinigung des Treppenhauses,
Gartenpflege, Hausmeister) können grundsätzlich in Höhe der im
Veranlagungsjahr geleisteten Vorauszahlungen berücksichtigt werden
(vgl. BMF-Schreiben vom 15.02.2010 Rz. 42).
Diese Vereinfachungsregelung gilt selbstverständlich auch für die
Eigentümer von selbstgenutzten Eigentumswohnungen."
Noch ein wertvoller Kapitalschutztipp für Mieter
Experten gehen davon aus, dass 81 Prozent aller Nebenkostenabrechnungen
in Deutschland fehlerhaft sind, meistens zu Lasten der Mieter.
Bei den aktuell hohen, wenn nicht gar explodierenden Energiekosten ist
dies fatal. Jerder entdeckte Fehler ist aber bares Geld wert. Mit der
kommenden Nebenkostenabrechnung lässt sich richtig viel Geld sparen
(vor der Energiekrise waren es im Schnitt 221 Euro, nun wahrscheinlich
erheblich mehr) - und das geht so
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